Année politique Suisse 1995 : Politique sociale / Assurances sociales
 
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Die 1990 von SP und SGB eingereichte Volksinitiative "zum Ausbau von AHV und IV", welche eine Verlagerung von der 2. Säule (Pensionskasse) auf die 1. Säule (AHV) und die Einführung einer Vorruhestandsregelung ab 62 Jahren verlangte, wurde von Volk und Ständen klar abgelehnt. Die stärkste Zustimmung fand die Vorlage im den Kanton Tessin mit über 43% der Stimmen, gefolgt von den Kantonen der Romandie, die - mit Ausnahme des Wallis - einen Ja-Anteil von über 30% aufwiesen. Die geringste Unterstützung - mit deutlich weniger als 20% der Stimmen - wurde in den beiden Appenzell und in Unterwalden registriert. Das gesamthaft negative Ergebnis war im Vorfeld der Abstimmung allgemein erwartet worden. Auch wenn, wie die Vox-Analyse zu diesem Urnengang zeigte, eine Mehrheit der Stimmenden der Meinung war, dass mit 62 eine Pensionierung ohne materielle Einbusse möglich sein sollte, überwogen doch die finanzpolitischen Bedenken gegenüber dieser Lösung [13].
Volksinitiative "zum Ausbau von AHV und IV"
Abstimmung vom 25. Juni 1995

: 40,3%
Nein: 1 307 302 (73,4%) / 20 6/2 Stände
Ja: 499 266 (27,6%) / 0 Stände

Parolen:
- Nein: FDP, CVP, SVP, LP, LdU, EVP, FP, SD, EDU; Vorort, SGV, SBV, Pensionskassenverbände
- Ja: SP, GP (1*), PdA; SGB
- Stimmfreigabe: Lega; CNG

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Beim Sanierungsprogramm 1994 der Bundesfinanzen hatte der Bundesrat beantragt, beim Teuerungsausgleich der AHV-Renten künftig auf den Mischindex zu verzichten, der sowohl die kaufkrafterhaltende Preis- wie die (zumindest bisher) dynamisierende Lohnentwicklung in Betracht zieht. Gegen den Willen der für die AHV zuständigen Vorsteherin des EDI hatte er angeregt, den Teuerungausgleich nur noch auf die Preisentwicklung abzustellen, was dem Bund Einsparungen von 26 Mio Fr im Jahr 1996 und von 90 Mio Fr. ab dem Jahr 1997 eingebracht hätte. Gleichzeitig wollte die Landesregierung den Beitragssatz der Selbständigerwerbenden von 7,8 auf 8,4 Einkommensprozente anheben und damit jenem der Unselbständigerwerbenden angleichen [14].
In der parlamentarischen Debatte wurde in beiden Kammern und quer durch alle Parteien festgestellt, dass die Sozialversicherungen ein viel zu sensibler Bereich seien, um in einem Schnellverfahren und im Rahmen von Sanierungsmassnahmen grundlegend verändert zu werden. Die künftige Finanzierung der AHV sei im wesentlichen Gegenstand der anlaufenden 11. Revision, weshalb die jetzt vom Bundesrat gemachten Vorschläge dort fundiert diskutiert werden sollten. Da die parlamentarischen Beratungen in der Januar- resp. der Frühjahrssession stattfanden, fielen neben generellen sozialpolitischen Bedenken auch abstimmungsbezogene Überlegungen ins Gewicht. Angesichts der für den Frühsommer anstehenden Referendumsabstimmung zur 10. AHV-Revision wollte man diese Vorlage nicht durch eine Verunsicherung der Rentner und des Gewerbes belasten.
Aus diesen Gründe wurde die Aufhebung des Mischindexes mit deutlicher Mehrheit und die Angleichung des Beitragssatzes der Selbständigerwerbenden an jenen der Arbeitnehmer knapp abgelehnt. Gegen den Widerstand der Linken und der Grünen stimmte das Parlament hingegen einer Beitragskürzung des Bundes an die AHV für das Jahr 1996 von 17,5% auf 17% zu, obgleich selbst Finanzminister Otto Stich diese Kürzung nach der Ablehnung der Beitragserhöhung für die Selbständigerwerbenden für nicht mehr sinnvoll hielt [15].
Von der Öffentlichkeit vorerst kaum bemerkt, trat auf den 1. Januar des Berichtsjahres der mit dem revidierten Gesetz über die Bundessteuer eingeführte Grundsatz in Kraft, wonach die AHV-Renten zu 100% und nicht wie bisher bloss zu 80% zu versteuern sind. Von Nationalrat Zisyadis darauf angesprochen, begründete der Bundesrat die Massnahme damit, dass ja auch die während des Erwerbslebens entrichteten Beiträge vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgesetzt werden können, weshalb er keinen Grund sehe, auf die Änderung zurückzukommen [16].
In der Januarsession bemängelte Ständerat Frick (cvp, SZ) mit einer Motion, dass die 1990 getroffene Regelung, wonach die AHV die von Belgien verweigerten Rentenansprüche von Auslandschweizern aus den ehemaligen belgischen Kolonien Kongo und Ruanda-Urundi übernimmt, in rund 30 Härtefällen an der zu starr festgesetzten Altersgrenze gescheitert sei, weshalb er vom Bundesrat die Vorlage eines abgeänderten Bundesbeschlusses verlangte. Da dieser zusagte, die Angelegenheit noch einmal eingehend prüfen zu wollen, erklärte sich der Motionär mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden [17]. Die Landesregierung hielt Wort und leitete dem Parlament bereits im Mai die entsprechenden Bundesbeschlüsse zu, welche von beiden Kammern praktisch einstimmig angenommen wurden [18].
Nach dem Nationalrat nahm auch der Ständerat mit Zustimmung des Bundesrates diskussionslos eine Motion Tschopp (fdp, GE) zur Erstellung von statistischen Indikatoren für künftige AHV-Revisionen an, auf deren Grundlage die Entwicklung der wichtigsten demographischen und wirtschaftlichen Parameter verfolgt werden kann [19].
top
 
