Année politique Suisse 1992 : Enseignement, culture et médias / Médias / Radio und Fernsehen
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Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI)
Mit einem Bericht über den Zürcher Stadtrat Wagner (fdp), der im Zusammenhang mit der Weitergabe von vertraulichen, verwaltungsinternen Dokumenten unter Anklage stand, hatte das Fernsehmagazin "Rundschau" im Dezember 1989 laut UBI-Entscheid die Konzession verletzt, weil in der Darstellung zusätzlich zu der vom Gericht festgestellten Amtsgeheimnisverletzung noch der Eindruck der Begünstigung von Dritten unterstellt worden war. Chefredaktor Peter Studer verteidigte die betroffenen Journalisten und wies das UBI-Urteil als subjektiv zurück, verzichtete aber auf einen Weiterzug vor Bundesgericht. Eine Beschwerde gegen die Sendung "Fragment" des Fernsehens DRS zum Thema "Verein zur Förderung der psychologischen Menschenkenntnis" (VPM) wurde hingegen nicht gutgeheissen. Der Vorwurf der fehlenden Vielfalt der Ansichten und Unsachgemässheit könne laut UBI nicht geltend gemacht werden, da der VPM keinen Gesprächspartner zur Sendung geschickt hatte [52].
Gegen die Verantwortlichen des Nachrichtenmagazins "10 vor 10" leitete die Bezirksanwaltschaft Zürich eine Strafuntersuchung ein, nachdem in der Informationssendung im Zusammenhang mit der Verurteilung eines Zürcher Porno-Videohändlers Ausschnitte aus einem jener gehandelten Filme mit besonders grausamen Gewaltszenen gegen Frauen ohne besondere Ankündigung und ohne angemessenen Rahmen vor über 400 000 Zuschauern gezeigt worden waren. Nach eingehender Prüfung haben die Zürcher Justizbehörden das Verfahren jedoch eingestellt, weil die Voraussetzungen für die Verletzung der medien- und sexualstrafrechtlichen Artikel nicht gegeben waren. Darauf beschwerten sich 69 Einzelpersonen und gelangten an die UBI, welche ihrerseits eine Verletzung der Konzession feststellte. Gemäss ihrer Beurteilung sei durch die unreflektiert boulevardisierende Weise der Darstellung von gedemütigten und gequälten Frauen die Menschenwürde verletzt worden [53].
Der Bundesrat hat den freisinnigen Baselbieter alt-Nationalrat Felix Auer, welcher auch als Journalist und Wirtschaftsfachmann tätig gewesen war, als Nachfolger von Bernard Béguin zum neuen Präsidenten der UBI für die Amtszeit 1993-1995 gewählt [54].
Die Ombudsstelle, welche gemäss neuem Radio- und Fernsehgesetz der UBI vorgeschaltet ist, wurde für die deutsche Schweiz mit alt-Ständerat Hänsenberger (fdp, BE) besetzt. Dieser bearbeitete 62 Beanstandungen (28% Radio, 72% TV); im Berichtsjahr wurden von 52 abgeschlossenen Fällen zehn in der Form einer Klage auf Konzessionsverletzung an die UBI weitergezogen [55].
 
[52] BZ und TA, 22.2. und 13.3.92 (Wagner). BaZ, 24.4.92 (VPM).
[53] Presse vom 21.1.92; NZZ, 20.5.92; Presse vom 22.8.92 (UBI-Entscheid); Klartext, 1992, Nr. 1. Siehe auch Lit. Dumermuth.
[54] Presse vom 22.9.92.
[55] SZ, 5.5.92; TA, 13.7.92; Link (Monatsmagazin des Publikumsrates DRS), 1993, Nr. 3. Siehe dazu auch Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1280 f.