Année politique Suisse 1995 : Eléments du système politique / Droits, ordre public et juridique
 
Datenschutz und Statistik
Für den Datenschutz im Gesundheitswesen siehe unten, Teil I, 7b (Einleitung).
top
 
print
Volkszählung
Zu Jahresbeginn beauftragte der Bundesrat das EDI mit den Vorbereitungen für die nächste Volkszählung, welche mit Stichdatum 5. Dezember 2000 durchgeführt werden soll. Die Register der kommunalen Einwohnerämter sollen dazu zwar beigezogen werden, könnten aber nach Ansicht des Bundesrates keinen Ersatz für die mit einer herkömmlichen Vollerhebung mittels Fragebogen erhobenen Informationen bieten [4].
Der Ständerat teilte diese Ansicht nicht. Im Herbst überwies er gegen den Widerstand des Bundesrats mit 18:13 Stimmen eine Motion Büttiker (fdp, SO), welche fordert, bei der nächsten Volkszählung im Jahr 2000 auf die bisher angewandte Vollerhebung zu verzichten. Derartige Vollerhebungen seien wegen der fehlenden Akzeptanz bei einem Teil der Bevölkerung nicht mehr zuverlässig und überdies enorm teuer. Die Grunddaten über die Bevölkerungsentwicklung liessen sich gemäss Büttiker über die kommunalen Einwohnerdateien wesentlich kostengünstiger erheben; für die Gewinnung von planungsrelevanten Informationen über sozial-, bildungs- und verkehrspolitische Fragen empfahl er die vom Bundesamt für Statistik durchgeführten repräsentativen Befragungen (Mikrozensen). Bundesrätin Dreifuss hatte vergeblich darauf hingewiesen, dass die kantonalen und kommunalen Einwohnerregister sowohl in bezug auf den Informationsgehalt als auch in bezug auf die Form noch zu unterschiedlich seien, um eine Vollerhebung zu ersetzen [5].
Der Nationalrat überwies eine Motion Ruffy (sp, VD) als Postulat, welche verlangte, dass die Durchführung von statistischen Erhebungen explizit zur Bundesaufgabe erklärt werde. Damit könnten auch die Voraussetzungen für eine vom Bund gesteuerte Vereinheitlichung der kommunalen Einwohnerregister geschaffen werden [6].
 
[4] NZZ, 24.1.95. Zu den Problemen mit der Volkszählung 1990 siehe SPJ 1990, S. 22 f. Vgl. auch Parlamentarische Verwaltungskontrolle, Evaluation der eidgenössischen Volkszählung, Bern 1995 sowie P. Haug, Erhebungsmethoden in der Volkszählung: eine Untersuchung zum Nutzen von Registerdaten in der Volkszählung, Bern (BFS) 1995.4
[5] Amtl. Bull. StR, 1995, S. 1048 ff.; Bund, SGT und BaZ, 6.10.95; BaZ, 25.11.95; NZZ, 1.12.95. Die Konferenz der Stadt- und Gemeindeschreiber hatte zuvor ebenfalls eine auf die Register gestützte Erhebung ohne persönliche Fragebogen verlangt (NZZ, 6.6.95).5
[6] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2183 f.6