Année politique Suisse 1992 : Enseignement, culture et médias / Médias / Radio und Fernsehen
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Satelliten- und Privatfernsehen
Im Berichtsjahr flammte erneut ein Streit um die Urheberrechtsgebühren auf, welche die Kabelfernsehgesellschaften zugunsten. der sogenannten Verwertungsgesellschaften wie Suissimage, Suisa und Pro Litteris über die Abonnementsgebühren einziehen müssen. Die Vereinigung schweizerischer Gemeinschaftsantennen-Betriebe (VSGB) beschwerte sich darüber, dass nur die verkabelten Haushalte eine Abgabe entrichten müssen, nicht aber jene Haushalte, welche die Programme über eine Parabol-Antenne empfangen [44].
Die Zürcher ZTV AG, an welcher die Tages-Anzeiger-Gruppe eine Mehrheitsbeteiligung hält, hat beim BAKOM ein Konzessionsgesuch für ein privates Zweites Schweizer Fernsehen eingereicht. Vorgesehen ist der Betrieb eines Schweizer Programms von täglich einer bis anderthalb Stunden im Rahmen des über Satelliten und Kabelnetz verbreiteten deutschen Spielfilmkanals "Pro 7". Das Schweizerische Programmfenster sieht Informations-, Magazin- und Unterhaltungselemente vor. Auch die "Neue Zürcher Zeitung" gab Pläne zur Zusammenarbeit mit einem deutschen Privatsender bekannt; sie will ein Nachrichtenmagazin beim 1993 den Betrieb aufnehmenden Sender "Vox" plazieren [45].
Margrit Trappe, welche sich schon als Promotorin eines erfolglosen Projekts "Schweizer Fernsehen International" einen Namen gemacht hatte, reichte ein Konzessionsgesuch für ein "Tell-TV" ein, welches vor allem nationale und regionale Information und Unterhaltung im Programm vorsieht. Der Bundesrat konzessionierte "Tell-TV" als erstes Privatfernsehen gegen Ende des Berichtsjahres [46].
Die Pläne von schweizerischen Kabelnetzbetreibern, auf dem Kanal des deutschen Privatsenders "RTL plus" Werbung für das schweizerische Publikum zu plazieren, mussten vorn BAKOM, gestützt auf das Europarat-Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen, toleriert werden. Ein schweizerisches Programmfenster, welches von "RTL plus" langfristig als Ziel angestrebt wird, kann allerdings ohne eigene Konzession weder von den deutschen noch von den Schweizer Behörden akzeptiert werden [47].
 
[44] NZZ, 28.3.92; TA, 30.3.92. Vgl. auch SPJ 1991, S. 275 f.
[45] ZTV: NZZ, 8.10.92; TA, 9.10.92. Vox: Blick, 12.11.92.
[46] TA, 28.4.92; NZZ, 8.9. und 31.10.92; SHZ, 5.11.92; Klartext, 1992, Nr. 3. Konzession: BBl, 1993, I, S. 156 ff.; TA, 24.12.92.
[47] AT, 7.8.92; NZZ, 10.10.92; Presse vom 16.10.92.