Année politique Suisse 1994 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport / Fürsorge
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Opferhilfe
Die Umsetzung des seit Anfang 1993 in Kraft stehenden Opferhilfegesetz verläuft nach wie vor schleppend und uneinheitlich, da die Kantone die Vollzugspraxis mehr oder weniger mühsam erarbeiten müssen. Die Konferenz der kantonalen Fürsorgedirektoren will deshalb gesamtschweizerische Richtlinien erarbeiten lassen. Ihrer Ansicht nach müsste die Opferhilfe einheitlicher und grosszügiger gehandhabt werden [50].
Mit einer Motion wollte Nationalrätin Goll (sp, ZH) die Landesregierung verpflichten, Bundesbeiträge an die heute bestehenden 13 Frauenhäuser der Schweiz auzurichten. Der Bundesrat anerkannte ausdrücklich die immense Aufbau-, Betreuungs- und Öffentlichkeitsarbeit, welche die Frauenhäuser und Notaufnahmestellen für Kinder und Jugendliche seit den siebziger Jahren vollbracht haben. Für die Frage der Finanzierung verwies er aber auf das Opferhilfegesetz (OHG), welches es den Kantonen ermöglicht, während den ersten sechs Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes Bundesbeiträge für den Aufbau der Opferhilfe auszulösen. Einige Kantone - so etwa Schaffhausen - hätten die Frauenhäuser bereits als Beratungsstellen nach OHG anerkannt. Nach diesen Ausführungen wurde die Motion auf Antrag des Bundesrates nur als Postulat überwiesen [51].
Eine Motion von Felten (sp, BS) über die erleichterte alleinige Wohnungszuweisung an einen noch nicht in richterlich festgesetzten Trennung lebenden Ehegatten im Fall von psychischer oder physischer Misshandlung wurde, da der Bundesrat auf bereits bestehende Eheschutzmassnahmen verweisen konnte, vom Nationalrat lediglich als Postulat angenommen [52].
Das Schweizerische Rote Kreuz beschloss, 1995 im Raum Bern ein gesamtschweizerisches Ambulatorium für Folteropfer einzurichten. Mit der Ratifizierung der UNO-Konvention gegen Folter hat sich die Schweiz verpflichtet, den Folteropfern eine Rehabilitation zu ermöglichen. Anders als beispielsweise in Dänemark, Schweden, Holland und Frankreich gibt es jedoch bisher in der Schweiz kein spezifisches Therapieangebot für die rund 8000 hier lebenden Folteropfer. An der für die Startphase zur Vefügung stehenden Summe von 1,4 Mio Fr. beteiligen sich der Bund mit 300 000 Fr. und der Kanton Bern mit 100 000 Fr. Mehr als 800 000 Fr. wurden über private Spenden aufgebracht. Der Bundesrat will im Rahmen der Asylgesetzrevision die Möglichkeit prüfen, jährliche Beiträge an die Betriebskosten des Ambulatoriums zu leisten [53].
 
[50] NZZ, 18.6. und 14.11.94; LZ, 6.1.95. Vgl. SPJ 1993, S. 213.50
[51] Amtl. Bull. NR, 1994, S. 581 f.51
[52] Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1884 f.52
[53] WoZ, 17.6.94; Presse vom 11.11.94. Siehe auch SPJ 1993, S. 213.53