print
10. AHV-Revision
Nach einer relativ spannenden Abstimmungskampagne, in welcher sich sowohl Bundesrätin Dreifuss als auch die Basis der SP, die dazu erstmals seit 74 Jahren wieder in einer Urabstimmung befragt wurde, von den Gewerkschaften absetzten, wurde die 10. AHV-Revision in der Volksabstimmung mit rund 60% der Stimmen deutlicher angenommen als erwartet. Allerdings lehnten vier Kantone der Romandie sowie das Tessin die Vorlage ab, am deutlichsten die Kantone Tessin und Jura mit über 60% Neinstimmen. Die stärkste Annahme wurde in den beiden Appenzell und im Kanton Zürich erreicht [20]. Die Vox-Analyse der Abstimmung zeigte, dass die Heraufsetzung des Rentenalters die Frauen nicht stärker gegen die Vorlage zu mobilisieren vermochte als die Männer. Offenbar wurden das neue Splitting-System und die zusätzlich eingeführten Leistungen für Frauen mit Erziehungs- und Betreuungspflichten höher gewertet als der für die Frauen anfallende Nachteil durch die Erhöhung des Pensionierungsalters [21].
Referendumsabstimmung über die 10. AHV-Revision
Abstimmung vom 25. Juni 1995

Beteiligung: 40,4%
Ja: 1 110 053 (60,7%)
Nein: 718 349 (39,3%)

Parolen:
- Ja: FDP, CVP, SVP, SP (3*), GP (2*), LP, LdU, EVP, FP, SD, EDU; Vorort, SGV, SBV, Pensionskassenverbände, Bund Schweiz. Frauenorganisationen, Schweiz. Gemeinnütziger Frauenverein, Schweiz. Landfrauenbund, Caritas Schweiz
- Nein: Lega, PdA; SGB, CNG

