Année politique Suisse 1992 : Chronique générale / Finances publiques
 
Bundesfinanzordnung
Nachdem die Neuordung der, Bundesfinanzen am 2. Juni 1991 von Volk und Ständen abgelehnt worden war, musste der Bundesrat damit beginnen, eine neue flexible Lösung auszuarbeiten, weil die geltende Ordnung Ende 1994 ausläuft. Der Entwurf der Regierung sah einerseits die unbefristete Erneuerung der Verfassungsgrundlage für die beiden Haupteinnahmequellen, der Warenumsatzsteuer (WUSt) und der direkten Bundessteuer, mittels eines offen formulierten Verfassungsartikels, vor. Aus abstimmungspolitischen Gründen sollten darin Höchstsätze von 6,2% für Detaillieferungen und 9,2% für Engroslieferungen verankert sein. Andererseits sollten gleichzeitig auf Verfassungsstufe die Grundlagen für eine Modernisierung der WUSt sowie für die Umwandlung der Fiskalzölle auf Mineralölen, deren Derivaten und auf Autos resp. Autobestandteilen in besondere Verbrauchssteuern geschaffen werden. Der Bundesrat sah vor, in einem zweiten Schritt, wenn die Weiterführung der Finanzordnung sichergestellt ist, die Ausweitung der Umsatzsteuer auf den Dienstleistungsbereich und die Beseitigung der Taxe occulte anzugehen [1].
Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben trat, obwohl sich eine Mehrheit für einen direkten Übergang zur Mehrwertsteuer (MWSt) aussprach, auf die Vorlage des Bundesrats ein und organisierte im April ein Hearing mit den interessierten Kreisen. Dabei äusserten sich nur Vertreter des Gewerkschaftsbundes positiv zum Vorschlag des Bundesrates, der Vorort und der Gewerbeverband räumten hingegen der Abschaffung der Taxe occulte absolute Priorität ein und sprachen sich für die sofortige Einführung einer Mehrwertsteuer aus. Gewerbeverbandsdirektor Triponez forderte bezüglich einer Mehrwertsteuer jedoch Ausnahmeregelungen für gewisse Gewerbezweige sowie die Aufhebung der Biersteuer. Ebenso sollte gemäss Gewerbeverband die Befristung der direkten Bundessteuer in der Verfassung verankert bleiben. Auch Konsumentenorganisationen forderten Ausnahmeregelungen, insbesondere im Bereich Grundnahrungsmittel [2].
Die Kommission erteilte daraufhin dem Finanzdepartement einen Zusatzauftrag, um dem aus verschiedenen Kreisen geäusserten Begehren nach Einführung einer Mehrwertsteuer in einem einzigen Schritt Rechnung zu tragen; Modelle mit unterschiedlichen Sätzen und Vergleiche zwischen MWSt und WUSt sowie die künftige Stellung der direkten Bundessteuer sollten in einem ergänzenden Diskussionspapier aufgeführt werden. Die Kommission sprach sich im übrigen mit vierzehn Stimmen gegen eine einzige bei fünf Enthaltungen für die Beibehaltung der direkten Bundessteuer aus [3]. Unbefriedigt über den vom Finanzdepartement erhaltenen Zusatzbericht verlangte die Kommission Ende Mai weitere Informationen und arbeitete dann selbst einen Vorschlag zu einem künftigen Mehrwertsteuermodell aus, welches einen Satz zwischen 6,2% und 6,5% vorsieht. Die Kommissionsmitglieder verwarfen mit vierzehn zu sechs Stimmen einen Eventualantrag von Bundesrat Stich, für den Fall eines Systemwechsels den Satz auf 6,8% zu erhöhen. Ausnahmen zugunsten der Bauwirtschaft oder des Gastgewerbes sah das Modell nicht vor, jedoch sollten flankierende Massnahmen zur sozialen Abfederung des Systemwechsels in Betracht gezogen werden. Ursprünglich war die Behandlung der Bundesfinanzreform im Nationalrat auf die Dezembersession angesagt worden, sie wurde dann jedoch — in Anbetracht der emotionsgeladenen Diskussionen vor der EWR-Abstimmung — auf das Jahr 1993 verschoben [4].
 
[1] BBl, 1992, I, S. 785 ff.; siehe auch SPJ 1991, S. 143.
[2] Presse vom 7.2.92; TA, 7.4.92.
[3] NZZ, 8.4.92.
[4] NZZ, 27.5.92; Presse vom 16.9.92; Bund, 20.11.92 (Aufschub).