Année politique Suisse 1992 : Eléments du système politique / Structures fédéralistes / Territorialfragen
Der Wechsel des Laufentals von Bern zu Basel-Land kam weiterhin planmässig voran. Die Kantonsbehörden der beiden betroffenen Kantone einigten sich auf das Vorgehen und den Zeitplan bei der Obernahme der Verwaltung und bei der Vermögensausscheidung
[20].
Mit der
neuen Kantonszugehörigkeit haben sich allerdings noch nicht alle Gemeinden des Laufentals abgefunden. Die Gemeinde
Roggenburg hatte sich in den Plebisziten der siebziger Jahre für einen Wechsel vom Bezirk Delémont (JU) zu Laufen entschieden, um im Kanton Bern zu bleiben. In den Volksabstimmungen für den Anschluss des Laufentals an Basel-Land hatten sich die Roggenburger jeweils mit klaren Mehrheiten gegen einen Kantonswechsel ausgesprochen. Nun verlangten sie in einer von der Gemeinde durchgeführten Konsultativabstimmung mit 78:22 Stimmen, dass ihr historisch nicht zum Bezirk Laufen gehörendes Dorf beim Kanton Bern bleiben darf. Das RJ seinerseits forderte den Anschluss der deutschsprachigen Gemeinde Roggenburg an den Kanton Jura
[21]. In den Dörfern Brislach und Wahlen dauerte die Opposition gegen den Anschluss an Basel-Land ebenfalls noch an; beide würden einen Wechsel in den angrenzenden Kanton Solothurn vorziehen. Der bernische Regierungsrat verbot allerdings die Durchführung einer Volksabstimmung, da das Gesetz für den Entscheid über die Kantonszugehörigkeit des Laufentals keine "opting-out-Klauseln" für dissidente Gemeinden vorsehe. Die Initianten zogen diesen Entscheid an das Bundesgericht weiter, erlitten aber auch dort eine Niederlage
[22].
[20] Bund, 12.2.92: 13aZ, 21.2., 4.7. und 7.7.92; NZZ, 25.9.92. Vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2794 f. sowie SPJ 1991, S. 51 f. Zu diversen vom Bundesgericht abgewiesenen Beschwerden gegen die Abstimmung in Basel-Land vom Vorjahr siehe NZZ, 19.11.92.
[21] BaZ, 12.2.92; Dém. 14.2. und 17.2.92; Bund, 17.2.92. RJ: Dém., 7.2.92. Das RJ hielt auch fest, dass es einen Kantonswechsel von Ederswiler, der einzigen deutschsprachigen Gemeinde des Kantons Jura, nicht akzeptieren wird (Le Jura libre, 5.3.92).
[22] BaZ, 19.2. und 9.7.92; BZ, 7.7.92; NZZ, 29.12.92.
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