Année politique Suisse 1995 : Politique sociale / Groupes sociaux
 
Stellung der Frau
Im Bestreben, die Gleichstellung der Geschlechter insbesondere in der Sozialpolitik und im Bildungswesen fortzusetzen, wollte die FDP-Fraktion des Nationalrates den Bundesrat mit einer Motion verpflichten, das Bundesamt für Statistik anzuweisen, inskünftig die durch Frauen und Männer erbrachten gesellschaftlichen Leistungen wie Hausarbeit und soziale Einsätze im Rahmen der Nationalen Buchhaltung zu erfassen sowie durch eine Aufstockung der Forschungsgelder dafür zu sorgen, dass evidente Wissenslücken bei den volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Geschlechterdifferenzen geschlossen werden. Der Bundesrat erinnerte daran, dass er bereits im Vorjahr in Beantwortung einer ähnlichlautenden Motion Goll (frap, ZH) aus finanzpolitischen Gründen nur sehr zurückhaltend auf dieses Ansinnen eingegangen war. Auf seinen Antrag hin wurde die Motion als Postulat überwiesen [28].
1995 schafften drei Frauen den Einbruch in eine traditionelle Männerdomäne: Claudia Kaufmann, ehemals Leiterin des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann und seit 1993 stellvertretende Generalsekretärin von Bundesrätin Dreifuss, wurde als erste Frau zur Generalsekretärin eines Departements (EDI) ernannt. Mit der Luzernerin Ursula Widmer-Schmied wählte die Vereinigte Bundesversammlung erstmals eine Frau zur Präsidentin des Eidgenössischen Versicherungsgerichts. Die Künstlerin Sophie Taeuber-Arp (1889-1943) schliesslich ziert als erste Frau eine Schweizer Banknote, nämlich die neu geschaffene 50-Franken-Note [29].
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UNO-Frauenkonferenz
Wenige Tage vor Eröffnung der 4. UNO-Frauenkonferenz leitete der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft betreffend die Ratifizierung des 1987 unterzeichneten UNO-Übereinkommens von 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu. Als Folge des Rechtssetzungsprogramms "Gleiche Rechte für Mann und Frau", welches in den vergangenen Jahren den 1984 angenommenen Gleichstellungsartikel der Bundesverfassung (Art. 4 Abs. 2) konkretisiert hat, entspricht das schweizerische Recht in fast allen Punkten den Grundsätzen des Abkommens. Der Bundesrat sieht sich allerdings gezwungen, drei Vorbehalte anzubringen. Ein erster betrifft die Militärgesetzgebung, die vorsieht, dass Frauen im Militär keine Funktionen übernehmen dürfen, welche einen Waffeneinsatz über den Selbstschutz hinaus bedingen. Vorbehalten bleibt auch die in den Übergangsbestimmungen des Ehegüterrechts vorgesehene Möglichkeit, in bestimmten Fällen das alte, gemeinsame Ehegüterrecht beizubehalten. Einen weiteren Vorbehalt gibt es bei der Namensregelung, weil in der Schweiz der Name der Frau nur auf Gesuch hin Familienname werden kann (siehe unten, Familienpolitik) [30].
Als Leiterin der Schweizerdelegation an der UNO-Frauenkonferenz in Peking verurteilte Bundesrätin Dreifuss vor dem Plenum scharf jede Form von Gewalt gegen Frauen als eine der unzulässigsten Menschenrechtsverletzungen und als Haupthindernis auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter. Sie erinnerte daran, dass sich nicht nur im Süden, sondern auch im Norden die Kluft zwischen Reich und Arm weiter vertieft. Frauen hätten häufig die Hauptverantwortung für Kinder, ältere Menschen und Kranke und seien deshalb in besonderem Masse von Armut bedroht. Seit der 3. Frauenkonferenz in Nairobi im Jahre 1985 habe es zwar Fortschritte, aber auch Stagnation und vielfach dramatische Rückschritte gegeben. Von der Chancengleichheit im Bildungswesen, auf dem Arbeitsmarkt und bei den verantwortungsvollen Positionen in Politik und Gesellschaft seien die Frauen noch weit entfernt.
