Année politique Suisse 1994 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport / Suchtmittel
In die Drogenpolitik des Bundes kam im Berichtsjahr neue Bewegung. Die Landesregierung bekundete ihr zunehmendes Engagement durch die Schaffung einer Drogendelegation, bestehend aus Bundesrätin Dreifuss (Vorsitz) und den Bundesräten Koller und Villiger, sowie durch die Einsetzung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe für Drogenfragen auf Verwaltungsebene. Gleichzeitig bekräftigte sie ihren Willen, mit der seit 1992 eingeschlagenen Drogenpolitik fortzufahren und insbesondere die Versuche mit der medizinisch kontrollierten Abgabe von harten Drogen zu intensivieren. Anfangs Oktober zog Dreifuss eine erste positive Zwischenbilanz der verschiedenen Projekte. Sie führte aus, der Gesundheitszustand der in den Versuchen betreuten Patientinnen und Patienten habe sich deutlich gebessert, und es sei gelungen, mit marginalisierten, desintegrierten und verelendeten Süchtigen den Kontakt aufzunehmen und sie in einen therapeutischen Prozess mit strengen Regeln einzugliedern. Aus diesem Grund - und weil die Verabreichung von Morphin vor allem bei Frauen starke Nebenwirkungen gezeigt hatte - beschloss der Bundesrat, die Heroinversuche mittelfristig auf rund 1000 Probandinnnen und Probanden auszudehnen und gleichzeitig die 250 bestehenden Morphin- in Heroinplätze umzuwandeln. Allein in Zürich sollen rund 300 Schwerstabhängige Heroin erhalten.
Andererseits will der Bundesrat seine Anstrengungen im Bereich Therapie und Rehabilitation von Drogensüchtigen ausbauen und die Kantone bei der Schaffung eines qualitativ hochstehenden Therapieangebots unterstützen sowie die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung stellen. Insbesondere sollen Startbeiträge für neue Angebote in der stationären Drogentherapie ausgerichtet werden. Zwischen 1994 und 1998 ist so die Inbetriebnahme von jährlich fünf bis sieben Projekten mit rund 380 zusätzlichen Behandlungsplätzen vorgesehen, womit das gesamtschweizerische Angebot um etwa ein Viertel vergrössert würde. Bis ins Jahr 2000 rechnet der Bundesrat dafür mit Ausgaben von 13,3 Mio Fr., welche noch der Zustimmung des Parlaments bedürfen.
Als dritte Massnahme setzte der Bundesrat eine Expertenkommission ein, welche bis Ende 1995 Vorschläge für eine
Revision des Betäubungsmittelgesetzes ausarbeiten soll. Im Zentrum der Diskussionen stehen dabei die Regelungen des fürsorgerischen Freiheitsentzugs (FFE) zur Einleitung einer Therapie, die Entkriminalisierung des Drogenkonsums und seiner Vorbereitungshandlungen sowie die Ausdehnung der ärztlich kontrollierten Verschreibung von Betäubungsmitteln an Drogenabhängige
[32].
In Anbetracht dieser Ausrichtung seiner Drogenpolitik ist es nicht erstaunlich, dass der Bundesrat die 1993 eingereichte, äusserst restriktive
Volksinitiative "Jugend ohne Drogen" zur
Ablehnung empfehlen will. Anfangs Dezember gab das EDI einen entsprechenden
direkten Gegenvorschlag in die Vernehmlassung. Die in einem neuen Verfassungsartikel umschriebene Drogenpolitik des Bundes zielt darauf ab, die schädigende Wirkung des Drogenkonsums zu minimieren, und sie stützt sich dabei auf die vier Säulen Repression, Vorbeugung, Therapie und Überlebenshilfe. Die Verankerung in der Verfassung soll Bund, Kantone und Gemeinden auf diese Leitidee verpflichten. Wie Bundesrätin Dreifuss erläuterte, will der Bundesrat zwar auch, dass Jugendliche nicht zu Drogen greifen, doch sei eine drogenfreie Gesellschaft wohl ein nicht zu erreichendes Idealziel, weshalb es vor allem gelte, die Folgen des Konsums zu reduzieren
[33].
