Année politique Suisse 1991 : Enseignement, culture et médias / Médias
Medienpolitische Grundfragen
Im Rahmen der Revision des Strafgesetzbuches schickte der Bundesrat Vorschläge für ein
Zeugnisverweigerungsrecht in die Vernehmlassung. Mangels kantonaler Regelungen will der Bund damit einen Quellenschutz einführen, um die Unabhängigkeit der Medien und ihren. freien Zugang zu Informationen und deren Verbreitung zu garantieren
[1].
Nach dem Ständerat stimmte, im Rahmen der Beratung des Fernmeldegesetzes, nun auch der Nationalrat der Schaffung eines
Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) zu. Dieses wurde ins EVED eingegliedert und soll seinen Sitz in Biel haben
[2].
Über die Beschlüsse des Parlaments zur Frage, wie weit das Datenschutzgesetz auch für den Medienbereich gelten soll, orientieren wir anderer Stelle
[3].
Bei den Beratungen des Radio- und Fernsehgesetzes konnte sich der Beschluss des Ständerates, wonach dem
Bundesrat in den öffentlichen Medien "angemessene Zeit für Äusserungen" einzuräumen ist, gegen die vom Nationalrat vorgeschlagene Formulierung durchsetzen; letzterer wollte dem Bundesrat — aus Angst vor einem "Staatsfernsehen" — nur "Zeit für behördliche Erklärungen" zur Verfügung stellen
[4].
Im Kanton Solothurn präsentierte der Regierungsrat ein Medienförderungs- und Informationsgesetz, welches unter anderem die Möglichkeit des Kantons vorsieht, Beiträge an die Herstellungs- und Redaktionskosten von Presseerzeugnissen zu gewähren, falls diese finanziell stark bedroht sind und sich durch einen Wegfall eine Beeinträchtigung der Medienvielfalt ergeben würde. Im Kanton Bern wurde ein Informationsgesetz in die Vernehmlassung geschickt, welches unter anderem auch den sensiblen Bereich des Datenschutzes miteinbezieht
[5].
Im Fall "
Bernina-Nähmaschinen" hat das Bundesgericht den auf das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (
UWG) abgestützten Entscheid des Thurgauer Obergerichtes gegen einen Wirtschaftsjournalisten bestätigt. Mit einer Motion verlangte daraufhin Nationalrat Vollmer (sp, BE) eine Revision des UWG. Diese soll sicherstellen, dass Medienschaffende in Zukunft nicht mehr für die korrekte Zitierung von allenfalls geschäftsbeeinträchtigenden Aussagen von Dritten eingeklagt werden können
[6].
Zum ersten Mal wurde 1991 ein internationaler
Tag der Pressefreiheit ausgerufen. Berufsorganisationen von Medienschaffenden aus aller Welt haben den 20. April zu dem Tag erklärt, an welchem weltweit die Pressefreiheit als Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft gefordert und gewürdigt werden soll. Laut der Organisation "Reporters sans frontières" befanden sich im Frühling 1991 mindestens 200 Journalisten aus politischen Gründen in Gefängnissen und im Jahre 1990 haben 41 Journalisten die Aúsübung ihres Berufes mit dem Leben bezahlt
[7].
[1] Presse vom 26.1 1.91.
[2] Siehe oben Teil I, 1c (Verwaltung) und 6b (PTT); vgl. auch SPJ 1990, S. 166 f.
[3] Siehe oben Teil I, 1b (Grundrechte/Datenschutz).
[4] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 341 ff., 1104 und 1106 f.; Amtl. Bull. StR, 1991, S. 427 ff.; BBl, 1991, II, S. 1505 ff.
[5] SZ, 31.8.91 (Solothurn); Bund, 2.3.91 (Bern).
[6] Verhandl. B.vers., 1991, IV, S. 115; Presse vom 18.5.91; Ww, 23.5.91; SHZ, 6.6.91; BZ, 19.6.91. Siehe dazu auch SPJ 1990, S. 281 sowie Lit. Buess.
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