Année politique Suisse 1993 : Infrastructure, aménagement, environnement
Protection de l'environnement
La parlement a ratifié la Convention-cadre des Nations Unies sur les changements climatiques. – La révision de la loi sur la protection de l'environnement (LPE) prévoit l'introduction d'une taxe incitative sur les produits contenant des COV, la réglementation des organismes dangereux, d'une meilleure gestion des déchets ainsi que d'une responsabilité civile en matière d'environnement. – Lors des débats sur la révision de la loi sur la protection des sites et de la nature, le Conseil national a réduit les droits de recours des organisations de protection de l'environnement.
 
Allgemeine Umweltpolitik
Zehn Jahre nach Verabschiedung des Umweltschutzgesetzes zog das BUWAL Bilanz über den Erfolg der verschiedenen Massnahmen in den einzelnen Umweltbereichen. In der Luftreinhaltung wurde eine Reduktion der Schwefeldioxide (SO2) um ca. 56% festgestellt, die Emissionen von Stickoxid und Kohlenwasserstoff konnten zwar auch gesenkt werden, erreichten aber die gesteckten Ziele noch nicht. Als Erfolg bezeichnete das BUWAL auch die Verminderung der Siedlungsabfälle mittels neuer Abfallbewirtschaftungskonzepte sowie die Anwendung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). In den Bereichen Boden- und Lärmschutz wurden bisher die nötigen Erhebungen in Form eines nationalen Beobachtungsnetzes resp. von Katastern durchgeführt, was die Grundlagen für die Erarbeitung von weiteren Massnahmen bildete [1].
Zwei breit abgestützte Initiativkomitees von je rund 200 Persönlichkeiten haben die Volksinitiative "für einen Solarrappen" (sogenannte "Solarinitiative") und die Volksinitiative "für die Belohnung des Energiesparens und gegen die Energieverschwendung" (Energie-Umwelt-Initiative) lanciert [2].
Gemäss einer Studie der Gesellschaft zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft (wf) erwies sich das vom BUWAL empfohlene Modell einer Ökobilanz zur Beurteilung der Umweltbelastung, die sogenannte Umweltbelastungspunkte-Methode (UBP-Methode), als unzulänglich und wenig aussagekräftig. Anstelle einer standardorientierten Methode schlug die wf ein "Betriebliches Umwelt-Informationssystem" (BUIS) vor. Dies soll eine Ökobilanz nach dem Modell einer ökologisch-ökonomischen Effizienz ermöglichen, das auch die sozialen Faktoren in die gesamtheitliche Betrachtung von Betriebsabläufen und Prozessen miteinschliesst [3].
Insgesamt verbesserte sich im Berichtsjahr die Umweltqualität in der Schweiz geringfügig; einerseits bewirkte die anhaltende wirtschaftliche Rezession einen geringeren Gesamtenergieverbrauch und damit einen rückläufigen Schadstoffausstoss gegenüber dem Vorjahr; andererseits nahm die Mobilität in bezug auf die gefahrenen Strassenkilometer, zwar verlangsamt, weiter zu, was die Fortschritte in der Verbesserung der Luftqualität vor allem bezüglich des CO2-Ausstosses relativierte [4].
Der Bundesrat verabschiedete zuhanden der eidgenössischen Räte die Botschaft über die Finanzierung der Umgestaltung und des Ausbaus des Genfer Palais Wilson in ein "Umwelthaus". Er ersuchte das Parlament, einen Verpflichtungskredit von 80 Millionen Fr. zur Finanzierung der Renovation des Palais Wilson zu bewilligen, um die Rolle der Schweiz als Gastland von internationalen Organisationen zu stärken und damit einen wesentlichen Bestandteil der schweizerischen Aussenpolitik zu festigen. In diesem künftigen Umwelthaus sollen das Regionalbüro für Europa des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) und die ihm angeschlossenen Organisationen (wie z.B. Basler Konvention, Konvention über die Biodiversität), die Interimssekretariate des Übereinkommens über die Artenvielfalt resp. über die Klimaveränderungen sowie das Internationale Verhandlungskomitee zum Übereinkommen über die Wüstenbildung untergebracht werden. Nach Abschluss der Arbeiten soll das Umwelthaus der Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Verwaltung übergeben werden [5].
Über das Verhältnis Landwirtschaft und Umweltschutz wird an anderer Stelle berichtet [6].
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Internationale Umweltschutzbestrebungen
Nachdem der Ständerat die Klimakonvention der UNCED einstimmig gutgeheissen hatte, stimmte der Nationalrat gegen Minderheiten aus rechtskonservativen Kreisen, welche Rückweisung resp. Nichteintreten forderten, mit 90 zu 24 Stimmen in der Gesamtabstimmung der Vorlage zu. Am 12. Juni 1992 hatte die Schweiz das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen der internationalen Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de. Janeiro (Brasilien) unterzeichnet. Das Übereinkommen sieht unter anderem die Ausarbeitung und Umsetzung nationaler Programme mit Massnahmen zur Begrenzung der Emission von Treibhausgasen vor. Zusammen mit Osterreich und Liechtenstein hat sich die Schweiz aber in einer Zusatzerklärung insbesondere verpflichtet, geeignete Massnahmen zu treffen, um bis zum Jahr 2000 den Ausstoss von Kohlendioxid und anderer Treibhausgase — abgesehen von jenen, deren Emissionen schon im Montrealer Protokoll (bezüglich VOC) geregelt sind — auf das Niveau von 1990 zurückzuführen [7].
In seiner Antwort auf die Motion der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie, welche ein Konzept und einen genauen Zeitplan für die Umsetzung der am Erdgipfel in Rio (UNCED) formulierten Ziele verlangte, verwies der Bundesrat unter anderem auf die Bildung eines neuen interdepartementalen Ausschusses auf Direktorenebene. Ferner wurde eine interdepartementale Koordinationsgruppe, zusammengesetzt aus Vertreterinnen und Vertretern aller interessierten Bundesämter, gegründet, die diesen Ausschuss unterstützt. Ziel ist die Ausarbeitung eines nationalen Aktionsplanes zur Umsetzung der an der Konferenz von Rio vorgelegten "Agenda 21". Der Bundesrat wies im übrigen auf die bereits verabschiedeten sektoriellen Programme in den Bereichen Energie und Luftverschmutzung (Energie 2000, Luftreinhaltekonzept) hin, welche einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der schweizerischen Verpflichtungen leisten [8].
Der Globale Umweltfonds (Global Environnement Facility, GEF), welcher 1990 geschaffen und im Rahmen der Weltbank dem UNO-Umwelt- und Entwicklungsprogramm zugeordnet wurde, war im Rahmen der Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio zum wichtigsten Finanzierungsinstrument für globale Umweltprojekte wie beispielsweise Massnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen bestimmt worden. Die Schweizer Delegation stellte im Berichtsjahr eine zweite Tranche von 80 Mio Fr. für Umweltprojekte in der Dritten Welt in Aussicht. Die Schweizerische Projektfinanzierung war jedoch recht umstritten, da an der Mitgliederkonferenz in Cartagena (Kolumbien) ein interner Evaluationsbericht diskutiert wurde, der gravierende Mängel in der Zieldefinition der Umweltprojekte offengelegt sowie undurchsichtige Kompetenzverhältnisse festgestellt hatte [9].
Nachdem die Eidgenossenschaft im Rahmen der 700-Jahr-Feier Schuldstreichungen gegen Umweltprojekte (Debt for Nature Swaps) zugunsten von Drittweltländern vorgenommen hatte, kam gegen Ende des Berichtsjahres auch Polen in den Genuss eines derartigen Schuldenerlasses in der Höhe von 70 Mio Fr. [10].