Die im Vorjahr lancierte
Volksinitiative "für eine vernünftige Drogenpolitik" ("Droleg"), welche verlangt, dass der Drogenkonsum entkriminalisiert wird und der Staat Herstellung und Handel von Betäubungsmitteln regelt, wurde Anfang November mit 107 669 gültigen Unterschriften
eingereicht. Damit kann die Bevölkerung an der Urne entscheiden, ob sie eine repressive Drogenpolitik im Sinn der Volksinitiative "Jugend ohne Drogen" oder eine permissive nach dem Muster der "Droleg" befürwortet, oder ob sie - durch die Ablehnung beider Extreme - dem Bundesrat ihr Vertrauen für seine Politik des Mittelweges aussprechen will
[34].
Im Bestreben, sich einen möglichst grossen politischen Spielraum zu erhalten, stellte die Landesregierung die Ratifikation des umstrittenen UNO-Übereinkommens von 1988 vorderhand zurück. Hingegen unterbreitete sie dem Parlament die Botschaft zur
Ratifikation des UNO-Übereinkommens von 1971 über die psychotropen Substanzen und des
Zusatzprotokolls von 1972 zum Einheitsübereinkommen von 1961. Mit diesen beiden Abkommen wird eine wichtige Lücke in der Überwachung des internationalen Handels mit Betäubungsmitteln, psychoaktiven Substanzen und Vorläuferprodukten geschlossen. Der Ständerat stimmte der Ratifikation in der Wintersession mit deutlicher Mehrheit zu
[35].
Die
Heroinversuche wurden vom umliegenden
Ausland teilweise sehr argwöhnisch beobachtet. Besonders Deutschland und Frankreich machten klar, dass sie zu keiner Lockerung ihrer auf Repression ausgerichteten Drogenpolitik Hand bieten würden. Anfangs Februar trafen sich die für Drogenfragen zuständigen Minister von 25 europäischen Ländern in Strassburg. Zum erstenmal nahm Ruth Dreifuss als Vorsteherin des EDI an diesen Beratungen teil. Eindringlich trat sie Verdächtigungen entgegen, dass die Versuche mit der kontrollierten Abgabe von Heroin zwangsläufig zu einer Legalisierung der harten Drogen führen müssten. Sie machte deutlich, dass das zeitlich auf drei Jahre begrenzte und nur einen Bruchteil der Drogenkranken umfassende Projekt schon vom Umfang her gar nicht die befürchtete Signalwirkung haben könne
[36].
Mit seiner Politik des Mittelwegs fand der Bundesrat die Zustimmung der drei grossen Bundesratsparteien FDP, SP und CVP. Mitte Februar wurde überraschend bekannt, dass sich
FDP und
SP zusammentun wollten, um gemeinsam einen Weg zu suchen, der aus dem drogenpolitischen Patt der letzten Jahre herausführen soll. Nach anfänglichem Zögern trug auch die
CVP das von einer Expertengruppe der beiden Parteien entwickelte
Sechspunkteprogramm "für eine kohärente Drogenpolitik" mit, welches als zentrale Punkte die Ausweitung der ärztlich kontrollierten
Heroinabgabe auf alle Schwerstabhängigen und die dafür notwendige Revision des Betäubungsmittelgesetzes postuliert. Mit der Gesetzesänderung soll auch die
Straflosigkeit des Konsums und des Besitzes von Kleinstmengen zum Eigengebrauch eingeführt werden. Die gemeinsame Drogenplattform regte zudem eine Intensivierung der Prävention, verbesserte Therapieangebote, eine effizientere Bekämpfung der Grosskriminalität sowie eine verstärkte Koordination der Drogenpolitik auf Bundesebene an. Nicht in allen Punkten konnte Einigkeit unter den drei Parteien erreicht werden. Die SP will weiterhin eine Ausdehnung des fürsorgerischen Freiheitsentzugs nur sehr zurückhaltend zulassen, und die CVP möchte an der Strafbarkeit von Besitz und Konsum festhalten, um insbesondere Neueinsteiger rasch einer Therapie zuzuführen. Die Vertreter der drei Parteien betonten jedoch, die Differenzen seien nicht gravierend. Wichtig sei, dass sich die drei grössten Parteien auf gemeinsame Leitlinien geeinigt hätten, wodurch eine Dynamisierung der Drogenpolitik auch auf parlamentarischer Ebene erst möglich werde
[37].
