Année politique Suisse 1992 : / La législation dans les cantons / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG —ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
APPENZELL INNERRHODEN: Planungskredit von 250 000 Fr. für den Bau eines Verwaltungsschutzbaus in Appenzell. An der Landsgemeinde vom 26.4. angenommen (SGT, 27.4.).
BASEL-LAND: 1) Baukredit von rund 59 Mio Fr. für die erste Etappe des Verwaltungsneubaus "Gutsmatte". Entgegen der ersten, vom Volk abgelehnten Vorlage soll die Finanzierung nicht mehr über die Beamtenversicherungskasse, sondern auf normalem Wege laufen. Vom Regierungsrat vorgelegt. Vom Landrat angenommen (BaZ, 29.4., 18.6.; vgl. SPJ 1991, S. 304) – 2) Gesetz über die Verfassungs- und Verwaltungsprozessordnung. Gesetzliche Ausgestaltung der verfassungsgerichtlichen Kontrolle. Möglichkeit für das Verfassungsgericht, neue Verordnungen, nicht aber Gesetze, auf ihre Verfassungsmässigkeit prüfen zu können, ohne dass ein Anwendungsfall vorliegt. Im Gegensatz zur Regierung will die Landratskommission neben Regierungsverordnungen und Landratsdekreten auch Nutzungspläne als gerichtlich anfechtbar aufführen. Vom Landrat in erster Lesung angenommen (BaZ, 8.10., 20.10., 11.1 1.) – 3) Erhöhung der Entschädigungen für den Landrat von 140 auf 200 Fr. pro ganztägige Plenumssitzung. Lancierung des Referendums durch drei bürgerliche Landräte. Einreichung des Referendums. In der Volksabstimmung vom 17.5. wird die Vorlage mit 63,0% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 42,5%; Ja-Parolen von sämtlichen Parteien (BaZ, 15.1., 31.1., 18.5.).
BASEL-STADT: 1) Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsgebühren. Möglichkeit, dem Beschwerdeführer für ganz oder teilweise abgewiesene Rekurse Gebühren aufzuerlegen. Vom Grossen Rat angenommen. Einreichung des Referendums durch ein links-grünes Komitee. In der Volksabstimmung vom 21. 6. wird die Vorlage mit 51,4% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 38,1%; Ja-Parolen von FDP, CVP, LP, SD und DSP; Stimmfreigabe von alter PdA, VEW und EDU (BaZ, 9.1., 30.1., 22.6.) – 2) Volksinitiative der DSP für die Einführung einer Wohnsitzpflicht für Beamte im Kanton Basel-Stadt sowie Gegenvorschlag der Behörden. In der Volksabstimmung vom 27.9. wird die Initiative mit 61,7% angenommen, der Gegenvorschlag dagegen mit 50,03% der Stimmen verworfen. In der Stichfrage hätte die Initiative mit 57,0% der Stimmen obsiegt; Stimmbeteiligung: 40,4%; Nein-Parolen zur Initiative von SP, FDP, CVP, LP, Poch/Grünen, neuer PdA, VEW, GP, NGM und AP; Ja-Parolen zum Gegenvorschlag von SP, CVP, Poch/Grünen, LdU, AP und NGM, Stimmfreigabe des VEW (BaZ, 2.9., 28.9.; vgl. SPJ 1991, S. 304) – 3) Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rats. Plazierung der Mitglieder des Parlaments nach Fraktionen und nicht mehr nach Wahlkreisen. Vom Grossen Rat angenommen (BaZ, 22.2.) – 4) Gesetzesrevision zur Schaffung der Gesetzesgrundlagen für eine parlamentarische Untersuchungskommission. Der Grosse Rat verpflichtet die Regierung gegen deren Willen, den Kommissionen Beamte zur Verfügung zu stellen. Vom Grossen Rat angenommen (BaZ, 24.3., 23.4.).
BERN: 1) Organisationsdekret für die neugestaltete Volkswirtschaftsdirektion. Vom Grossen Rat angenommen (Bund, 24.3.) – 2) Dekret über die Organisation des Regierungsrats. Reduktion der Zahl der Direktionen. Vom Grossen Rat angenommen (Bund, 5.1 L;vgl. SPJ 1991, S. 304) – 3) Neues Teuerungszulagendekret für Lehrerschaft und Staatspersonal. Abgestufte Lohnerhöhungen je nach individueller Leistung. Von der Regierung verabschiedet (Bund, 30.9., 29.10.) – 4) Dekret über die Organisation der Polizei- und Militärdirektion. Vom Grossen Rat angenommen (Bund, 18.3.) – 5) Dekret zur Anpassung von Gesetzen und Dekreten an das Verwaltungsrechtspflegegesetz. Vom Grossen Rat angenommen (Bund, 18.9.) – 6) Organisationsdekret. Vom Grossen Rat angenommen (Bund, 18.9.) – 7) Informationsgesetz. Festschreibung der Informationsfreiheit sowie der Verpflichtung der Behörden, die Offentlichkeit über ihre Arbeit zu informieren (Öffentlichkeitsprinzip); Schaffung eines Rechts auf Einsicht in amtliche Akten, sofern dem nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen; Offentlichkeit der Sitzungen der Parlamente auf Kantons- und Gemeindeebene, dagegen Vertraulichkeit der Sitzungen von Regierung und Kommissionen. Vom Regierungsrat vorgestellt. Vom Grossen Rat nur mit Stichentscheid der Präsidentin angenommen (Bund, 24.4., 11.6., 13.11.; vgl. SPJ 1991, S. 304).