Parallel zur zweiten paneuropäischen Umweltministerkonferenz in Luzern konferierten auch die Nichtregierungsorganisationen (NGO). Neben einer Vorkonferenz organisierten diese privaten Umweltorganisationen ein Rahmenprogramm zur Umweltkonferenz, welches als Öko-Festival bezeichnet wurde. Sowohl Wirtschafts- als auch Umweltverbände äusserten die Erwartung, dass die westlichen Länder konkrete Schritte zur Umsetzung ihrer umweltpolitischen Vorreiterrolle in Ost- und Mitteleuropa unternehmen würden. Die Konferenz der vorbereitenden Expertengruppe, zusammengesetzt aus Regierungsvertretern und Repräsentanten der OECD sowie der Weltbank, setzte im Umwelt-Aktionsprogramm einen Schwerpunkt auf die Forderung einer gesamteuropäischen CO2- und Energieabgabe. Unter dem Vorsitz von Bundesrätin Ruth Dreifuss diskutierten und berieten über 40 Umweltminister aus europäischen Ländern, Delegationen der EU, aus den USA, Kanada, Australien und Japan und Vertreter von über einem Dutzend internationaler sowie nichtstaatlicher Organisationen (NGO) das Umwelt-Aktionsprogramm für Mittel- und Osteuropa, den Bericht "Europas Umwelt 1993", das Umweltprogramm für Gesamteuropa sowie die vom Europarat vorgeschlagene Strategie für den Schutz der Natur in Europa. Die zentralen Fragen wie beispielsweise die künftige Politik im Bereich der Atomenergie in Osteuropa oder die Einführung einer koordinierten CO2-Abgabe blieben jedoch bis am Schluss umstritten. Die Konferenz wurde mit einer zehnseitigen Ministererklärung abgeschlossen, welche in 29 Punkten die wichtigsten Bereiche, in denen schnelles Handeln als erforderlich empfunden wird, auflistete. Im übrigen beschlossen die Ministerinnen und Minister ein Umweltaktionsprogramm für Ost- und Mitteleuropa, ohne allerdings finanzielle Zusicherungen zu gewähren [11].
Die kleine Kammer überwies dem Bundesrat eine Petition zur Kenntnisnahme, welche die im Dezember 1992 gegründete Stiftung "Grünes Kreuz der Umwelt" an die eidgenössischen Räte gerichtet hatte. Die Petitionäre verlangten darin eine finanzielle Unterstützung des Grünen Kreuzes der Umwelt durch die Bundeskasse. Die Starthilfe sollte 15 Millionen Franken für die nächsten fünf Jahre betragen. Die Aufgabe des Grünen Kreuzes sollte vor allem darin bestehen, in Zusammenarbeit mit Organisationen der Vereinten Nationen sogenannte "Grünhelme" auszubilden und für Krisen-, Sanierungs- sowie Umwelt-Katastrophenfälle bereitzustellen [12]. Die Urheber dieser Organisation merkten erst im Berichtsjahr, dass bereits eine internationale Organisation mit demselben Namen bestand. Diese war am Rand des Erdgipfels von Rio auf holländische Initiative gegründet und vom früheren sowjetischen Staats- und Parteichef Gorbatschow präsidiert worden. Nach längeren Gesprächen wurde die Fusion der beiden Organisationen als NGO mit dem Namen "Internationales Grünes Kreuz" beschlossen. Die Präsidentschaft übernahm Gorbatschow, Direktor wurde Nationalrat Wiederkehr (ldu, ZH). Das operationelle Zentrum wurde im Genfer Vorort Conches eingerichtet, während in Den Haag (NL) der Hauptsitz der Organisation mit einem Forschungs- und Informationszentrum seinen Betrieb aufnahm [13].
Der Nationalrat hat ein Zusatzprotokoll betreffend die Bekämpfung flüchtiger organischer Verbindungen (VOC), welches ein Teil des 1983 ratifizierten Übereinkommens der UNO-Wirtschaftskommission für Europa über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigungen darstellt, angenommen. VOC-Emissionen, welche eine wichtige Vorläufersubstanz bei der Bildung von troposphärischem Ozon (Sommersmog) darstellen, sollen gemäss dem Protokoll von den Vertragsparteien bis zum Jahr 1999 gegenüber einem Basisjahr zwischen 1984 und 1989 um 30 Prozent gesenkt werden. Die Schweiz hat als Basisjahr 1984 gewählt. Angesichts der Revision des Umweltschutzgesetzes, welche eine VOC-Lenkungsabgabe vorsieht, wird die Schweiz wahrscheinlich in der Lage sein, die Verpflichtungen einzuhalten. Allerdings bleiben die Vorgaben deutlich hinter denjenigen des schweizerischen Luftreinhaltekonzepts und der Luftreinhalteverordnung (LRV) zurück [14].
 
Umweltschutzgesetzgebung
Mit einiger Verspätung bezüglich der Legislaturplanung 1991-95 verabschiedete der Bundesrat im Juni des Berichtsjahres die Botschaft zum revidierten Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG). Schwerpunkte der Revision betrafen die Bereiche Umweltinformation, umweltgefährdende, auf natürliche oder gentechnische Art veränderte Organismen, Abfallbewirtschaftung, Lenkungsabgaben und Haftpflicht. Im grossen und ganzen übernahm der Bundesrat die bestehenden USG-Revisionsvorschläge, welche am 6. Dezember 1992 im Rahmen der Eurolex-Vorlage in der EWR-Abstimmung gescheitert waren. Unter anderem schlug der Bundesrat in seiner Botschaft vor, als wichtigste Massnahme Lenkungsabgaben auf Stoffen mit flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) wie Farben und Lacke sowie auf Heizöl extraleicht zu erheben. Als staatsquotenneutrales Instrument sollten die Abgaben mittels einer Verbilligung der Krankenkassenprämien zurückerstattet werden [15].
Parteien und Umweltschutzorganisationen reagierten auf die Vorlage allgemein positiv. Die SP und die Grüne Partei hätten es allerdings vorgezogen, wenn die Landwirtschaft mit Lenkungsabgaben auf Dünger und Pflanzenschutzmitteln zwingend in die Vorlage miteinbezogen worden wäre; der Entwurf sieht nur vor, dass der Bundesrat bei Bedarf die landwirtschaftlichen Hilfsstoffe in die Lenkungsabgaben miteinbeziehen kann. Von den Wirtschaftsverbänden befürwortete der Vorort die Abgaben auf VOC-haltigen Stoffen, insbesondere weil die Vorlage die Möglichkeit offerierte, Investitionen der entsprechenden Branchen zur Verringerung der VOC-Emissionen mit der Abgabebelastung zu verrechnen und somit als Anreiz zum Nachrüsten bei gleichzeitigem Spareffekt zu dienen. Hingegen sprach sich der Vorort gegen Abgaben auf Heizöl aus, da die Immissionen, im speziellen Schwefeldioxyd, schon während den achziger Jahren massiv reduziert worden waren und heute kein Problem mehr für die Luftreinhaltung darstellten [16].
Die Kommission für Umwelt, Energie und Raumplanung des Ständerats nahm die Beratung der Revision des USG auf [17].
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Umweltverträglichkeitsprüfung
Eine Motion Bundi (sp, GR), welche die Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Bewilligung von Golfplätzen forderte, wurde als Postulat überwiesen. Auf Antrag des Bundesrates wurden allerdings zwei Forderungen betreffend die kantonalen Kompetenzen bis zur Inkraftsetzung einer erweiterten Verordnung zur Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Bestimmung betreffend überregionale Raumverträglichkeit herausgestrichen [18]. Eine Motion Baumann (gp, BE), welche vom Bundesrat eine "Umweltverträglichkeitsprüfung" der gesamten schwer überblickbaren Agrargesetzgebung verlangte, wurde — auf Antrag des Bundesrats — als Postulat überwiesen [19]. Der Nationalrat nahm hingegen eine Motion Cavadini (fdp, TI) für ein beschleunigtes und verbessertes Verfahren bei der Umweltverträglichkeitsprüfung mit 57 zu 33 Stimmen an. Der Vorstoss verlangte insbesondere die explizite Regelung der Koordinationspflicht im Gesetz, die Vorgabe von Zielen resp. Grenzwerten für die Prüfung von Projekten sowie die Pflicht für die Interessenten oder potentiellen Beschwerdeführer, sich von Anfang an am Verfahren zu beteiligen. Letzterer Aspekt des Begehrens wurde nur als Postulat überwiesen [20].