Die
SVP ging in dieser Frage auf deutliche Distanz zu den anderen Bundesratsparteien. Im Sommer präsentierte sie ein ganz auf
Abstinenz ausgerichtetes Drogenkonzept, das nur gerade punkto Prävention und Bekämpfung des Drogenhandels mit dem Sechspunkteprogramm vereinbar ist. Ansonsten forderte sie Festhalten am Konsumverbot, Zwangsentzug via fürsorgerischen Freiheitsentzug und klares Nein zur kontrollierten Heroinabgabe. Mitte Oktober signalisierte die SVP dann aber ihre Bereitschaft, mit den drei anderen Bundesratsparteien zumindest in einen Dialog zu treten
[38].
13 teilweise schon im Vorjahr traktandierte Interpellationen - neun davon dringliche - aus den Reihen von FDP, CVP, SVP, GP und LdU/EVP führten sowohl im Stände- wie
im Nationalrat zu einer ausführlichen Diskussion um die künftige Ausrichtung der Drogenpolitik, wobei vor allem im Nationalrat die Meinungen hart aufeinanderprallten. Mit Ausnahme des immer lauter werdenden Rufes nach einer Überwindung des drogenpolitischen Föderalismus und nach einer stärkeren Führungsrolle des Bundesrates brachten die Debatten jedoch keine neuen Erkenntnisse
[39].
Einen Erfolg konnte Pfarrer und Nationalrat Ernst Sieber (evp, ZH), seit Jahren in der Hilfe an verelendete oder ausstiegswillige Drogenabhängige engagiert, in der grossen Kammer verbuchen. Gegen den Willen des Bundesrates, welcher Umwandlung in ein Postulat beantragte, überwies die Volkskammer mit 118:9 Stimmen seine Motion, welche die Landesregierung beauftragt, geeignete Schritte zu unternehmen, um in Zusammenarbeit mit den Kantonen den
Aufbau eines "Selbsthilfedorfes" für ausstiegswillige Drogenabhängige zu fördern. Sieber regte an, die Eidgenossenschaft solle dafür bundeseigenes Land abgeben oder sich zumindest finanziell an einem derartigen Projekt beteiligen
[40].
Angesichts des unbeschreiblichen Elends der Drogensüchtigen in der
offenen Zürcher Drogenszene im stillgelegten Bahnhof
Letten und der steigenden Brutalität unter rivalisierenden Dealerbanden wurde im Lauf des Sommers die
Schliessung des Letten
immer ultimativer gefordert. Die Vertreter der Stadt machten aber immer wieder klar, dass eine Auflösung der offenen Drogenszene erst möglich sei, wenn Zürich dafür die Unterstützung der Kantone und des Bundes erhalte. Insbesondere müsse der Gefängnisnotstand beim Kanton behoben und ausserhalb der Stadt wirksame soziale und therapeutische Hilfsangebote für die Drogenabhängigen aufgebaut werden. Sonst würde sich die Szene nach einer gewaltsamen Auflösung nur wieder - wie schon bei der Räumung des Platzspitzes - in die angrenzenden Quartiere verlagern
[41].
Ende August fand ein erstes Treffen zwischen der
Drogendelegation des Bundesrates und
Vertretern von Stadt und Kanton Zürich statt. An der Aussprache wurde die Schaffung einer gemeinsamen Projektorganisation auf hoher Beamtenebene beschlossen, welche die rechtlichen und praktischen Voraussetzungen für eine kohärente nationale Drogenpolitik mit einem breiten Fächer von Massnahmen in den Bereichen Therapie, Überlebenshilfe, Repression und Prävention schaffen soll. Der spektakulären Forderung nach einer sofortigen Räumung des Lettenareals wurde dabei die
konsequente Ausdünnung der Drogenszene als sinnvollere Alternative gegenübergestellt. Der Bund kam Zürich auch insofern entgegen, als er beschloss, sich an den Kosten für den Neubau und die Erweiterung von fünf zürcherischen Strafanstalten - darunter das internationale Ausschaffungszentrum in Kloten - zu beteiligen, sowie für die Aussenbewachung des provisorischen Notgefängnisses Waid Angehörige des Festungswachtskorps zur Verfügung zu stellen
[42].