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Die Zustimmung fiel einem Teil der Stimmberechtigten auch deshalb relativ leicht, weil sie sich erhoffen konnten, dass - unter Beibehaltung der Vorteile für die Frauen - die Frage des Rentenalters durch die von der SP und den Gewerkschaften lancierte Volksinitiative "für die 10. AHV-Revision ohne Erhöhung des Rentenalters", welche kurz vor der Volksabstimmung mit 105 947 gültigen Unterschriften zustande kam, noch einmal beurteilt werden kann [22].
top
 
print
11. AHV-Revision
In der 11. AHV-Revision soll das Rentenalter der Frauen und der Männer gleich hoch angesetzt werden. Der Nationalrat überwies ebenfalls eine entsprechende, im Vorjahr verabschiedete Motion der zuständigen Ständeratskommission. Bundesrätin Dreifuss erklärte sich im Namen des Bundesrates bereit, den Vorstoss in der verbindlichen Form entgegenzunehmen, da die finanziellen Aussichten dieses Sozialwerks tatsächlich nicht rosig seien und voraussichtlich bereits im Jahr 2000 das dafür vorgesehene zusätzliche Mehrwertsteuerprozent beansprucht werden müsse. Die grosse Kammer betonte, dass es nicht nur darum gehe, die Vorarbeiten für die 11. Revision ohne Verzug in Angriff zu nehmen, sondern dass der Bundesrat eigentlich verpflichtet werden müsste, die Vorlage in der neuen Legislatur parlamentsreif vorzulegen [23].
Der Ständerat doppelte hier noch einmal nach und überwies in der Wintersession praktisch diskussionslos und mit grossem Mehr eine Motion Schiesser (fdp, GL), welche verlangt, dass der Bundesrat dem Parlament seine Vorlage zur 11. AHV-Revision spätestens auf die Sommersession 1998 vorlegt. Diese Revision soll ganz im Zeichen der Finanzierungsfrage stehen und sicherstellen, dass die mittel- und langfristig sich abzeichnenden hohen Ausgabenüberschüsse der AHV möglichst früh aufgefangen werden können und der Ausgleichsfonds der AHV auch in Zukunft den gesetzlich vorgeschriebenen Betrag von einer Jahresausgabe erreicht. Bundesrätin Dreifuss machte vergebens geltend, dass sie die Besorgnis des Parlaments zwar teile, dass der vorgegebene Zeitplan aber unrealistisch sei für seriöse Vorarbeiten. Das Dossier sei derart komplex, dass der Bundesrat mindestens ein halbes oder ganzes Jahr mehr für einen konkreten Vorschlag brauche. Die dafür eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe (IDA FiSo) wolle ihren Bericht zur Finanzierung der gesamten Sozialversicherung im Frühjahr 1996 vorlegen, weshalb eine Beratung der 11. AHV-Revision erst in der neuen Legislatur (1999-2003) sinnvoll sei. Dreifuss versprach aber, die Mobilisierung des für die AHV-Finanzierung vorgesehenen Mehrwertsteuer-Prozents noch in der laufenden Legislatur vorzulegen. Mit ihrer Argumentation drang die Bundesrätin nicht durch. Unter dem Hinweis, dass auch das Parlament Zeit für eine vertiefte Behandlung brauche, weshalb von der Botschaft bis zur Verabschiedung und dem Inkrafttreten der Vorlage ohnehin noch mehrere Jahre verstreichen werden, hielt Schiesser an der Form der Motion fest, worauf diese mit 28 zu 7 Stimmen angenommen wurde [24].
SGB und SP beschlossen, die Volksinitiative "für eine Flexibilisierung der AHV - Gegen die Erhöhung des Rentenalters für Frauen" des Schweizerischen Kaufmännischen Vereins zu unterstützen, da diese Initiative ihrer Ansicht nach die Weichen für die 11. AHV-Revision in die richtige Richtung stellt. Weil sie andere Vorstellungen von Umwelt- und Energieabgaben haben, verzichteten sie hingegen auf eine Unterstützung der Doppelinitiative der Grünen ("für ein flexibles Rentenalter ab 62 für Frau und Mann" und "für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern") [25].
top
 