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Gentechnologie
Der Bereich Gentechnologie soll gemäss dem Willen des Bundesrates in einzelnen Spezialgesetzgebungen geregelt werden, so beispielsweise im Epidemiengesetz, im Lebensmittelgesetz oder im Umweltschutzgesetz (USG). Die gescheiterte Eurolex-Vorlage des revidierten USG hatte nur ein Minimum an Regelungen vorgesehen, insbesondere was gentechnisch veränderte Organismen betrifft. Das vom Bundesrat in der Botschaft vorgelegte revidierte USG sieht vor, auch den Umgang mit natürlicherweise pathogenen Organismen zu regeln, Vorschriften über den Transport von Organismen zu erlassen sowie die finanzielle Sicherstellung der Behebung nachteiliger Einwirkungen durch umweltgefährdende Organismen zu regeln [21].
Der Nationalrat überwies eine, auf Antrag des Bundesrates in ein Postulat umgewandelte, Motion Bundi (sp, GR), welche von der Regierung Vorschriften über die Einschränkung von Forschung und Anwendung der Gentechnologie bei Tieren und Pflanzen verlangte. In seiner Antwort wies der Bundesrat auf die laufende Revision des Umweltschutzgesetzes hin, welche im dritten Kapitel die Problematik der Gentechnologie in bezug auf umweltgefährdende Organismen regelt [22].
Die eidgenössische Volksinitiative "Zum Schutz von Leben und Umwelt vor Genmanipulation" (Genschutzinitiative) ist mit über 115 000 Unterschriften eingereicht worden. Die Initiative verlangt ein Patentierungsverbot für Tiere und Pflanzen, ein Verbot für Genmanipulationen an Tieren sowie ein Verbot der Freisetzung genmanipulierter Organismen in die Umwelt [23].
 
Luftreinhaltung
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CO2-Abgabe
Die Diskussion um die Einführung von neuen marktwirtschaftlichen Lenkungsabgaben im Umwelt- und Energiebereich, insbesondere der CO2-Abgaben, wurde durch die Veröffentlichung der Studie "Umweltabgaben in Europa", welche vom Büro Ecoplan im Auftrag des BUWAL und des BEW erstellt wurde, neu angeheizt. In der ländervergleichenden Studie stellten die Autoren fest, dass in der Schweiz zwar strenge Umweltschutzregelungen in Form von gesetzlichen Vorschriften und Verboten herrschen, die schweizerischen Energiepreise insgesamt (sowohl Elektrizität als auch Heizöl und Benzin) jedoch zusammen mit den luxemburgischen die niedrigsten in Europa sind. Gemäss der Studie wurden Energiesteuern inklusive einer CO2-Abgabe als Teil des globalen Steuersystems mit Lenkungseffekt bisher erst in den skandinavischen Ländern eingeführt [24].
Die Grüne Partei schlug im Zusammenhang mit der Diskussion um eine neue Finanzordnung erneut eine ökologische Steuerreform vor, die anstelle der Arbeit vermehrt die zur Herstellung eines Industrieprodukts oder einer Dienstleistung eingesetzte Energie besteuert. Dadurch sollen einerseits durch konkurrenzfähigere Produktion Arbeitsplätze erhalten und andererseits umwelt- und ressourcenschonendere Techniken gefördert werden [25].
Nachdem die Benzinzollerhöhung um 20 Rappen pro Liter vom Volk angenommen worden war, drängte sich in der Diskussion um die CO2-Abgabe die Frage auf, ob nur Brennstoffe oder auch Treibstoffe besteuert werden sollten, wodurch die Autofahrer und die Transportunternehmer zusätzlich belastet würden. BUWAL-Direktor Philippe Roch heizte die Diskussion um die CO2-Abgabe noch mehr an, als er in einem Interview ankündigte, eine Lenkungsabgabe von acht Rappen pro Liter Benzin resp. Diesel werde stufenweise bis ins Jahr 2000 eingeführt. Da der Bundesrat bezüglich der CO2-Abgabe noch keinen Entscheid gefällt hatte, wurde Roch nach Einleitung einer Administrativuntersuchung durch seine Departementsvorsteherin Dreifuss für sein Vorprellen verwarnt [26]. Der Bundesrat hat noch keinen Grundsatzentscheid in Sachen CO2-Abgaben getroffen. Um den Ausgang der Abstimmung über die Einführung der Mehrwertsteuer nicht zu gefährden, verschob er einen ersten Entscheid und das Vernehmlassungsverfahren vorerst auf 1994. Innerhalb der Bundesratsparteien zeichnete sich immerhin schon ein relativ breiter Konsens zugunsten einer CO2-Abgabe ab. Im Gefolge der intensiven Diskussionen um eine Umweltabgabe kündigte der TCS prophylaktisch ein Referendum gegen eine eventuelle CO2-Abgabe an, ohne deren genaue Ausgestaltung überhaupt zu kennen [27].
Der WWF reichte bei den Geschäftsprüfungskommissionen der beiden Räte eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Bundesrat ein, in welcher er den Vollzugsnotstand im Bereich der Luftreinhaltung, insbesondere was die kantonalen Massnahmenpläne anbelangt, anprangerte. Seiner Ansicht nach ist die gesamte Landesregierung verantwortlich für den schleppenden Vollzug. Ende des Berichtsjahres waren vier kantonale Massnahmenpläne noch nicht vorgelegt (AR, JU, VD und VS) [28].
Die in den beiden Basler Halbkantonen eingeführten marktwirtschaftlichen Instrumente im Umweltschutz in Form von handelbaren Emissionsgutscheinen für die Unterschreitung der Grenzwerte der LRV blieben ohne Erfolg, da die Rahmenbedingungen unangepasst waren. Gemäss einer wissenschaftlichen Studie trugen sowohl die sich verändernden eidgenössischen Grenzwerte in Form von Rechtsunsicherheit als auch der Ausschluss der Kleinemittenten vom Gutscheinhandel zum Misserfolg bei [29].
Der Bundesrat hat die Abgasvorschriften für schwere Motorfahrzeuge den ab Oktober des Berichtsjahres geltenden Normen der EU angepasst. Insbesondere wollte die Regierung damit eine Übereinstimmung des zulässigen Russpartikelausstosses erreichen. Im Bereich der Abgasnormen für Personenwagen äusserte der Bundesrat die Absicht, Verschärfungen nur im Gleichschritt mit der EU zu verwirklichen [30].
Die Polemik um die Ausrüstung von Tankstellenzapfsäulen mit Benzindampfrückführung dauerte im Berichtsjahr an. Verschiedene Mineralölgesellschaften und der Autogewerbe-Verband der Schweiz (AGVS) kritisierten, das BUWAL habe die Umrüstungspflicht für die Tankstelleninhaber bis Ende 1994 zu kurzfristig angesetzt. Ein neues, bedienungsfreundlicheres System mit aktiver Benzindampfabsaugung, welches effizienter als das Passivsystem sei, komme erst noch auf den Markt. Auf die Anfragen Maurer (svp, ZH) und Steinemann (ap, SG) nach der Umrüstungspflicht auf das passive Benzinrückführungssystem antwortete Bundesrätin Dreifuss, die Pflicht, ein bestimmtes System zur Dampfrückführung anzuschaffen, habe gar nie bestanden. Die Tankstelleninhaber seien in der Wahl des Systems frei, vorausgesetzt, dieses erfülle die Anforderungen des in der Luftreinhalteverordnung vorgeschriebenen Wirkungsgrads [31].
