Année politique Suisse 1994 : Politique sociale / Assurances sociales
Berufliche Vorsorge
Eine parlamentarische Initiative Rechsteiner (sp, SG) für eine
Verbesserung der Insolvenzdeckung in der beruflichen Vorsorge wurde auf einstimmige Empfehlung der vorberatenden Kommission oppositionslos angenommen. Damit soll der Zuständigkeitsbereich des Sicherheitsfonds auf die
vor- und überobligatorischen Leistungen ausgedehnt werden, um so in erster Linie ältere Arbeitnehmer mit einem grossen Anteil an vorobligatorischen Ansprüchen im Fall eines Konkurses ihres Betriebes besser zu schützen
[22].
Die grosse Kammer verabschiedete - ohne es zu diskutieren - ein Postulat Deiss (cvp, FR), welches den Bundesrat bittet, in der anstehenden BVG-Revision die Frage zu prüfen, ob man für die Pensionskassen nicht zur reinen individuellen Äquivalenz (Beitragsprimat) wechseln und die Solidaritätskomponente (Leistungsprimat) allein der AHV zuordnen sollte
[23].
Ende Juni wurde die rund fünf Jahre zuvor eingereichte
Volksinitiative "für eine volle Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge" von den Initianten
zurückgezogen. Da das Referendum gegen das neue Gesetz nicht ergriffen wurde, wurde die Regelung auf den 1.1.1995 in Kraftgesetzt
[24].
Für die Altersvorsorgeregelung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier siehe oben, Teil I, 1c (Parlament). Zur Verwendung der Kapitalien der 2. Säule zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum siehe oben, Teil I, 6c (Wohnungsbau).
[22]
Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1868 ff.22
[23]
Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1193 f.23
[24]
BBl, 1994, III, S. 767;
AS, 1994, S. 2386 ff.; Presse vom 25.6. und 4.10.94. Siehe auch W. Nussbaum, "Die neuen Bundesgesetze über die Freizügigkeit und über die Wohneigentumsförderung", in
Soziale Sicherheit, 1994, Nr. 1, S. 15 ff. Gleich wie im Vorjahr der NR, schrieb auch der StR eine Standesinitiative des Kantons BS auf Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge als durch das neue Gesetz erfüllt ab (
Amtl. Bull. StR, 1994, S. 1159). Siehe
SPJ 1993, S. 220.24
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