print
Ergänzungsleistungen
Der Bundesrat gab im Sommer einen Vorentwurf zur dritten Revision des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (ELG) in die Vernehmlassung. Das federführende EDI wies bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass die EL, ursprünglich zur vorübergehenden Sicherung des Existenzbedarfs konzipiert, heute als bedürfnisorientierte Massnahme nicht mehr aus dem Sozialversicherungsnetz wegzudenken sind. Da es nicht möglich sein wird, in absehbarer Zeit alle Renten der ersten Säule auf ein Niveau zu heben, das die Deckung des Existenzbedarfs sichert, wird in der Bundesverwaltung daran gedacht, mittelfristig eine definitive Verfassungsgrundlage für die EL zu schaffen (siehe oben, Finanzierungsfragen).
In dieser 3. ELG-Revision sollen vor allem die Rentenberechtigten mit eigenem Haushalt durch eine höhere Abgeltung der Wohnkosten sowie durch Verbesserungen bei der Vergütung ambulanter Krankheitskosten bessergestellt werden. Für die vorgesehenen Anpassungen rechnet der Bundesrat mit jährlichen Mehrkosten von rund 100 Mio Fr. Da die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt haben, dass die EL vor allem im Pflegebereich zunehmend an Bedeutung gewinnen (ein Drittel aller EL-Bezüger lebt in einem Alters- oder Pflegeheim und verursacht zwei Drittel der Gesamtkosten), sollen in den kommenden Revisionsschritten die EL noch weiter an die Erfordernisse der Pflegebedürftigkeit angepasst werden.
Die Revision nimmt auch das Anliegen mehrerer parlamentarischer Vorstösse nach einer automatischen Information über den Anspruch auf EL auf, da es erwiesenermassen vielen Bezugsberechtigten schwer fällt, die ihnen zustehenden EL einzufordern. Neu soll deshalb der Steuererklärung von Altersrentnern ein einfaches Berechnungsblatt zur Ermittlung der EL beigelegt werden, das gleichzeitig als Antrag für den Bezug von EL verwendet werden kann. Aufgrund dieser tieferen Hemmschwelle rechnet die Verwaltung mit zusätzlichen Bezügern und entsprechenden Mehrkosten von 30 Mio Fr. pro Jahr [26].
Die Besserstellung bedürftiger Rentnerinnen und Rentner stiess in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung. Bei der Finanzierung forderten aber mehrere Kantone eine stärkere Beteiligung des Bundes. Während die SP generell zustimmte, verlangten die bürgerlichen Parteien eine bessere Abstimmung mit den Ergebnissen des Drei-Säulen- und des IDA FiSo-Berichts [27].
Nationalrat Theubet (cvp, JU) machte in einem überwiesenen Postulat die Anregung, bei Personen, die von Familienangehörigen betreut werden und sowohl EL wie Hilflosenentschädigung beziehen, die Hälfte der Entschädigung pauschal an die pflegenden Familienmitglieder auszurichten, selbst wenn die Voraussetzung einer Erwerbseinbusse aufgrund der Betreuung nicht erfüllt ist [28].
 