 
Gewässerschutz
Das BUWAL arbeitete eine Studie über die Möglichkeit einer Abwasserabgabe aus, da der Finanzbedarf von über einer Mia Fr. pro Jahr für den Ausbau von Kläranlagen künftig nicht mehr durch öffentliche Mittel abgedeckt werden kann. Das neue Gewässerschutzgesetz, welches seit dem 1. November 1992 in Kraft ist, verlangt eine Kostendeckung nach dem Verursacherprinzip, was die Erhöhung des Wasserpreises oder eine nationale Abwasserabgabe, abgestuft nach eingeleiteten Schadstofffrachten, nahe legen würde [32].
Auf Antrag des Bundesrates hat der Nationalrat das Abkommen über den Schutz des Nordostatlantiks genehmigt [33].
Gemäss einer Studie der Eidgenössischen Gewässerschutzkommission trägt die Landwirtschaft zu einem grossen Teil zur Verunreinigung der Gewässer bei, insbesondere was die Belastung mit Stickstoff in verschiedenster Form anbelangt (38% der Gesamteinleitung). Aus diesem Grund forderte die Kommission die konsequente Durchsetzung der Bestimmungen über die umweltverträgliche Bewirtschaftung der Böden, die Stillegung von landwirtschaftlichen Nutzflächen und die Schaffung von ökologischen Ausgleichsflächen. Ebenso soll der Tierbestand weiter reduziert werden und die Integrierte Produktion (IP) sowie Bio-Landbau stärker gefördert werden [34].
Zu umweltpolitisch umstrittenen Wasserkraftwerken siehe oben, Teil I, 6a (Energie hydroélectrique).
 
Bodenschutz
Die Revision des USG sieht unter anderem auch ergänzende Vorschriften im Bereich des Bodenschutzes vor. Einerseits soll der Boden vor mechanisch-physikalischen Belastungen, insbesondere vor Erosion und Verdichtung, geschützt werden. Andererseits ist eine Regelung zur Sanierung von belasteten Böden, deren Fruchtbarkeit beeinträchtigt ist oder deren Nutzung Menschen, Tiere oder Pflanzen gefährdet, vorgesehen [35].
Die ersten Ergebnisse des nationalen Bodenbeobachtungsnetzes (Nabo) der Periode 1985-1991 ergaben, dass auch in sehr abgelegenen Gebieten der Schweiz, durch die Luftschadstoffverfrachtung bedingt, keine völlig unbelasteten Böden mehr existieren. Freilich konnten gesamtschweizerisch nur wenige Standorte mit gefährlich hohem Schadstoffgehalt ausfindig gemacht werden. Von den 102 untersuchten Standorten wiesen vier überhöhte Werte an Blei und Cadmium auf, sechs an Kupfer, fünf an Nickel sowie je einer an Kobalt und Chrom. An den betroffenen Standorten wird die Bodenfruchtbarkeit längerfristig beeinträchtigt und die Schadstoffe könnten in die Nahrungskette gelangen. Das Nabo erfasste jedoch nicht die besonders verschmutzten Böden; diese werden von den Kantonen aufgespürt und saniert. Die vielerorts festgestellten hohen Werte an Fluor standen jedoch mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht in Zusammenhang mit menschlicher Einwirkung, sondern haben ihren Ursprung im Muttergestein [36].
Die im Auftrag des BUWAL durchgeführte Studie über den Dünger- und Pflanzenbehandlungsmitteleinsatz in Hobbygärten zeigte auf, dass in Familiengärten bis zu dreimal mehr Dünger und bis zu zehnmal mehr Pflanzenschutzmittel als nötig eingesetzt werden. Durch bessere Information bezüglich Einsatzmenge und biologische Hilfsmittel soll in Zukunft diese Bodenbelastung gesenkt werden [37].
Von den ca. 40 000 in der Schweiz festgestellten Altlastverdachtsflächen gelten gemäss einer Schätzung des BUWAL etwa 80% als unbedenklich. Allerdings müssten einzig für die Sanierung der 500 schlimmsten Giftgruben über 2 Mia Fr. aufgewendet werden, um keine Trinkwasserverseuchung und keine Schadstoffübertragung in die Nahrungskette zu riskieren [38].
 
Abfälle
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Abfallbewirtschaftung
Der Revisionsentwurf des USG schlägt vier Strategien zu einer effizienten Abfallbewirtschaftung vor. Die Vermeidung von Abfällen an der Quelle sollte prioritär sein. An zweiter und dritter Stelle verlangt der Entwurf die Verminderung von Schadstoffen bei der Güterproduktion sowie die Verminderung der Gesamtabfallmenge durch Verwertung und Recycling. Schliesslich forderte die Vorlage auch eine umweltverträgliche Behandlung und Lagerung des Abfalls in der Schweiz [39].
Das Konsumentinnenforum (KF) empfahl der Öffentlichkeit aufgrund einer Ökobilanzstudie, die Kleinaluminiumabfälle nicht mehr separat zu sammeln und dem Recycling zuzuführen, sondern mit dem normalen Hauskehricht zu entsorgen. Aus ökonomischen und ökologischen Gründen sei es gemäss KF nicht sinnvoll, für die 5,6% Kleinstaluabfälle aus den Haushalten die teuren Entsorgungskosten zu Lasten der Gemeinden in Kauf zu nehmen. Das BUWAL unterstützte die Empfehlung, riet jedoch den Konsumenten, möglichst wenig Aluminium zu gebrauchen. Verschiedene Gemeinden hoben daraufhin die Sammelstellen für Alu-Recycling auf [40].
Die Interessengemeinschaft Ferro Recycling, kündigte an, in Zukunft einen halben Rappen vorgezogener Entsorgungsgebühr auf Stahlblechdosen zu erheben. Das Konsumentinnenforum, welches sich zwar grundsätzlich mit dem Prinzip der vorgezogenen Entsorgungsgebühr einverstanden erklärte, verlangte jedoch klare gesetzliche Rahmenbedingungen, um den eventuellen Missbräuchen mit Gebühren auch auf anderen Verpackungsmaterialien und Artikeln vorzubeugen [41].
Die hohe Rücklaufquote von Altglas führte unter anderem dazu, dass das monopolartige Glas-Recycling-Unternehmen Vetro-Recycling den Gemeinden aus Rentabilitätsgründen die Entschädigung für die Altglassammlung strich (bisher zwischen 5 und 20 Fr. pro Tonne). Die Überproduktion zwang das Unternehmen, grosse Mengen an Altglas mit Verlusten zu exportieren. Das Unternehmen kündigte sogar an, dass die Gemeinden ab 1994 für die Altglas-Entsorgung Gebühren bezahlen müssten [42].
Die Einführung der Kehrichtsackgebühr in der Stadt Zürich liess wie zuvor bereits in anderen Städten schon nach kurzer Zeit die in den Kehrichtverbrennungsanlagen zu entsorgende Abfallmenge beträchtlich sinken. Dieselbe Erfahrung machten auch die Gemeinden der Region Moutier (BE), welche als erste in der französischsprachigen Schweiz die Sackgebühr einführten. Freiburg folgte dem Exempel im Herbst als erste grössere Stadt der Romandie [43]. Im übrigen führte der Rückgang resp. die Stabilisierung der Abfallmenge zu einer Neuorientierung der Kantone, welche Kehrichtverbrennungsanlagen planten, um zukünftige Überkapazitäten zu vermeiden [44].
