Année politique Suisse 1992 : Eléments du système politique / Droits, ordre public et juridique / Staatsschutz
Der vom Bundesrat im Herbst 1991 in die
Vernehmlassung gegebene
Vorentwurf für ein Staatsschutzgesetz erzeugte kein besonders positives Echo. Nach Ansicht der FDP sollte sich dieses Gesetz auf die Regelung der Informationsbeschaffung und -verarbeitung zu präventiven Zwecken beschränken und die prozessualen Ermittlungstätigkeiten ausklammern. Die CVP und die SVP verlangten eine Überarbeitung im Sinne einer präziseren Definition der Aufgaben des Staatsschutzes und einer besseren Kompetenzausscheidung zwischen Bund und Kantonen. Die SP — und mit ähnlichen Argumenten auch die GP — lehnten den Entwurf als rechtlich überflüssig und begrifflich unklar ab, da Tatbestände wie Terrorismus und organisiertes Verbrechen im Strafgesetz bereits ausreichend erfasst seien. Bundesrat Koller kündigte an, 1993 einen überarbeiteten Entwurf vorzulegen, worin namentlich die Aufgaben des Staatsschutzes präziser umschrieben werden sollen
[17].
Als Übergangslösung bis zum Inkrafttreten eines Staatsschutzgesetzes erliess das EJPD eine
Weisung zur Durchführung des Staatsschutzes. Diese Weisung orientiert sich an der 1990 erlassenen Negativliste, welche festgehalten hatte, dass sich die Staatsschutzorgane nicht mit Aktivitäten, welche eine Ausübung verfassungsmässiger Rechte darstellen, befassen dürfen. Aufgaben des Staatsschutzes sind demgegenüber die rechtzeitige Erkennung, die Uberwachung und Bekämpfung von Terrorismus und Spionage, von organisiertem Verbrechen und von Aktivitäten, welche auf eine gewaltsame Änderung der staatlichen Ordnung abzielen. Die Weisung schreibt auch vor, dass die Liste der von der Bundespolizei observierten Organisationen und Gruppierungen vom Bundesrat jährlich genehmigt werden muss
[18].
[17] Vernehmlassung: NZZ, 8.2.92 (FDP); Bund, 12.2. und 24.2.92. BR: Presse vom 2.7.92. Vgl. SPJ 1991, S. 28.
[18] BBl, 1992, VI, S. 154 ff.; NZZ, 12.9.92. Vgl. auch SPJ 1990, S. 27 f. Siehe auch das Interview mit dem neuen Chef der Bundespolizei, von Daeniken, in WoZ, 13.1 1.92. Zur Reorganisation der Bundesanwaltschaft siehe den Bericht der GPK beider Räte in BBl, 1992, I, S. 309 ff.
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