Bundesrätin Dreifuss legte auch die neuen Gesetzgebungsmassnahmen der Schweiz dar, die darauf abzielen, die Diskriminierung der Frauen abzubauen und ihre Situation im privaten wie im öffentlichen Sektor entscheidend zu verbessern, etwa durch eine Ausdehnung des Kündigungsschutzes bei Gleichstellungskonflikten sowie durch die Anerkennung unentgeltlich geleisteter Arbeit für Kinder und andere zu betreuende Personen in den Sozialversicherungen. Als wichtigsten nächsten Schritt nannte sie die Einführung der Mutterschaftsversicherung und die Revision des Scheidungsrechts [31].
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Gleichstellungsbüros
Von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, wurden in mehreren Kantonen die Gleichstellungsstellen abgeschafft oder in ihren Funktionen drastisch eingeschränkt. Relativ deutlich mit 48 zu 27 Stimmen schloss die Legislative des Kantons Zug erstmals in der Schweiz ein Gleichstellungsbüro. Obgleich man sich im Kantonsparlament darin einig war, dass der Auftrag der Gleichberechtigung noch nicht erfüllt ist, lehnte es der Rat gegen den Antrag der Regierung ab, das seit vier Jahren bestehende Gleichstellungsbüro bis Ende 1999 weiterzuführen. Zur Begründung für diesen Entscheid wurden vordergründig finanzielle Überlegungen ins Feld geführt. Es wurde aber auch nicht verhehlt, dass die Hartnäckigkeit und Unnachgiebigkeit der Gleichstellungsbeauftragten vor allem den bürgerlichen Politikern teilweise sauer aufgestossen waren [32].
Nur wenige Tage nach dem Zuger Entscheid, hob der Grosse Rat des Kantons Neuenburg das kantonale Büro für Gleichstellung und Familie in seiner bisherigen Form ebenfalls auf. Liberale und Freisinnige setzen mit 54 Stimmen gegen die 45 Voten der Linksparteien und einer einsamen FDP-Frau eine amputierte Variante des Büros durch. Bloss der Posten der Delegierten und eine Kommission sollen künftig beibehalten werden. Die Delegierte wird aber nicht mehr autonom, sondern innerhalb einer Dienststelle arbeiten. Die linken Parteien und die Frauenorganisationen kündigten daraufhin das Referendum gegen das Gesetz und eine Initiative für eine wirkliche Gleichstellungsfachstelle an [33].
Auch anderen Gleichstellungsbüros bläst ein zunehmend rauher Wind ins Gesicht. Der Auftrag der Gleichstellungsstelle des Kantons Bern wurde nur unter der Auflage um vier Jahre verlängert, dass sie sich vermehrt auch familienpolitischen Fragen anzunehmen habe. Die Regierung des Kantons Wallis kündigte an, dass sie ihr Büro 1997 möglicherweise auflösen werde. Im Kanton Jura wurden die Kompetenzen der Gleichstellungsstelle derart beschnitten, dass Marie-Josèphe Lachat, die erste "Madame Egalité" der Schweiz, nach über 15 Jahren ihr Amt zur Disposition stellte. Im Kanton Zürich schliesslich ging die Fachstelle für Gleichberechtigungsfragen nur knapp an einem fünfzigprozentigen Personalabbau vorbei [34].