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Sonderabfälle
Im Bereich der inländischen Sondermüllentsorgung haben die Zementwerke in den letzten Jahren eine führende Rolle übernommen. Während die Planung von Sondermüllöfen sowie Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) auf einen ständig wachsenden Widerstand der Bevölkerung stiessen, konnten die Betreiber von Zementwerken ihre Entsorgungskapazitäten praktisch unbeachtet von der Offentlichkeit ausbauen und durch den Ersatz des üblichen Brennstoffs wie Kohle oder Erdöl durch Sondermüll gleichzeitig Betriebskosten einsparen [45].
Der Bundesrat hat einer Vereinbarung mit Deutschland, welche die gegenseitige Kontrolle des Exports und Imports von Sonderabfällen garantiert, zugestimmt. Das Abkommen drängte sich als Zwischenlösung auf, weil Deutschland die sogenannte "Basler Konvention" aus dem Jahre 1989 noch nicht ratifiziert hat. Die Schweiz wird insbesondere in bezug auf den Export von schwermetallhaltigem Filterstaub aus Kehrichtverbrennungsanlagen, welcher in deutschen stillgelegten Salzbergwerken eingelagert wird, auf das Abkommen angewiesen sein [46].
In seiner Antwort auf die einfache Anfrage Thür (gp, AG) zur Ausfuhrbewilligungspraxis von Sondermüll wies der Bundesrat auf die am 5. Mai 1992 in Kraft getretene Basler Konvention (BK) hin, welche Exporte von Abfällen, die nicht zur Verwertung bestimmt sind, nur noch in Teilnehmerländer der BK und in OECD-Staaten erlaubt, mit denen spezielle Abkommen unterzeichnet worden sind. Gemäss dem Territorialitätsprinzip müssen die zuständigen Behörden des Importstaates die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften für Behandlung, Lagerung und Transport des Sondermülls kontrollieren, was sich bisher für den Exportstaat als schwierig handhabbar erwiesen hat. Deshalb kündigte der Bundesrat eine entsprechende Revision der Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen an [47].
Zwischen 1987 und 1990 hatte die Zürcher Firma Refonda, Tochtergesellschaft der Alusuisse, mehr als 20 000 Tonnen dioxin- und schwermetallhaltiger Salzschlacke, welche beim Alu-Recycling anfällt, nach Portugal exportiert, wo eine Entsorgungsfirma das Material hätte weiter verarbeiten sollen. Da diese Firma Konkurs anmelden musste und im übrigen zu keiner Zeit in der Lage gewesen war, eine umweltgerechte Entsorgung zu garantieren, forderten die portugiesischen Behörden ab Mitte 1992 die Repatriierung des Materials, was vom Bundesrat abgelehnt wurde. In der Zwischenzeit hatte auch die Firma Refonda ihren Betrieb eingestellt. Im November startete die Umweltschutzorganisation Greenpeace eine medienträchtige Aktion, indem sie per Lastwagen zehn Tonnen des umstrittenen Abfalls in die Schweiz zurücktransportierte. Die portugiesische Regierung liess verlauten, sie werde die Europäische Kommission um Unterstützung angehen. Eine Einigung konnte im Berichtsjahr noch nicht erzielt werden [48].
Die Kantone der Westschweiz haben sich geeinigt, bei Oulens-sous-Echallens (VD) eine Sondermülldeponie einzurichten. Geplant ist die künftige Einlagerung von jährlich ca. 50 000 Tonnen stabilisiertem Sonderabfall, der zu 90% aus Filterstäuben der Kehrichtverbrennungsanlagen bestehen wird [49].
 
Lärmschutz
An einer Tagung der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung wurde eine Zwischenbilanz der bisherigen Lärmschutzmassnahmen gezogen und Perspektiven für die Zukunft erörtert. Die bisher beim BUWAL eingereichten Lärmkataster zeigten auf, dass die hauptsächlichen Lärmverursacher der Strassen-, Eisenbahn- und Flugverkehr sind. Der Sanierungsbedarf erwies sich als massiv höher als dies zur Zeit der Inkraftsetzung der Lärmschutzverordnung im Jahre 1987 geschätzt worden war. Die Teilnehmer waren sich einig, dass einzig technische Massnahmen das Problem nicht lösen könnten. Vielmehr müssten die Lärmbekämpfung an der Quelle sowie planerische Massnahmen im Bereich der Siedlungs- und Verkehrspolitik zum Einsatz kommen [50].
Der Ständerat verabschiedete eine Empfehlung an den Bundesrat, in welcher er eine Revision der Lärmschutzverordnung verlangt. Demgemäss sollen Emissionsbegrenzungen bei ortsfesten Bahnanlagen nicht zu Massnahmen führen, die aus der Sicht des Landschaftsschutzes und der Bahnbenützer unzumutbar wären wie z.B. sehr hohe Lärmschutzwände. Die Empfehlungen sollten unter anderem auch dazu dienen, ein finanzielles Debakel zu verhindern, weil die SBB die anfallenden Sanierungskosten auf mehrere Mia Fr. schätzten. Nachdem das EVED dem Bundesrat vorgeschlagen hatte, die Sanierungsfrist um weitere fünfzehn Jahre zu verlängern, entschied sich dieser im November, eine zweijährige Denkpause bezüglich des Lärmschutzes bei Bahnanlagen einzuschalten, während der eine interdepartementale Arbeitsgruppe mögliche Anderungen von Gesetzesgrundlagen prüfen soll [51].
Eine Nationalfondsstudie zur Lärmsituation in der Nähe von Flughäfen kam zum Schluss, dass die bestehenden Lärmschutzgrenzwerte der LSV, ab welchen Schutzvorkehrungen bei Wohnbauten vorgeschrieben sind, tiefer angesetzt werden sollten. Die betroffene Bevölkerung in der Nähe von Flugplätzen empfinde die dauernde Lärmeinwirkung schon bei sechs Dezibel unter dem bestehenden Grenzwert als eine starke und nicht zumutbare Belästigung [52].
 
Natur- und Heimatschutz
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Alpenkonvention
Die Bergkantone, insbesondere der Kanton Graubünden, nahmen eine ablehnende Haltung gegenüber den Entwurfsprotokollen zu den Bereichen Berglandwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege, Raumplanung, Tourismus und Verkehr ein, welche als Ausführungsgrundlage der im November 1991 unterzeichneten Alpenkonvention dienen sollten. Nach Ansicht der Gebirgskantone wurden in den Protokollentwürfen einerseits die Anliegen der betroffenen Bevölkerung hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung zu wenig berücksichtigt, andererseits erhielten die Umweltschutzämter und -organisationen in ihren Augen ein zu grosses Gewicht. Im Vernehmlassungsverfahren zu den Protokollentwürfen äusserten sich vier Kantonsregierungen (AR, NW, OW, GR) generell skeptisch bis ablehnend zur Konvention und zu den Zusatzprotokollen. Der Bundesrat reagierte auf den heftigen Protest und die Rückzugsdrohung der Bündner Regierung mit der Bildung einer Arbeitsgruppe, welche eine Stellungnahme zur Alpenkonvention und den entsprechenden Protokollen ausarbeitete. Diese im Dezember vom Bundesrat verabschiedete Stellungnahme bildete zusammen mit einem Gutachten "Bevölkerung und Wirtschaft" der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB) die Verhandlungsgrundlage für die schweizerischen Bemühungen, die fünf Protokollentwürfe mit spezifischen sozioökonomischen Anliegen der schweizerischen Alpenregionen zu ergänzen. Die Ratifizierung der Konvention soll erst erfolgen, wenn befriedigende Ergebnisse bei der Formulierung der Zusatzprotokolle vorliegen [53].
