Année politique Suisse 1993 : Enseignement, culture et médias / Médias / Radio und Fernsehen
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Satelliten- und Privatfernsehen
Als erster ausländischer Privatfernsehkanal startete RTL plus im Berichtsjahr den Betrieb eines Schweizer Werbefensters. Dies bot auch Anlass für eine Interpellation Stamm (fdp, AG), welche das Werbefenster als ein unzulässiges Abschöpfen des schweizerischen Werbemarktes durch einen ausländischen Veranstalter beklagte. In seiner Antwort wies der Bundesrat auf das dem nationalen Recht übergeordnete Europäische Ubereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen hin, welches die Grundlage für den Zulassungsentscheid des EVED gebildet hatte. Dieses Ubereinkommen sieht einerseits die Möglichkeit von Werbefenstern, die sich an ein Vertragsland richten, ausdrücklich vor. Ein Gegenrecht könnte demgemäss auch von einem Schweizer Veranstalter geltend gemacht werden. Andererseits genügt es gemäss Europäischem Ubereinkommen für die Weiterverbreitung, wenn wichtige Teile eines Programms gleichzeitig, vollständig und unverändert ins Programm aufgenommen werden. Im übrigen präzisierte der Bundesrat, dass RTL plus über Satelliten drahtlos in die Schweiz übermittelt wird. Die für die Schweiz bestimmten Werbesplits werden erst in den Kopfstationen der Schweizer Kabelnetze in das deutsche Programm eingefügt und über Kabel weiterverbreitet [48].
Das unter der Leitung von Margrit Trappe projektierte "Tell-TV" der AG Schweizer Fernsehen International (AG SFI) konnte wegen mangelnder Finanzierung nicht realisiert werden. Verschiedene ausländische Investoren hielten ihre finanziellen Zusicherungen, welche die entscheidende Voraussetzung für die Konzessionserteilung im Dezember 1992 gewesen war, nicht ein, nachdem sowohl das RTL Werbefenster als auch " S plus" bewilligt resp. konzessioniert worden waren. Nachdem Trappe bis Mitte Mai die Finanzierung ihres Privatfernseh-Projekts nicht klarstellen konnte, wurde ein Konkursverfahren gegen die AG SFI eröffnet, worauf das EVED die im Dezember des Vorjahres erteilte Konzession wieder entzog [49].
Der private Pay-TV-Sender der welschen Schweiz, Télécinéromandie, stellte im Herbst des Berichtsjahres seinen Betrieb ein. An seiner Stelle ist ein gesamteuropäischer Sender in fünf Sprachen namens "Cinévision" für 1994 geplant [50].
Erstmals in der Schweiz wurde in der Stadt Bern — infolge einer entsprechenden Auflage durch die Exekutive — eine differenzierte Abrechnung beim Konsum verschiedener Fernsehkanäle möglich. Die Kabelgesellschaft Rediffusion schuf neben dem Vollangebot aller auf dem Netz aufgeschalteten Sender die Möglichkeit, durch eine Teilplombierung nur ein Minimalpaket von zehn Sendern für einen wesentlich geringeren Preis zu empfangen [51].
 
[48] Amtl.Bull. NR, 1993, S. 1447 f.; TA, 9.1. und 8.3.93; NQ, 5.3.93.
[49] BBl, 1993, III, S. 271; Bund, 11.8. und 19.8.93. BZ, 24.2.93; TA, 5.5.93; Presse vom 22.7.93; Klartext, 1993, Nr. 4, S. 29 f.; Telex, 1993, Nr. 3, S. 16 f. Siehe dazu auch Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1028 sowie SPJ 1992, S. 292 f.
[50] BBl, 1993, II, S. 531 ff.; NQ, 6.5., 21.6. und 22.9.93; Suisse, 9.9.93. Vgl. auch SPJ 1991, S. 290.
[51] SGT, 2.12.93.