FRIBOURG: Loi modifiant la loi déterminant le nombre et la circonscription des districts administratifs. Proposée par le Gouvernement (Lib., 16.4.).
NIDWALDEN: Neue Landrats- und Regierungsratsverordnung. Möglichkeit von parlamentarischen Einzelinitiativen und Untersuchungskommissionen sowie Einführung von umfassenden Informationsrechten für die Landratsmitglieder; strikte Unterwerfung der Regierung unter die Kollegialitätspflicht. Vom Landrat angenommen (LNN, 23.6., 25.6.).
SANKT GALLEN: 1) Nachtragsgesetz zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege. Vom Grossen Rat genehmigt (SGT, 24.3.) – 2) Gesetz über die Staatsverwaltung. Umbenennung der Mitglieder des Regierungsrates in Staatsräte, des Staatsschreibers in Staatskanzler; Abschaffung der Volkswahl für Bezirksammänner; Rationalisierung und Koordination der Staatstätigkeit mittels Verwaltungscontrolling. Vom Regierungsrat in die Vernehmlassung gegeben (SGT, 4.9.) – 3) Nachtrag zur Kantonsverfassung. Verteilung der Mandate im Grossen Rat auf die Bezirke aufgrund der eidgenössischen Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes. Vom Grossen Rat angenommen (SGT, 6.5., 29.9.; vgl. SPJ 199/, S. 304 f.).
SCHAFFHAUSEN: 1) Baukredit von 3,26 Mio und jährlicher Mietzins von rund 131 000 Fr. für die Einrichtung des kantonalen Labors im Gewerbezentrum Mühlental. Vom Grossen Rat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 30.8. mit 58,9% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 60,2%; Nein-Parolen von AP und LdU (SN, 18.2., 22.8., 31.8.) – 2) Kredit von 1,46 Mio Fr. zur Beschaffung eines EDV-Systems für das Grundbuchamt. Die vorberatende Kommission beantragt im Gegensatz zur Regierung, den Kredit dem Volk zu unterbreiten. Vom Grossen Rat entgegen dem Kommissionswillen als gebundene Ausgabe angenommen (SN, 19.6., 30.6.).
SCHWYZ: 1) Referendum gegen die Erhöhung des Jahresgehalts der Regierungsräte. In der Volksabstimmung vom 16.2. wird die Vorlage mit 73,0% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 38,9% (LNN, 11.2., 17.2.; vgl. SPJ 1991, S. 305) – 2) Revision der Geschäftsordnung des Kantonsrats. Einhaltung des schriftlichen Verfahrens bei allen Vorstössen; Verkürzung der Beantwortungsfrist für parlamentarische Vorstösse auf ein Jahr; Einführung der Möglichkeit für den Kantonsrat, Resolutionen verabschieden zu können; Einführung der Möglichkeit, auch fraktionslose Mitglieder des Rates in eine nichtständige Kommission zu wählen durch Erweiterung der Kommission um ein Mitglied. Vom Regierungsrat vorgelegt (LNN, 9.4.; NZZ, 24.4., 28.12.).
THURGAU: Revision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege. Einsetzung des Verwaltungsgerichts als letzte Beschwerdeinstanz anstelle des Regierungsrats. Botschaft der Regierung (SGT, 28.3.).
TICINO: Abbreviazione dei tempi di insediamento del Parlamento e limitazione della durata degli interventi dei consiglieri di Stato a trenta minuti. Approvata dal Gran Consiglio (CdT, 28.4.).
URI: Änderung der Verordnung über die Entschädigung der kantonalen Behörden und der Funktionäre im Nebenamt. Erhöhung der Sitzungsgelder für Landratsmitglieder und andere Funktionäre im Nebenamt auf 105 Fr.; Ausgleich der Teuerung. Von der Landratskommission beantragt. Vom Landrat angenommen (LNN, 9.5., 29.5.).
ZUG: Verordnung für eine stärkere Mitsprache des Kantonsrats bei kantonalen Bauvorlagen durch dreimalige Beratung entsprechender Vorlagen. Vom Kantonsrat in erster Lesung angenommen (LNN, 4.9.).
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