Das Verlangen nach mehr regionaler Autonomie kam auch bei der Konferenz der Regierungschefs der Arbeitsgemeinschaft der Alpenländer (Arge Alp), welche unter dem Vorsitz des Bündner Regierungspräsidenten Maissen (cvp) in Flims (GR) stattfand, zum Vorschein. Die Mitglieder verabschiedeten eine Resolution, in welcher sie ein Europa der Regionen forderten. Die gleiche Stossrichtung verfolgte die "Communauté de travail des Alpes occidentales" (COTRAO) mit ihrer Kritik an der wachsenden Fremdbestimmung der Alpenregionen [54].
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Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG)
Der Nationalrat befasste sich als Zweitrat mit der nach der Annahme der Rothenturm-Initiative erforderlich gewordenen Revision des NHG. Bei der Eingliederung des Bereichs Denkmalpflege stimmte die grosse Kammer den Beschlüssen des Ständerats zu. Beim zweiten Problemkreis, den Inventaren der Objekte von nationaler Bedeutung, hat der Nationalrat die Formulierung des Ständerats übernommen, wonach die Gestaltung und Nutzung der Moorlandschaften nur zulässig sind, wenn sie der Erhaltung der moorlandschaftstypischen Gegebenheiten nicht widersprechen. Ein Minderheitsantrag aus links-grünen Kreisen, welcher eine Gestaltung und Nutzung nur zulassen wollte, soweit diese zur Erhaltung der moorlandschaftstypischen Gegebenheiten beitragen, wurde abgelehnt. Die ständerätliche Formulierung, wonach die Perimeter der schützenswerten Moorlandschaften durch Bundesbehörden in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, die ihrerseits direkten Kontakt mit den betroffenen Landeigentümern pflegen, fand Zustimmung. Im dritten Problemkreis, der Beschränkung des Behörden- resp. Verbandsbeschwerderechts, ging der Nationalrat gegen eine starke Minderheit noch einen Schritt weiter als der Ständerat. Wie der Erstrat beschloss die grosse Kammer, dass die beschwerdelegitimierten Organisationen ihre Einwendungen schon in der allerersten Phase des Verfügungserlasses anbringen müssen, ansonsten sie ihre Beschwerdeberechtigung verlieren. Er stimmte aber zudem unter Namensaufruf mit 101 zu 86 Stimmen einer Teilföderalisierung zu, wonach das Verbandsbeschwerderecht gesamtschweizerischer Organisationen auf Objekte von nationaler Bedeutung oder auf solche, von denen mehrere Kantone betroffen sind, eingeschränkt wird. In allen übrigen Fällen können die Kantone die beschwerdeberechtigten Organisationen bezeichnen. Ausserdem nahm die grosse Kammer den Antrag Maître (cvp, GE) mit 83 zu 60 Stimmen an, wonach das Beschwerderecht bei Objekten von öffentlichem Interesse gemäss eidgenössischem oder kantonalem Recht ausgeschlossen sein soll. In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlae relativ knapp mit 79 zu 68 Stimmen [55].
Die UREK hatte das BUWAL schon zu Beginn des Berichtsjahres beauftragt, Kriterien für die Definition und die Abgrenzung der Moorlandschaften im NHG auszuarbeiten und auf deren Basis ein Inventar sowie die Bereinigung der Perimeter von 91 Moorlandschaften (gemäss dem Vernehmlassungsentwurf 2,2% der Fläche der Schweiz) vorzulegen. Das BUWAL setzte, zusammen mit dem Schweizerischen Tourismusverband, eine Arbeitsgruppe ein, um die verschiedenen Interessen zwischen Landschafts- resp. Moorschutz, Fremdenverkehr und Landwirtschaft unter einen Hut zu bringen. Hauptstreitpunkt war insbesondere die Frage, ob in den inventarisierten Moorgebieten von nationaler Bedeutung weiterhin touristische Einrichtungen betrieben, erneuert oder erstellt werden dürfen [56].
Im Zusammenhang mit der Pflege und Erhaltung von Moorlandschaften und den daraus resultierenden Ertragsausfällen für die Landwirtschaft zeigte eine Studie des BUWAL und des Bauernverbands auf der Basis von 1991 jährliche Kosten zwischen 27 und 29 Mio Fr. auf. Im Rahmen der laufenden Revision des NHG soll eine gesetzliche Basis für die Entschädigung der Landwirtschaft in der Höhe von 90% der Ausfälle vorgesehen werden [57].
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Wald- und Landschaftsschutz
Der Bundesrat sprach sich gegen ein Importverbot für Tropenhölzer aus, für welches sich namentlich der Ethnologe Bruno Manser stark gemacht hatte. Dieser hatte verschiedentlich, unter anderem auch mit einer Fastenaktion auf dem Bundesplatz, auf die ökologisch unverantwortbare Abholzung der Tropenwälder in Malaysia und die damit verbundene Vertreibung der ansässigen Bevölkerung hingewiesen. Der Bundesrat betonte, angesichts der verschwindend kleinen Importmenge an Tropenholz müsse die Schweiz die Abholzung der Tropenwälder auf andere Weise zu stoppen versuchen, beispielsweise durch eine internationale Koordinierung der Länder, die Tropenhölzer importieren [58]. Der Ständerat nahm hingegen die Motion Simmen (cvp, SO), welche eine Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte verlangte, mit Stichentscheid des Präsidenten an. Der Bundesrat wollte sich nur für eine freiwillige Deklaration in Form eines Labels einsetzen [59].
In Toronto fand die Gründungsveranstaltung des Internationalen Rats zur Verwaltung der Wälder (Forest Stewardship Council, FSC), dem über 40 Umweltschutz- und Drittweltorganisationen angehören, statt. Die Hauptaufgabe dieser nichtstaatlichen Interessenorganisation besteht darin, mit einem international anerkannten Öko-Label Holzprodukte aus nachhaltiger Nutzung, die sowohl Rücksicht auf die Umwelt als auch auf die ansässige Bevölkerung garantiert, auszuzeichnen [60].
Nachdem die kleine Kammer eine Motion Ziegler (cvp, UR) zur Finanzierung der ausserordentlichen Massnahmen zur Walderhaltung gutgeheissen hatte, überwies auch der Nationalrat das Begehren. Der Bundesrat wurde damit beauftragt, dem Parlament eine Vorlage für eine zweite Aufstockung des Höchstbetrages der ausserordentlichen Massnahmen zur Walderhaltung zu unterbreiten. Der Plafond von 240 Mio Fr. war 1990 ein erstes Mal um 130 Mio erhöht worden, nachdem der orkanartige Sturm "Vivian" von Ende Februar 1990 Schäden in ausserordentlicher Höhe angerichtet hatte [61].
Im Kanton Bern haben die Stimmberechtigten die Volksinitiative "Schneekanonen: Ja, aber mit Mass" deutlich verworfen. Das von links-grünen Organisationen gestellte Begehren hatte eine Einschränkung des Einsatzes von Beschneiungsanlagen gefordert. Die Gegner der Initiative, welche sich vor allem aus Kreisen der Berner Oberländer Tourismusbranche zusammensetzten, sahen in der Vorlage eine Bedrohung für den gesamten Wintersport in ihrer Region [62].
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Artenschutz
Anlässlich der Konferenz der Unterzeichnerstaaten der Konvention über den Schutz der biologischen Vielfalt forderten der WWF, SWISSAID und die Westschweizer Bauernorganisation Union des Producteurs Suisses (UPS) die rasche Ratifizierung der Artenschutzkonvention durch die Schweiz. Die an der Konferenz von Rio 1992 beschlossene Konvention sieht unter anderem die gerechte Entschädigung für Patente genetischer Ressourcen aus Entwicklungsländern vor. Die Industrieländer hatten sich jedoch im Gefolge der Konferenz nicht bereit gezeigt, die Artenschutzkonvention in der beschlossenen Form zu akzeptieren. Es waren vor allem Länder der Dritten Welt, welche die Konvention bisher ratifizierten [63].
