Année politique Suisse 1993 : Eléments du système politique / Droits, ordre public et juridique / Bürger- und Stimmrecht
Das Anliegen der Einführung des
Wahl- und Stimmrechts für niedergelassene Ausländer konnte auch im Berichtsjahr keinen Durchbruch verzeichnen. In
Genf empfahl das Parlament zwei Volksinitiativen für die Einführung des integralen resp. lediglich des aktiven Stimm- und Wahlrechts zur Ablehnung. Die beiden Begehren wurden vom Volk am 6. Juni resp. am 28. November mit jeweils 71% Nein-Stimmen abgelehnt
[11]. Im Kanton
Bern beantragte die Regierung immerhin, der 1992 eingereichten Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, der die fakultative Einführung auf Gemeindeebene erlaubt. Sie entsprach damit einer vom Parlament im Rahmen der Totalrevision der Verfassung überwiesenen Motion. Im Kanton
Zürich folgte das Volk der Empfehlung von Regierung und Parlament und lehnte eine Volksinitiative für das fakultative kommunale Ausländerstimmrecht mit 74% Nein-Stimmen deutlich ab. In
Basel-Stadt sprachen sich Regierung und Parlament gegen eine Volksinitiative für das kantonale Ausländerstimmrecht aus
[12]. Neue Volksinitiativen für das Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene resp. für die fakultative gemeindeweise Einführung wurden im Berichtsjahr in den Kantonen
Freiburg und
Aargau eingereicht. Die im
Tessin im Vorjahr lancierte Initiative erreichte die erforderliche Unterschriftenzahl nicht
[13].
Auf
Bundesebene lehnte der Nationalrat zwei Vorstösse zum Ausländerstimmrecht ab. Zum einen die parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) für die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für seit mindestens 10 Jahre ansässige Ausländer, zum anderen aber auch eine Motion der linken Kommissionsminderheit, welche dieses Recht vorerst nur auf Gemeindeebene einführen wollte
[14].
[11] JdG, 13.3., 7.6. und 29.11.93. Vgl. auch unten, Teil II, 1b sowie SPJ 1992, S. 25.
[12] BE: Bund, 11.8.93. ZH: TA, 20.4. und 27.9.93. BS: BaZ, 2.6. und 16.9.93.
[13] FR: Lib., 20.3. und 30.6.93. AG: AT, 22.1.93. Tl: CdT, 14.1.93.
[14] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1364 ff. und 1368. Vgl. SPJ 1992, S. 25.
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