Année politique Suisse 1994 : Eléments du système politique / Problèmes politiques fondamentaux et conscience nationale / Kantonale Verfassungsrevisionen
Nach 17 Jahren Vorarbeit legte der Tessiner Staatsrat Ende Dezember den Entwurf für eine neue Kantonsverfassung vor, die vierte seit Bestehen des Kantons. Die heute gültige Verfassung ist seit 1830 in Kraft und damit die älteste der Schweiz. Die neue Konstitution bestätigt und ergänzt die anerkannten Menschen- und Sozialrechte.
Neuerungen sind im Bereich der Volksrechte, der Wahl der politischen Instanzen sowie des Kirchenwesens vorgesehen, wobei der Regierungsrat für die umstrittensten Themen Varianten vorschlägt. So sieht der Entwurf keine eindeutige Regelung der generellen Einführung des Majorz- oder Proporzwahlrechts, der politischen und finanziellen Stellung der Kirchen, der Frage des Amtszwangs sowie der Einführung des aktiven kommunalen Stimm- und Wahlrechts für die ausländische Mitbevölkerung vor. Geplant ist dagegen eine Neuregelung des Wahlrechts der Ständeräte, deren einer vom Regierungsrat ernannt werden soll, und der Unvereinbarkeit zwischen kantonalen und eidgenössischen politischen Ämtern, weiter die Verdoppelung der nötigen Zahl der Unterschriften für Initiativen und Referenden, die Einführung des Finanzreferendums, die Möglichkeit, neben der Regierung auch das Parlament sowie die Gemeindebehörden abzuberufen und die Einreichung einer Gesetzesinitiative durch ein Viertel (62) der Gemeinden
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