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Denkmalpflege
Durch die Teilrevision der im Februar in Kraft gesetzten Verordnung über die Förderung der Denkmalpflege wurde das Bundesamt für Kultur – analog zum Bereich Heimatschutz – als Fachstelle für die Denkmalpflege bezeichnet. Der Bundesrat wird auch ermächtigt, eine 15köpfige eidgenössische Kommission für Denkmalpflege als beratendes Fachorgan zu ernennen [64].
Weil das Budget von elf Mio Fr. für Subventionen im Bereich des Heimatschutzes sehr rasch ausgeschöpft war, musste das EDI eine Prioritätenordnung festlegen, wonach zuerst die privaten Gesuche berücksichtigt werden, die Gesuche der öffentlichrechtlichen Körperschaften jedoch nur noch in zweiter und diejenigen der finanzstarken Kantonen sowie für kirchliche Bauten, für die Gestaltung von Plätzen und Gassen, für die Erhaltung von Brücken und mobilen Kulturgütern sogar nur in dritter Priorität behandelt werden [65].
 
Weiterführende Literatur
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Allgemeines
M. Arend / T. Breu / R. Perrinjacquet, Ökosozial: die Schweizer Städte vor sozialen und ökologischen Herausforderungen des spätindustriellen Zeitalters, Zürich 1993.
O. Brunetti, EG-Rechtsverträglichkeit als Kriterium der nationalen Umweltpolitik, Zürich (Diss. Basel) 1993.
Ecoplan Wirtschafts- und Umweltstudien, Umweltabgaben in Europa – Überblick und Vorstudie für die Tagung "Umweltabgaben in Europa – Konsequenzen für die Schweiz", Bern 1993.
R. Häberli, "Forschungsförderung des Bundes: Schwerpunktprogramm Umwelt", in Die Volkswirtschaft, 66/1993, Nr. 2, S. 26 ff.
T. Heilmann, "Gerät die Ökologie ins Abseits? Einige Eckpunkte grüner Wirtschaftspolitik", in Widerspruch, 13/1993, Heft 25, S. 99 ff.
F. Jaeger, Natur und Wirtschaft, Diessenhofen 1993.
H. Keller, Umwelt und Verfassung: eine Darstellung des kantonalen Umweltverfassungsrechts, Zürich (Diss.) 1993.
I. Kissling-Näf, "Zaghafte Realisierung von Umweltabgaben: umweltökonomische Instrumente im Clinch mit finanz- und verkehrspolitischen Eigengesetzlichkeiten?", in Gaia, 1993, Nr. 2, S. 289 ff.
U. Klöti, "Verkehr, Energie und Umwelt", in G. Schmid (Hg.), Handbuch politisches System der Schweiz. Band 4, Politikbereiche, Bern (Haupt) 1993, S. 225 ff.
P. Knoepfel, Approaches to an effective framework for environmental management, Lausanne 1993 (Cahiers de l'IDHEAP, no 108a).
P. Knoepfel, New institutional arrangements for the next generation of environmental policy: intra- and interpolicy cooperation, Lausanne 1993 (Cahiers de l'IDHEAP no 112).
V. Meier, Natur und Politik im Kontext einer praxisorientierten ökologischen Ethik: ökologische Krise und advokatorisches Handeln, Zürich (Diss. phil. I) 1993.
B. Moser / E. Scheidegger / M. Zürcher, Ökologisierung des Steuersystems, Zürich 1993.
wf, Betriebliches Umweltinformationssystem (BUIS), Zürich 1993.
H. Zwicky, "Umweltaktivierung in den 80er Jahren", in SJPW (Haupt), 33/1993, S. 185 ff.
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USG
C. Barthe, Zur Informationstätigkeit der Verwaltung unter besonderer Berücksichtigung des Umweltschutzgesetzes des Bundes, Basel (Diss. jur.) 1993.
P. Roch, "Umweltschutz: von Verboten und Geboten hin zur Eigenverantwortung", in Die Volkswirtschaft, 66/1993, Nr. 4, S. 32 ff.
B. Wallimann, "Marktwirtschaftliche Instrumente im Umweltschutz", in Die Volkswirtschaft, 66/1993, Nr. 10, S. 26 ff.
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Gewässerschutz
BUWAL, Abwasserabgabe für die Schweiz. Lenkung, Finanzierung und Ausgleich in der Abwasserentsorgung, Bern 1993.
BUWAL, Der Stickstoffhaushalt in der Schweiz. Konsequenzen für Gewässerschutz und Umweltentwicklung, Bern 1993.
P. Knoepfel / W. Zimmermann, Gewässerschutz in der Landwirtschaft: Evaluation und Analyse des föderalen Vollzugs, Basel 1993.
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Luftreinhaltung und Klimaveränderung
L. Bretschger e.a., Saubere Luft im Kanton Zürich — Leitlinie für eine effiziente Luftreinhaltepolitik, Zürich 1993.
BUWAL, Die globale Erwärmung und die Schweiz: Grundlagen einer nationalen Strategie. Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe über die Änderung des Klimasystems, Bern 1994.
BUWAL, NABEL. Luftbelastung 1992. Messresultate des Nationalen Beobachtungsnetzes für Luftschadstoffe, Bern 1993.
S. Mäder, Kosten-Wirksamkeit von Luftreinhaltemassnahmen: eine empirische Untersuchung von Verkehrsmassnahmen im Kanton Zürich, Winterthur 1993.
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Lärmschutz
BUWAL, Lärmschutz. Die Festlegung von Empfindlichkeitsstufen. Rechtsgutachten, Bern 1993.
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Bodenschutz
BUWAL, Nationales Bodenbeobachtungsnetz NABO. Aufbau und erste Ergebnisse. Messresultate 1985-1991, Bern 1993.
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Natur- und Heimatschutz
BUWAL, Der Schweizer Wald: ein Portrait, Bern 1993.
BUWAL, Zum Verhältnis zwischen Forstwirtschaft und Natur- und Heimatschutz, Bern 1993.
J. Leimbacher, Bundesinventare. Die Bedeutung der Natur- und Landschaftsschutzinventare des Bundes und ihre Umsetzung in der Raumplanung, Bern 1993.
Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL), Argumente aus der Forschung, Bulletin des WSL Nr. 7/93 (ganze Nummer dem Thema Waldwirtschaft gewidmet), Birmensdorf 1993.
D. Wachter / N. North, Vertiefung sozioökonomischer Aspekte der Alpenkonvention und ihrer Protokolle. Eine Untersuchung der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB), Bern 1993.
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M.R.
 
[1] NZZ, 7.10.93.
[2] Vgl. dazu oben, Teil I, 6a (Politique énergétique und Energies alternatives).
[3] NZZ, 30.10.93; siehe auch Lit. wf. Vgl. dazu auch die Tagung "Methoden für Ökobilanzen und ihre Anwendung" vom 24. November in Baden (NZZ, 26.11.93).
[4] BZ, 30.12.93.
[5] BBl, 1993, IV, S. 421 ff.; BaZ und NZZ, 21.10.93. Vgl. auch oben, Teil I, 2 (Organisations internationales).
[6] Siehe oben, Teil I, 4c.
[7] BBl, 1993, II, S. 121 ff.; Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1498 ff.; Amtl. Bull. StR, 1993, S. 433 ff.; Presse vom 10.6., 21.9. und 24.9.93. Der BR hatte bereits im Oktober 1990 die Absicht erklärt, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2000 auf dem Niveau von 1990 zu stabilisieren. Das Montrealer Protokoll wurde durch die – in Nairobi im Juni 1991 beschlossenen – in einer Anlage D festgelegten Zusätze vervollständigt (AS, 1993, S. 1736).
[8] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1965 ff. Siehe auch SPJ 1992, S. 185 f. Vgl. auch Amtl. Bull. StR, 1993, S. 15 ff.
[9] NZZ und Bund, 9.11.93; BaZ und TA, 27.11.93; TG, 15.12.93.
