Parallel zur Beitragserhöhung in der Invalidenversicherung (s. oben, IV) wurde der EO-
Beitragssatz von 0,5 auf 0,3 Lohnprozente
herabgesetzt. Die Gesamtbelastung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bleibt somit konstant und soll auch durch die 6. EO-Revision, welche von der Verwaltung vernehmlassungsreif vorbereitet wurde und nur mässige Mehrausgaben von rund 140 Mio Fr. pro Jahr vorsieht, nicht tangiert werden
[55].
Mit einer Motion wollte Ständerat Seiler (svp, SH) den Bundesrat verpflichten, die EO-Revision gleichzeitig mit der Armeereform auf den 1. Januar 1995 in Kraft zu setzen und dabei die Entschädigungsarten und die Höhe der Leistungen den heutigen gesellschaftlichen Verhältnissen anzupassen. Da Bundesrätin Dreifuss auf die bereits weit gediehenen und in die Richtung der Motion zielenden Vorarbeiten verweisen konnte, den Zeithorizont 1995 hingegen als zu eng erachtete, wurde der Vorstoss im Einverständnis mit dem Motionär bloss als Postulat verabschiedet
[56].