Année politique Suisse 1991 : Enseignement, culture et médias / Culture, langues, églises / Kultur
Kultur erhalten, fördern und vermitteln: Für dieses Engagement möchte der Bund eine klare Verfassungsgrundlage. Fünf Jahre nachdem Volk und Stände sowohl die sogenannte Kulturinitiative als auch den bundesrätlichen Gegenvorschlag abgelehnt hatten, stellte Bundespräsident Cotti die Botschaft des Bundesrates zu einem Kulturförderungsartikel in der Bundesverfassung (Art. 27septies BV) vor. In der Vernehmlassung war dieses rasche Vorgehen der Regierung mehrheitlich positiv aufgenommen worden. Die meisten der angefragten Kantone, Parteien und betroffenen Organisationen teilten die Auffassung des Bundesrates, wonach das 1986 noch geltende Verbot des doppelten Ja bei Initiative und Gegenvorschlag und nicht eine grundsätzlich negative Haltung gegenüber einem Kulturförderungsartikel zum Scheitern der Vorlage geführt hatte. Der neue Verfassungsartikel bekennt sich klar zum Föderalismus und zum Prinzip der Subsidiarität, gemäss dem der Bund erst tätig wird, wenn Kantone, Gemeinden oder private Institutionen überfordert sind. Cotti verwahrte sich ausdrücklich gegen eine von oben verordnete einheitliche Staatskultur; dieser Haltung entspricht auch, dass im definitiven Text die Formel von den "gemeinsamen kulturellen Werten" ersatzlos gestrichen wurde.
Deutlich wird die
ausgleichende Funktion des Bundes in der Kulturförderung betont. So sollen die Anliegen weniger begünstigter Landesteile und – neu gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf – entsprechender Bevölkerungsgruppen besonders berücksichtigt werden. Stärker als in der ursprünglichen Vorlage wird auch der Kulturaustausch im Inland gewichtet, der nicht nur eigens erwähnt, sondern auch den kulturellen Beziehungen zum Ausland vorangestellt wird. Dahinter steht die Hoffnung, dass mit der Förderung der innerstaatlichen Begegnungen das gemeinsame Identitätsgefühl gestärkt werde. Nach Annahme des Verfassungsartikels soll in zwölf Bereichen ein detailliertes kulturpolitisches Programm des Bundes erarbeitet, auf ein eigentliches Ausführungsgesetz hingegen verzichtet werden. Mit einem sprunghaften Anstieg der finanziellen Belastung des Bundes wird nicht gerechnet. Allerdings, führte der Direktor des Bundesamtes für Kultur (BAK) aus, sei mit der Zeit eine Ausweitung des finanziellen Engagements des Bundes absehbar, weil vor allem grössere Städte immer mehr in Engpässe gerieten und ihnen nicht länger sämtliche Zentrumslasten aufgebürdet werden könnten. Zugleich wolle der Bund finanzschwächere Landesteile gezielt unterstützen. Eine feste Aufgabenbindung wurde aber bewusst nicht vorgesehen, hatte doch 1986 die Idee eines "Kulturprozents" massgeblich das Nein zur Kulturinitiative ausgelöst. Zurzeit wendet der Bund rund 200 Mio Fr. für die Kultur auf, 160 Mio Fr. davon werden vom BAK verwaltet
[3].
[3] BBl, 1992, I, S. 533 ff.; NZZ, 14.5. und 1.10.91.; Presse vom 7.11.91. Siehe auch SPJ 1990, S. 262.
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