Année politique Suisse 1994 : Economie / Crédit et monnaie / Banken
Die kleine Kammer befasste sich als Zweitrat mit der Totalrevision des Gesetzes über
Anlagefonds. Sie schloss sich weitgehend den Entscheiden des Nationalrats an. Sie strich jedoch - wie beim Bankengesetz - die von der grossen Kammer eingeführte Erschwerung der Rechtshilfe wieder. Die wenigen Differenzen zwischen den beiden Räten waren rasch bereinigt, und das Gesetz konnte auf den 1. Januar 1995 in Kraft gesetzt werden
[18]. Ob es mit dieser Deregulierung gelingen wird, den schweizerischen Finanzplatz gegenüber Luxemburg wieder attraktiver zu machen, schien allerdings fraglich. Die im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion für eine steuerliche Entlastung der Anlagefonds fand - gegen den Widerstand von Bundesrat Stich - auch im Ständerat Zustimmung
[19].
Zur Geldwäscherei, zu den ergänzenden Massnahmen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens und zur Frage der internationalen Rechtshilfe bei Schmiergeldaffären siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).
[18]
Amtl. Bull. StR, 1994, S. 17 ff., 308 und 375;
Amtl. Bull. NR, 1994, S. 350 ff. und 660;
BBl, 1994, II, S. 397 ff.;
SHZ, 7.4.94;
NZZ, 22.10., 1.12. und 23.12.94. Vgl.
SPJ 1993, S. 111.18
[19]
Amtl. Bull. StR, 1994, S. 30.19
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