Année politique Suisse 1994 : Eléments du système politique / Institutions et droits populaires / Verwaltung
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Personal
Der Nationalrat behandelte als Erstrat die im Vorjahr vom Bundesrat unterbreitete Teilrevision des Beamtengesetzes. Die darin vorgeschlagene Kompetenzübertragung an den Bundesrat für die Festlegung des Teuerungsausgleichs wurde gutgeheissen. Dabei legte der Rat auf Antrag Raggenbass (cvp, TG) detailliert fest, dass bei dessen Bemessung neben der Teuerung auch die Wirtschaftslage, der Zustand der Bundesfinanzen sowie soziale Aspekte zu berücksichtigen seien. Bei der angestrebten Flexibilisierung der Anstellungsverhältnisse für hohe Kaderstellen setzte sich gegen den Widerstand der SP und von Bundesrat Stich eine verschärfte Lösung durch: Sowohl die Weiterbeschäftigungsgarantie als auch die Ausbezahlung des bisherigen Lohns für zwei Jahre im Falle einer tieferen Einstufung wurden gestrichen [14]. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates zeigte sich gegenüber der Beschränkung der Flexibilisierungsbestrebungen auf die höheren Funktionen wesentlich skeptischer. Ihrer Meinung nach sollte die Wahl auf eine vierjährige Amtsdauer nicht nur für hohe Kaderstellen, sondern - im Rahmen einer Totalrevision des Beamtengesetzes - für alle Bundesangestellten abgeschafft werden [15].
Die kleine Kammer behandelte eine Motion Salvioni (fdp, TI) für die Verbindlicherklärung der Weisungen des Bundesrats für die sprachproportionale Besetzung von Verwaltungsstellen. Da die Forderung in den Zuständigkeitsbereich des Bundesrates eingreift, überwies sie der Ständerat in der Form einer Empfehlung. Drei Monate später verabschiedete er dann auch noch eine analoge Motion Comby (fdp, VS), welche der Nationalrat im Vorjahr angenommen hatte [16].
Als Beitrag zur Verbesserung des Bundeshaushalts beantragte der Bundesrat dem Parlament, seinen eigenen Lohn und denjenigen von höheren Beamten der Bundesverwaltung, des Bundesgerichts, der eidgenössischen Hochschulen und der Regiebetriebe vorübergehend gestaffelt nach Lohnhöhe um 1%, 2% oder 3% zu kürzen. Mit diesem "Lohnopfer" können beim Bund 12 Mio Fr. und bei den PTT und SBB weitere 3 Mio Fr. eingespart werden. Das Parlament verabschiedete den dringlich auf Anfang 1995 in Kraft gesetzten und bis Ende 1997 gültigen Beschluss diskussionslos [17].
 
[14] Amtl. Bull. NR, 1994, S. 807 ff.; Presse vom 3.6.94. Vgl. SPJ 1993, S. 36 sowie NZZ, 10.6.94.14
[15] Bund, 7.9. und 14.9.94; NZZ, 25.11.94.15
[16] Amtl. Bull. StR, 1994, S. 35 f. resp. 852 f. Vgl. SPJ 1993, S. 37. Siehe auch die Zahlen für das Total der Bundesangestellten, welche für die Italienischsprachigen eine leichte Übervertretung zulasten der Deutsch- und Welschschweizer ausweisen (BZ, 20.5.94).16
[17] BBl, 1994, V, S. 581 ff.; Amtl. Bull. NR, 1994, S. 2006 ff. (v.a. 2043 f.); Amtl. Bull. StR, 1994, S. 1211 ff. (v.a. 1220 f.); AS, 1994, S. 2884 ff.17