[10] NQ, 20.12.93.
[11] Presse vom 14.4., 28.-30.4. und 1.5.93; NZZ, 3.5.93; Ww, 6.5.93. Siehe auch Umweltschutz in der Schweiz, 1993, Nr. 1, S. 2 ff. und Umweltschutz (SGU), 1993, Nr. 3. S. 188.
[12] Amtl. Bull. StR, 1993, S. 574 f. Siehe auch SPJ 1992,
[13] Presse vom 21.4. und 21.6.93; JdG, 16.6.93.
[14] BBl, 1993, II, S. 669 ff.; Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1578 f.
[15] BBl, 1993, II, S. 1445 ff. Siehe auch Umweltschutz (BUWAL),1993, Nr. 3, S. 4 ff. und SPJ 1992, S. 185. Vgl dazu auch Lit. Barthe, Roch und Wallimann.
[16] BBl, 1993, II, S. 1445 ff.; Presse vom 8.6.93; Ww, 10.6.93; DP, 21.10.93. Siehe auch das Interview mit den Geschäftsführern des Vororts und Greenpeace in SHZ, 9.9.93 zu Perspektiven der schweizerischen Umweltpolitik.
[17] NZZ, 28.8.93.
[18] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1379 f.
[19] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1383 f.
[20] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 2120 ff.; NZZ, 1.12.93.
[21] BBl, 1993, II, S. 1445 ff.; Presse vom 8.6.93; WoZ, 18.6.93. Siehe auch unten, Teil I, 7b (Gesundheitspolitik). Vgl. auch Umweltschutz (BUWAL), 1993, Nr. 3, S. 10 f. sowie Umweltschutz (SGU), 1993 Nr. 3, S. 4 ff.
[22] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 564.
[23] Presse vom 26.10.93. Vgl. auch SPJ 1992, S. 215 und unten, Teil I, 7b (Gesundheitspolitik).
[24] Lit. Ecoplan; Bund und LNN, 28.1.93; TA, NZZ und NQ, 29.1.93. BaZ, 19.4.93.
[25] BZ und NQ, 11.2.93. Vgl. auch Lit. Moser.
[26] Brenn-/Treibstoffe: Presse vom 1.4.93. Roch: Presse vom 19.6. und 21.6.93; Suisse, 20.6.93; Ww, 24.6.93; BZ, 18.12.93; NQ, 20.12.93. Zur Abstimmung über die Benzinzollerhöhung siehe oben, Teil I, 5 (Indirekte Steuern).
[27] Presse vom 24.6.93 (Verschiebung); BZ, 15.5.93 (Parteien); NZZ, 26.6.93 (TCS).
[28] Presse vom 7.1.93.
[29] LNN und BZ, 5.1.93.
[30] AS, 1993, S. 240 f.; Presse vom 14.1. und 1.5.93.
[31] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1157 f.; Suisse, 17.5.93; BZ, 14.6.93.
[32] NZZ, 9.2.93; LZ, 3.6.93; Suisse, 26.7.93; Presse vom 23.9.93. Siehe auch Lit. BUWAL, Abwasserabgabe. Im Kanton BS wurde vom Regierungsrat ein revidiertes Abwassergesetz vorgelegt, welches kostendeckende Gebühren vorsieht (BaZ, 24.11.93). Im Kanton BE ist ein entsprechendes Gesetz vom Grossen Rat in zweiter Lesung angenommen worden (Bund, 2.7.93); vgl. dazu auch unten, Teil II, 4f.
[33] BBl, 1993, III, S. 921 ff.; Amtl. Bull. NR, 1993, S. 2198 f.
[34] BZ, 27.11.93. Vgl. dazu auch oben, Teil I, 4c (Politique des revenus).
[35] BBl, II, 1993, S. 1505 ff. Siehe auch Umweltschutz (BUWAL), 1993, Nr. 3, S. 13 f. Vgl. auch oben, Umweltschutzgesetz.
[36] Presse vom 23.6.93. Siehe auch Lit. BUWAL, Nationales Bodenbeobachtungsnetz.
[37] Umweltschutz in der Schweiz (BUWAL), 1993, Nr. 2, S. 1 ff.
[38] TA, 18.3.93.
[39] BBl, 1993, II, S. 1484 ff.; siehe auch Umweltschutz (BUWAL), 1993, Nr. 3, S. 8 f. Vgl. auch oben, Umweltschutzgesetz.
[40] Presse vom 27.1.93; BZ, 3.2.93; NQ, 22.6.93.
[41] NZZ und BaZ, 11.5.93; Bund, 12.5.93.
[42] TA, 8.6.93; NQ, 11.6.93; NZZ, 25.6.93; BZ, 1.10.93.
[43] Ww, 4.3.93 (Zürich); NQ, 2.4.93 (Moutier); BaZ, 2.10.93 (Freiburg).
[44] LZ, 25.8.93; NZZ, 26.8.93; SGT, 1.9.93; BZ, 21.9.93; Ww, 30.9.93.
[45] LNN, 14.1.93.
[46] NZZ, 18.2.93 (Abkommen); TA, 20.1.93 und BaZ, 25.1.93 (Filterstaub). Siehe auch Umweltschutz in der Schweiz, BUWAL-Bulletin, 1993, Nr. 2, S. 48.
[47] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 658 f.; Bund, 25.3.93. Zur Basler Konvention siehe auch SPJ 1989, S. 179 f. und 1992, S. 194.
[48] NQ, 14.1.0.93; NZZ, 6.11. und 9.11.93; JdG, 9.11. und 4.12.93; Presse vom 10.11.93; SGT, 20.12.93.
[49] 24 Heures, Lib. und NQ, 9.3.93; NF, 9.4.93.
[50] NZZ, 22.1.93; TA, 23.1.93.
[51] Amtl. Bull. StR, 1993, S. 595 f.; BaZ, 25.11.93 (EVED); BaZ und LZ, 26.11.93.
[52] Presse vom 23.11.93; SGT, 25.11.93. Siehe auch Umweltschutz in der Schweiz (BUWAL), 1993, Nr. 2, S. 54 ff. und Lit. BUWAL Lärmschutz.
[53] Kantonsregierungen: SGT, 6.12.93; LNN, 6.12. und 14.12.93; BüZ, 8.12.93. BR: NZZ, 24.12.93; BüZ, 27.12.93. Vgl. auch SPJ 1989, S. 181 f. und 1991, S. 197. Siehe auch Lit. Wachter und Presse vom 3.2.93; BüZ, 5.5. und 8.6.93; NZZ, 13.5.93; WoZ, 4.6.93.
[54] BüZ, 18.6. und 19.6.93; LZ, 19.6.93 (Arge Alp); Presse vom 13.9.93 (COTRAO).
[55] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 20651f. und 2089 ff.; Presse vom 1.12.93; Hebdo, 9.12.93. Vgl. auch SPJ 1992, S. 195.
[56] Presse vom 16.1.93 (Kommission); NZZ, 17.4.93 (Arbeitsgruppe). Siehe auch Schweizer Naturschutz, 1993, Nr. 1, S. 20. Vgl. auch Lit. Leimbacher.
[57] Presse vom 24.4.93.
[58] Bund, 16.3.93.
[59] Amtl. Bull. StR, 1993, S. 616 ff.
[60] 24 Heures, 5.4.93; SGT, 4.10.93; Bund, 12.10.93.
[61] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 909. Vgl. auch SPJ 1992, S. 135.
[62] TW, 3.11. und 10.11.93; TA, 16.11.93; Presse vom 29.11.93. Vgl. auch unten, Teil II, 3e.
[63] NZZ und BaZ, 12.10.93.
[64] AS, 1993, S. 319 ff.; NZZ, 15.1.93.
[65] AS, 1993, S. 2025 ff.; SGT, 7.7.93.
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