Année politique Suisse 1992 : Infrastructure, aménagement, environnement / Sol et logement / Wohnungsbau
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Wohneigentum
Am 1. Juli begann die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative "Wohneigentum für alle" des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes. Die Initiative fordert, den Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum während der ersten zehn Jahren zu ermässigen, Erhöhungen des Eigenmietwerts nurmehr bei Handänderungen zuzulassen sowie die Möglichkeit, Spargelder, die zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum bestimmt sind, bei der Steuer vom Einkommen abzuziehen [39].
Hauseigentümer- und Immobilienverbände traten überdies mit einem Manifest für mehr privaten Haus- und Grundbesitz an die Öffentlichkeit. In dem "Haus- und Grundbesitz 2000" betitelten Leitbild wird insbesondere der Verzicht auf weitere staatliche Eingriffe in die Rechte der Grundeigentümer sowie steuerliche Anreize zum Erwerb und Besitz von Wohneigentum gefordert [40].
Im Kanton Genf fielen 1992 gleich drei wohnrechtlich bedeutsame Abstimmungsentscheide. Im Februar bereits wurde mit deutlicher Mehrheit die Festschreibung des Rechts auf Wohnung in der Genfer Verfassung gutgeheissen. Gegen ein Gesetz, welches die Rekursmöglichkeiten gegen die Erteilung von Baubewilligungen einschränken wollte und das vom Genfer Grossen Rat unter Namensabstimmung angenommen worden war, wurde von Linksparteien, dem Mieterverband und Umweltschutzverbänden das Referendum ergriffen. Mit einer äussert knappen Mehrheit von 50,3% lehnte auch die Stimmbevölkerung das neue Gesetz ab. Ebenso knapp angenommen wurde auch die "Antispekulations-Initiative", welche der Kantonsregierung ein Enteignungsrecht für leerstehende Wohnungen einräumt [41].
 
[39] BBl, 1992, III, S. 1012 ff.
[40] Presse vom 2.5.92.
[41] JdG, 17.2 und 28.9.1992; vgl. unten, Teil II, 4c und d sowie SPJ 1990, S. 313.