Année politique Suisse 1994 : Partis, associations et groupes d'interêt / Associations et autres groupes d'interêt / Landwirtschaft
Nachdem beide Parlamentskammern einem neuen Verfassungsartikel über die Landwirtschaft zugestimmt hatten, zog der SBV seine eigene, 1990 eingereichte
Volksinitiative zurück
[4].
Der SBV bemühte sich, die Opposition der Landwirte gegen die
neuen GATT-Regeln zu dämpfen. Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Vorort betonte er, dass sich ein Abseitsstehen der Schweiz beim neuen WTO derart verheerend auf die Volkswirtschaft auswirken würde, dass auch eine Weiterführung der bisherigen staatlichen Unterstützung der Landwirtschaft nicht mehr zu finanzieren wäre. Er beharrte aber darauf, dass die wegfallenden Schutz- und Stützungsmassnahmen durch zusätzliche Direktzahlungen kompensiert werden müssten. Nachdem sich der SBV von den parlamentarischen Beratungen in der Dezembersession über den GATT-Vertrag und die Abfederungsmassnahmen für die Landwirtschaft einigermassen befriedigt gezeigt hatte, verzichtete er auf die Ergreifung des Referendums
[5]. Widerstand gegen diese Politik meldete die "Neue Bauernkoordination Schweiz" an, die sich 1993 in der Nordostschweiz gebildet hatte. Ob sie ein allfälliges Referendum unterstützen werde, liess sie aber offen
[6].
Die Leitung des SBV unterbreitete seinen Mitgliedern einen Vorschlag für eine
Straffung seiner Strukturen, welcher jährliche Einsparungen in Millionenhöhe bringen könnte. Insbesondere sollen mit der Integration der Sekretariate der angeschlossenen nationalen Fachorganisationen in das SBV-Sekretariat Doppelspurigkeiten bekämpft und Synergieeffekte gewonnen werden. Obwohl sich nicht alle Teilverbände hinter diese Pläne stellten, beschloss der Grosse Vorstand des SBV im April, das Konzept schrittweise zu realisieren. Das Dienstleistungszentrum des Verbandes soll weiterhin in Brugg (AG) bleiben; ob die politische Interessenvertretung nach Bern verlegt wird, wurde noch nicht entschieden. Verzichtet wurde auf das Vorhaben, die heute bestehende doppelte Exekutive des SBV (Leitender Ausschuss und Grosser Vorstand) zu einem einzigen Gremium zu verschmelzen. Immerhin soll bei beiden Kammern die Mitgliederzahl reduziert werden
[7].
[4]
TA und
NQ, 18.11.94. Vgl. dazu oben, Teil I, 4c (Politique agricole).4
[5]
LNN und
TA, 14.4.95;
NZZ, 16.12.95;
Ww, 22.12.95. Vgl. auch oben, Teil I, 4c (Politique agricole).5
[6]
BaZ, 28.4.95. Vgl. auch
SPJ 1993, S. 329.6
[7]
BZ, 2.5. und 29.8.94. Vgl.
SPJ 1993, S. 292.7
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