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Politische Vertretung
Bei den Erneuerungswahlen ins eidgenössische Parlament nahm der Frauenanteil noch einmal leicht zu. In den Nationalrat wurden 43 Frauen (1991: 35) gewählt, was 21,5% (17,5%) aller Mandate entspricht. Am meisten Frauen in absoluten Zahlen stellte die SP (19), gefolgt von der FDP (8). Im Ständerat konnten die Frauen ihren Anteil von vier auf acht verdoppeln und erreichten 17,4% der Mandate. Erstmals schickten zwei Kantone (Genf und Zürich) eine reine Frauenvertretung in die kleine Kammer [35]. Für eine detaillierte Darstellung der Wahlen ins eidgenössische Parlament siehe oben, Teil I, 1e.
Wie eine Analyse des Bundesamtes für Statistik zeigte, sind die Wahlchancen der Männer nach wie vor deutlich besser als jene der Frauen. Bei den Nationalratswahlen verzeichneten die Frauen eine um 1,9mal geringere Wahlquote. Die Studie kam weiter zum Schluss, dass 1995 die Aussichten der Deutschschweizerinnen, gewählt zu werden, doppelt so hoch waren wie jene der Romandes. Im Berichtsjahr hatten die Frauen einzig bei den Grünen bessere Wahlchancen als die Männer. Bei der SP waren die Wahlchancen der Männer rund anderthalb Mal grösser als jene der Frauen, bei der FDP 1,8mal, bei der SVP mehr als zweimal und bei der CVP sogar über dreimal [36].
Eine Studie über die Rolle der Frauen in der Lokalpolitik kam zu ernüchternden Resultaten. Von den rund 18 000 Gemeinderatssitzen (Exekutive), die es in den 3000 Schweizer Gemeinden gibt, wurden Ende 1994 nur gerade 13,6% von Frauen belegt. In 40% der Gemeinden waren zu diesem Zeitpunkt in den kommunalen Exekutiven überhaupt keine Frauen vertreten, in 45% sass nur gerade eine Frau, in lediglich 15% amteten zwei Gemeinderätinnen oder mehr. Seit 1988 hat sich der Frauenanteil nur gerade um sechs Prozentpunkte erhöht [37].
Die Volksinitiative "für eine angemessene Vertretung der Frauen in allen eidgenössischen Behörden (Initiative 3. März") kam mit 109 713 beglaubigten Unterschriften knapp zustande. Das Volksbegehren verlangt eine proportionale Vertretung der Frauen in allen Bundesbehörden und in der allgemeinen Bundesverwaltung, im Parlament, im Bundesgericht, in den Regiebetrieben des Bundes sowie an den eidgenössischen Hochschulen. Sie geht auf den 3. März 1993 zurück, als das Parlament anstelle der offiziellen SP-Kandidatin, der Genfer Nationalrätin Christiane Brunner, den Neuenburger SP-Nationalrat Francis Matthey in den Bundesrat wählen wollte [38].
Im Kanton Solothurn wurde unter dem Titel "Initiative 2001" ebenfalls ein Volksbegehren eingereicht, welches verlangt, dass Frauen und Männer entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil in den kantonalen Behörden vertreten sein sollen. Obgleich der Anteil der Frauen im Solothurner Kantonsrat nach den Wahlen von 1993 34% und damit die zweithöchste Frauenquote in einem Schweizer Kantonsparlament erreicht hat, befand das Initiativkomitee, welchem vor allem Frauen aus dem links-grünen Spektrum angehören, die Frauen seien weiterhin krass untervertreten; nur der Weg über gesetzliche Quoten führe zu einer raschen Veränderung der Verhältnisse [39].
Dass dieses Ansinnen in der Bevölkerung nur wenig Rückhalt geniesst, wurde spätestens im September klar, als in der Stadt Bern eine zuvor noch vom Stadtparlament knapp gutgeheissene Quotenregelung von knapp 68% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger überraschend deutlich abgelehnt wurde. Die Vorlage war von den regierenden Rot-Grün-Mitte-Parteien unterstützt, von den bürgerlichen und den Rechtsparteien aber vehement bekämpft worden. Diese bezeichneten die Einführung von Geschlechterquoten als verfassungswidrige und undemokratische Zwängerei [40].
