Année politique Suisse 1994 : Enseignement, culture et médias / Médias / Radio und Fernsehen
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Unabhängige Beschwerdeinstanz
Die Hoffnung, mit der Einführung des Ombudsverfahrens könne die Unabhängige Beschwerdeinstanz von Radio und Fernsehen (UBI) entlastet werden, hat sich erfüllt: wurden 1992 noch 16% der Ombudsfälle als Beschwerden an die UBI weitergeleitet, waren es 1994 nur noch 8% bzw. 9 Fälle. Mit 118 Beanstandungen (1993: 105) nahmen diese jedoch weiter zu. Sie betrafen zu 78% Fernseh- und zu 22% Radiosendungen. Von der Kritik besonders betroffen waren die Nachrichtensendungen "Tagesschau" und "10 vor 10". Häufigster Vorwurf war die "unsachgerechte Behandlung" eines Themas (40%). Knapp ein Drittel der Beanstandungen beklagten die "Diffamierung einer Person, Partei oder Firma" und 11% eine sexuelle Anstössigkeit. Ombudsmann Hänsenberger betrachtete einen Drittel der Beanstandungen als berechtigt oder teilweise berechtigt [47].
Ein Postulat Reimann (svp, AG), welches von der UBI eine rasche, sorgfältige und unparteiische Information der Öffentlichkeit forderte, wurde vom Nationalrat überwiesen [48].
Eine Motion von Felten (sp, BS) beantragte, dass in der UBI, welche auch die Darstellung von Gewalt im Fernsehen überwacht, mindestens vier Frauen sitzen sollen, da diese Gewaltdarstellungen anders wahrnehmen als Männer. Sie wurde vom Nationalrat als Postulat überwiesen. In seiner Antwort wies der Bundesrat darauf hin, dass seit 1991 drei Frauen im neunköpfigen Gremium sitzen. Eine gesetzliche Quotenregelung für die UBI lehnte er ab [49].
 
[47] Link, Monatsmagazin des Publikumsrates DRS, 1995, Nr. 4, S. 6 f.; NZZ, 17.3.95.47
[48] Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1911 f.48
[49] Amtl. Bull. NR, 1994, S. 590.49