[13] BBl, 1995, III, S. 1213 ff.; Presse vom 26.6.95; U. Serdült, Analyse der eidg. Abstimmung vom 25. Juni 1995, VOX Nr. 57, Adliswil 1995. Siehe SPJ 1994, S. 218. Für den Abstimmungskampf siehe Presse von April bis Juni 1995. Zum Gleichgewicht zwischen 1. und 2. Säule vgl. auch Lit. Rätzer.13
[14] BBl, 1995, I, S. 89 ff. (AHV/IV: S. 125 ff.).14
[15] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 39 ff., 586 und 1012 f.; Amtl. Bull. StR, 1995, S. 184 ff. und 440. Die Anhebung des Beitragssatzes für die Selbständigerwerbenden war - im Gegensatz zur Aufhebung des Mischindexes - von den Finanzkommissionen beider Räte klar befürwortet worden.15
[16] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1634 f.; Baz, 23.2.95.16
[17] Amtl. Bull. StR, 1995, S. 11 f. Siehe SPJ 1990, S. 219.17
[18] BBl, 1995, III, S. 493 ff.; Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1934 ff. und 2291 f.; Amtl. Bull. StR, 1995, S. 963 f. und 1062; BBl, 1995, IV, S. 556 f. und BBl, 1996, I, S. 524 ff. (Aufruf an alle möglicherweise Betroffenen, sich bei den Bundesbehörden zu melden).18
[19] Amtl. Bull. StR, 1995, S. 1030 f. Siehe SPJ 1994, S. 219.19
[20] BBl, 1995, III, S. 1213 f.; Presse vom 26.6.95. Das von den Gewerkschaften gegen diese Revision lancierte Referendum war mit 141 879 gültigen Stimmen zustandegekommen (BBl, 1995, I, S. 1192 f.; vgl. SPJ 1994, S. 220). Abstimmungskampagne: Presse von April bis Juni 1995. Für die Haltung von BR Dreifuss siehe CHSS, 1995, S. 60; JdG, 27.3.95; NZZ, 25.4.95; NQ, 26.4.95. Haltung der SP: Hebdo, 12.1.95; BaZ, 28.1.95; NZZ, 22.2.95; TW, 17.3.95; Bund, 27.3.95; Cash, 14.4.95. Die Urabstimmung der SP ergab sogar noch einen höheren Ja-Anteil (65,9%) als die Zustimmung in der Volksabstimmung (Presse vom 10.4.95). Zu den Inhalten der 10. AHV-Revision vgl. CHSS, 1995, S. 61 ff. und 77 ff. sowie SPJ 1994, S. 219 f.20
[21] U. Serdült, Analyse der eidg. Abstimmung vom 25. Juni 1995, VOX Nr. 57, Adliswil 1995. Das Inkrafttreten der 10. AHV-Revision mit den entsprechenden Verordnungen wurde vom BR auf den 1.1.1997 festgesetzt (NZZ, 30.11.95).21
[22] BBl, 1995, IV, S. 376 f. Bürgerliche Politiker warfen schon im Vorfeld des Zustandekommens die Frage auf, ob die Initiative überhaupt gültig sei (TA, 15.4.95). Für die Meinung namhafter Politiker zu dieser Initiative siehe NQ, 26.6.95.22
[23] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1991 ff. Vgl. SPJ 1994, S. 218. Gemäss einem Grundsatzurteil des Eidg. Versicherungsgerichtes kann in der heutigen Rechtslage weder der Gleichheitsartikel der Bundesverfassung noch die Europäische Menschenrechtskonvention noch der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Pakt I) herangezogen werden, um das ungleiche Rentenalter von Frauen und Männern für ungültig zu erklären. Unter Hinweis auf die angebliche Diskriminierung der Männer hatte ein 62jähriger Bürger verlangt, im gleichen Alter wie die weiblichen Versicherten die Altersrente beziehen zu können (CHSS, 1996, S. 3).23
[24] Amtl. Bull. StR, 1995, 1169 ff.24
[25] Presse vom 3.11. und 6.11.95.25
[26] Presse vom 24.8.95. 1995 wurden 2,16 Mia Fr. für EL ausbezahlt; die Ausgaben stiegen damit um 2,2% gegenüber dem Vorjahr; es handelte sich dabei um die geringste Zunahme seit 1980 (Presse vom 24.1.96). Zu den EL generell siehe CHSS, 1995, S. 4 ff. und S. 29 f.26
[27] Presse vom 11.12.95.27
[28] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2201.28