Gut die Hälfte der Drogensüchtigen in Zürich stammt aus anderen Kantonen, weshalb die Zürcher Behörden im Vorjahr beschlossen hatten, die aufgegriffenen ausserkantonalen Fixer in ihre Wohnsitzgemeinden zurückzuschaffen, um so die Gemeinden und Kantone für die Probleme ihrer Drogenkranken zu sensibilisieren und klarzustellen, dass Zürich nicht länger gewillt sei, die Folgen der repressiven Politik in den umliegenden Kantonen allein zu tragen. Das dafür eingerichtete
Rückführungszentrum Hegibach musste Ende März geschlossen werden, da der Kanton das Gebäude nicht weiter zur Verfügung stellte. In den sechs Monaten seines Bestehens wurden 2300 Personen in ihre Wohnsitzgemeinden zurückgeschafft. Anfangs August öffnete - mit finanzieller Beteiligung der am meisten betroffenen Kantone der Nordostschweiz - ein neues Rückführungszentrum in der alten Kaserne Zürich seine Tore. Die juristisch umstrittene Anwendung des fürsorgerischen Freiheitsentzugs, um die Süchtigen länger als 24 Stunden festhalten zu können, stand allerdings nicht mehr zur Diskussion
[43].
Die Akzeptanz für die Überlebenshilfe an die Drogenkranken wächst in der Bevölkerung immer mehr. Im Kanton Basel-Stadt konnten sich die Stimmbürger erstmals zur medizinisch kontrollierten Drogenabgabe äussern, da gegen diese das Referendum ergriffen worden war. 65,6% der Stimmenden erteilten den Versuchen grünes Licht. In der Stadt Schaffhausen nahm das Stimmvolk - wenn auch nur knapp - eine Vorlage zur Schaffung eines Fixerraumes an
[44].
Für die strafrechtlichen Aspekte des Drogenhandels und die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).
[32]
Gesch.ber., 1994, I, S. 41 f.; Presse vom 28.4., 4.10., 26.11. und 6.12.94. Ende 1994 waren 320 Schwerstabhängige in Zürich, Basel, Bern, Thun, Olten, Schaffhausen und Zug an den Versuchen beteiligt, wobei 232 Heroin, 51 injizierbares Methadon und 37 Morphin erhielten (
Bund, 31.1.95). Zur Finanzierung der Versuche und zu den Problemen mit Morphin siehe die Äusserungen des BR in
Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1202 f. und 2557 f.32
[33] Presse vom 6.12.94.33
[34]
BBl, 1995, I, S. 469 f. Vgl.
SPJ 1993, S. 209.34
[35]
BBl, 1994, III, S. 1273 ff.;
Amtl. Bull. StR, 1994, S. 1328 ff. Vgl.
SPJ 1993, S. 208 ff.35
[36]
NQ, 4.2.95;
NZZ, 5.2.94; Presse vom 19.8.94;
Bund, 3.9.94.
Im Gegensatz zu den Einzelstaaten schloss aber auch ein Ausschuss des Europäischen Parlaments eine behutsame Liberalisierung nicht aus (
NZZ, 18.2.94).36
[37] Presse vom 12.2., 11.5., 20.5., 18.6. und 6.7.94;
BZ, 15.4.94;
TA, 16.6.94. Der drogenpolitische Schulterschluss zwischen den drei Bundesratsparteien hatte bereits parlamentarische Konsequenzen. In der Wintersession reichten die Nationalräte Tschäppät (sp, BE), Seiler (cvp, ZH) und Suter (fdp, BE) gemeinsam eine parlamentarische Initiative für eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes im Sinn der medizinisch kontrollierten Abgabe von Heroin sowie der Straflosigkeit des Drogenkonsums ein (
Verhandl. B.vers., 1994, IV, S. 33).37
[38]
BZ, 16.8.94; Presse vom 14.9. und 13.10.94.38
[39]
Amtl. Bull. StR, 1994, S. 982 ff.;
Amtl. Bull. NR, 1993, S. 2572 ff. und 1994, S. 1227 f., 1245, 1677 ff. und 1803 ff.39
[40]
Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1247, 1399 ff. und 1404. Siehe
SPJ 1993, S. 208.40
[41]
TA, 16.8.94; Presse vom 17.8. und 18.8.94. Vgl.
SPJ 1993, S. 210.41
[42] Presse vom 23.8.und 4.10.94;
NZZ, 3.9.94. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR in
Amtl. Bull. NR, 1994, S. 2238.42
[43] Presse vom 8.4., 13.7. und 23.7.94. Vgl.
SPJ 1993, S. 210.43
[44] Basel:
BaZ, 13.6.94; Schaffhausen;
SN, 26.9.94. Siehe auch unten Teil II, 5i.44
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