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Arbeitswelt
Nachdem der Ständerat im Vorjahr signalisiert hatte, dass er nicht bereit war, alle vom Nationalrat eingefügten Änderungsvorschläge zur Abschwächung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann ("Gleichstellungsgesetz") hinzunehmen, schwenkte auch die grosse Kammer auf eine moderat frauenfreundlichere Linie ein. Mit 111:58 Stimmen dehnte sie das Diskriminierungsverbot wieder auf alle Tatbestände zwischen Anstellung und Auflösung des Arbeitsverhältnisses aus. Das Zünglein an der Waage spielten hier die CVP-Vertreter, welche sich - gleich wie alle weiblichen Abgeordneten mit Ausnahme der Berner Freisinnigen Aubry und der Waadtländer Liberalen Sandoz - in dieser Frage dem rot-grünen Lager anschlossen.
Erneut keine Chancen hatte hingegen eine über Klagen bezüglich Lohndiskriminierung hinausgehende Beweislastumkehr, bei welcher eine auf Diskriminierung klagende Person vor Gericht nur glaubhaft machen muss, dass eine geschlechtsbedingte Diskriminierung vorliegt, worauf es dann am Arbeitgeber ist zu beweisen, dass dies nicht zutrifft. Mit 89 zu 87 Stimmen bei zwei Enthaltungen lehnte es der Nationalrat äusserst knapp ab, die erleichterte Beweisführung für das ganze Arbeitsverhältnis gelten zu lassen. Hier sprachen sich nur gerade noch drei bürgerliche Frauen - Nabholz (fdp, ZH), Gadient (svp, GR) und Lepori Bonetti (cvp, TI) - für die frauenfreundlichere Variante aus.
Entgegen seinem ersten Entscheid schloss sich der Nationalrat der kleinen Kammer hingegen beim Verbandsklagerecht an. Dieses berechtigt Gewerkschaften und Frauenorganisationen, in eigenem Namen feststellen zu lassen, dass eine Diskriminierung für einen Einzelfall oder eine ganze Berufsgruppe vorliegt. Eine vom Arbeitgeber-Vertreter Allenspach (fdp, ZH) angeführte Minderheit wollte das Verbandsklagerecht einschränken, indem bei Einzelklagen im Gegensatz zu Kollektivklagen das Einverständnis der betroffenen Arbeitnehmerin eingeholt werden müsste. Diese Einschränkung unterlag ebenfalls knapp mit 86 zu 84 Stimmen [41].
Bei der verbleibenden wesentlichen Differenz (Regelung der Beweislast) erteilte der Ständerat der restriktiven Haltung der grossen Kammer erneut eine Absage. Als Kompromissvariante schlug er aber vor, die Anstellung von der erleichterten Beweisführung auszunehmen und diese nur auf die Aufgabenzuteilung, die Aus- und Weiterbildung, die Entlöhnung, die Beförderung und die Entlassung zu beschränken. Mit 93:66 Stimmen schloss sich der Nationalrat hier an, so dass das Gesetz in der Frühjahrssession definitiv verabschiedet werden konnte [42].
Jeder sechste Gesamtarbeitsvertrag (GAV) weist Lohnkategorien auf, die Frauen diskriminieren. Gemäss einer Studie, die im Rahmen des NFP 35 ("Frauen in Recht und Gesellschaft") ausgearbeitet wurde, sind direkte Lohndiskriminierungen zwar - zumindest in den grossen GAV - seltener geworden. Von den 69 grössten GAV, denen 1993 1,24 Mio Beschäftigte (88% aller GAV-Arbeitnehmenden) unterstellt waren, sahen nur noch zwei tiefere Löhne für Frauen vor. Erheblich mehr direkte Lohndiskriminierungen sind in kleineren GAV auszumachen. Zudem sind in allen GAV häufig indirekte Benachteiligungen an die Stelle der direkten getreten, beispielsweise wenn die Kategorien "Frau" und "Mann" durch "leichte Arbeiten" und "schwere Arbeiten" ersetzt wurden.
