Année politique Suisse 1992 : Infrastructure, aménagement, environnement / Sol et logement / Mietwesen
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Legislative Massnahmen
Auf Beschluss des Bundesamtes für Wohnungswesen und angesichts der immer noch prekären Lage auf dem Wohnungsmarkt wurde der Anfangssatz für Grundverbilligungen von Mietzinsen von 5,6% auf 6,1% erhöht. Damit sollen durch rückzahlbare Vorschüsse die Mietzinsen oder Eigentümerlasten in den ersten Jahren unter das kostendeckende Niveau gesenkt werden. Die Massnahme wurde auf den 1. Januar 1993 in Kraft gesetzt [30].
Im Oktober 1990 hatte Ständerat Cottier (cvp, FR) eine parlamentarische Initiative hinsichtlich des Bundesbeschlusses über die Förderung der kantonalen Miet- und Hypothekarzinszuschüsse eingebracht, welche von der zuständigen Kommission genehmigt worden war. Gut ein Jahr später, nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens, legte die Kommission sie dem Plenum sowie dem Bundesrat vor. In seiner Stellungnahme vom 26. Februar wies letzterer die Initiative zurück, da seiner Ansicht nach die darin geforderten Einzelmassnahmen, deren Auswirkungen zudem nicht immer absehbar seien, hinter einer globaleren und koordinierteren Lösung, wie sie vom Bundesrat im Rahmen des Geschäfts "Weiterentwicklung im Bodenrecht" in die Wege geleitet worden sei, zurückzutreten hätten [31].
Diese Erläuterungen sowie die negativen Reaktionen während der Vernehmlassung überzeugten die Ständeratskommission, so dass sie in der Frühjahrssession dem Plenum den Rückzug der Initiative bekanntgab. Freilich wurde der Bundesrat in einer als Ersatz dazu eingereichten Kornmissionsmotion aufgefordert, gestützt auf die Abklärungen der im September 1991 eingesetzten Studienkommission "bis Ende 1993 geeignete Massnahmen vorzuschlagen, die im Sinne einer subsidiären und zeitlich befristeten Bundeshilfe eine Subjekthilfe im Wohnungswesen ermöglichen" [32].
Anfang Jahr hiess die Nationalratskommission die 1991 vom Aargauer Grossen Rat überwiesene Standesinitiative hinsichtlich der Bemessung des Eigenmietwerts gut [33].
Eine letztes Jahr von Paul Rechsteiner (sp, SG) eingereichte parlamentarische Initiative für ein gesetzliches Vorkaufsrecht für Mieterinnen und Mieter wurde von der zuständigen Nationalratskommission im Februar mit zwölf zu zehn Stimmen angenommen [34].
Eine Motion des Genfer Sozialdemokraten de Dardel für einen grösseren Kündigungsschutz der Mieter bei Zahlungsverzug wurde von Leuba (lp, VD) und Hegetschweiler (fdp, ZH) bekämpft und damit der Diskussion vorläufig entzogen [35]. Ebenso erging es einer Motion V. Spoerrys (fdp, ZH) für eine bedingte Erhöhung der Mietzinsen von Altwohnungen zur Verbilligung der Mieten von Neubauwohnungen [36].
 
[30] Presse vom 23.9.92.
[31] BBl, 1992, II, S. 993 und 1004 f.; vgl. SPJ 1991, S. 183.
[32] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 175 ff. und 353 ff.; Verhandl. B. vers., 1992, I/II, S. 35 f.
[33] Verhandl. B.vers., 1992, IV/V, S. 18; SGT, 10.1.92; vgl. SPJ 1991, S. 183.
[34] Verhandl. B.vers., 1992, III, S. 24 f.; NZZ, 8.2.92.
[35] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2166 f.
[36] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1205 f.; vgl. auch TA, 6.10.92.