Année politique Suisse 1994 : Chronique générale / Finances publiques / Voranschlag 1995
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Sanierungsmassnahmen und Finanzplan 1996-98
Zu den Sanierungsvorschlägen der einzelnen Parteien siehe unten, Teil IIIa.
Angesichts der prekären Finanzsituation präsentierte der Bundesrat im Oktober gleichzeitig zum Budget 1995 ein drittes Sanierungspaket für die Jahre 1996 bis 1998. Ziel ist die weitestgehende Beseitigung der strukturellen Defizite von rund 4 Mia Fr. Dabei sieht das Sanierungspaket neben Einsparungen von 2,7 Mia Fr. trotz vorgängigem bürgerlichem Protest auch 1,3 Mia Fr. Mehreinnahmen vor. Der Schwerpunkt liegt auf den indirekten Steuern: Eine erneute Erhöhung des Benzinzolls um 15 Rappen pro Liter sowie höhere Abgaben auf Heizöl und Gas sollen rund eine Milliarde mehr einbringen. 75 Mio Fr. werden von einer Reform der Tabakbesteuerung erwartet. Auf die in einem ersten Anlauf vorgeschlagene Erhöhung der Mehrwertsteuer wurde hingegen verzichtet.
Ausgabenseitig will der Bundesrat die im Rahmen des ersten Sanierungspaketes beschlossenen linearen, zehnprozentigen Kürzungen um weitere zwei Jahre bis Ende 1997 verlängern [39]. Ausserdem sollen 21 Abbaumassnahmen durch Änderungen von Verfassung, Gesetzen und Bundesbeschlüssen dauerhafte Einsparungen bringen. Auf Verfassungsebene sind dies die Aufhebung der kantonalen Kompetenz zur Anschaffung und zum Unterhalt der persönlichen militärischen Ausrüstung, die Aufhebung der Ankaufspflicht für Brennereien und Brennapparaten, die Aufhebung der Übernahmepflicht für Branntwein, die Erweiterung der Zweckbindung der Treibstoffzölle und der Strassenbenützungsabgaben und die Aufhebung der Bundesbeiträge an Bahnhofparkanlagen. Auf Gesetzesebene verlangte der Bundesrat mit 16 Vorschlägen etwa beim Strassenunterhalt, aber auch im Sozialbereich hohe Sanierungsbeiträge. Die Kantone werden per saldo mit rund 120 Mio Fr. belastet, nachdem sie bei den beiden vorherigen Sanierungspaketen weitgehend verschont worden waren. Gemäss dem Finanzplan 1996-98 würde das Defizit bis zum Jahr 1998 auf 1,8 Mia Fr. gesenkt werden. Flankierende Massnahmen und Reformprojekte wie die Neuordnung des Finanzausgleichs, die Überprüfung von Bundessubventionen und eine Verwaltungsreform sollen den Haushalt längerfristig entlasten [40].
Das Sanierungskonzept des Bundesrates wurde heftig kritisiert. Die bürgerlichen Parteien und Wirtschaftsverbände lehnten eine Erhöhung des Benzin- und Heizölpreises kategorisch ab und sprachen sich grundsätzlich gegen neue Steuern aus. Linke Parteien wehrten sich vehement gegen eine Reihe sozialer Abstriche, wobei insbesondere die vorgeschlagene Lockerung des AHV/IV-Mischindexes und die Abschaffung der IV-Viertelrente hart kritisiert wurden. Die vorberatende Finanzkommission des Nationalrates beschloss im November Nichteintreten auf eine Erhöhung des Treibstoff-Grundzolls sowie der Einfuhrzölle auf Heizöl und Gas. Sie lehnte auch die Aufhebung des AHV-Mischindexes, der neben der Preis- auch die Lohnentwicklung berücksichtigt, bei der Teuerungsanpassung ab. Die Behandlung des Sanierungsprogrammes wurde von den Räten auf die Januar-Sondersession 1995 verschoben.
 
[39] In einer neuen Verordnung legte der BR die Ausnahmen von den linearen Kürzungen vor: Insbesondere sind dies Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Ergänzungsleistungen zu AHV/IV, Familienzulagen in der Landwirtschaft, Butter- und Käseverwertung, Ökodirektzahlungen, Ausschaffungsgefängnisse und Verbilligung der Zeitungstransporttaxen (NZZ, 23.12.94).39
[40] BBl, 1995, I, S. 99 ff. In den Prognosen des Finanzplans 1996-98 sind die Aufwendungen für die Sanierung des SBB nicht eingeschlossen.40