Die Studie zeigte, dass die GAV in Gleichstellungsfragen zwiespältig sind. Einerseits widerspiegeln sie die Benachteiligung der Frauen im Erwerbsleben, andererseits steckt in den Verträgen durchaus ein Potential zur Gleichstellung der Geschlechter. Im Gegensatz zu den Männern, die grösstenteils Vollzeitstellen besetzen, arbeiten Frauen zu über 50% als Teilzeitangestellte, vor allem wenn sie Kinder haben. Teilzeitarbeitsverhältnisse werden aber von jedem dritten GAV zumindest teilweise ausgeschlossen. Klare Benachteiligungen gibt es auch bei den Bestimmungen bezüglich der Regelung des Überstundenzuschlags. Nur gerade drei GAV sehen vor, dass dieser Zeitzuschlag bereits ab Überschreitung des Teilzeitpensums zu entrichten ist. Andererseits gibt es für 96% aller GAV-unterstellten Frauen eine Mutterschaftsregelung. Auch bei der bezahlten Freistellung zur Pflege kranker Kinder füllen die GAV teilweise eine gesetzliche Lücke. Knapp ein Viertel der Verträge mit einer Drittel aller GAV-Angegliederten enthalten einen Anspruch, der zwei bis fünf Tage pro Jahr beträgt. Aber nur gerade sechs GAV, die 16% aller GAV-unterstellten Frauen umfassen, bekennen sich explizit zur Chancengleichheit und enthalten besondere Bestimmungen zur Frauenförderung [43].
Die Sozialpartner des Buchbindergewerbes beendeten den seit 1991 andauernden Konflikt um Frauenlöhne und einigten sich vor dem Berner Appellationsgericht darauf, dass die angefochtene GAV-Bestimmung verfassungswidrig sei. Die Parteien verpflichteten sich, ihre Mitglieder anzuhalten, keine Gesamt- und Einzelarbeitsverträge abzuschliessen, die für Frauen tiefere Mindestlöhne vorsehen als für Männer [44].
Der Fall der Basler Kindergärtnerinnen, die sich im Vorjahr erfolgreich gegen Lohndiskriminierung gewehrt hatten, scheint Schule zu machen. In mehreren Kantonen wurden Klagen von Frauen aus sozialen und pädagogischen Berufen gegen die zu tiefe Bewertung ihrer Arbeit eingereicht oder angekündigt [45].
Für die Aufhebung des Nachtarbeitsverbots für Frauen in der Industrie siehe oben, Teil I, 7a (Arbeitszeit).
In Ausführung eines Postulates Stamm (cvp, LU) aus dem Jahr 1993 erarbeitete das BIGA eine Weiterbildung im Baukastensystem, die bereits 1996 angeboten werden soll. Dieses modulare System kommt durch seine Flexibilität vor allem den spezifischen Berufs- und Lebenssituationen der Frauen entgegen. Das BIGA hob hervor, der etappenweise Wiedereinstieg werde damit zeitlich besser verkraftbar und die psychologische Hemmschwelle für die Aufnahme einer beruflichen Weiterbildung kleiner. Auch die Finanzierung verursache weniger Probleme als jene von integralen Lehrgängen. Als besonders frauenfreundlich strich das BIGA die Anrechnung von Familien- und Betreuungspraxis hervor, da vorgesehen ist, dass Lernleistungen und Erfahrungen aus familiären oder gemeinnützigen Tätigkeiten ganz oder teilweise anerkannt werden [46].
 
[28] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1588 ff. Siehe SPJ 1994, S. 240.28
[29] Kaufmann: TA, 11.11.95; Presse vom 19.12.95; SoZ, 24.12.95. Widmer-Schmid: Presse vom 21.12.95. Taeuber-Arp: NQ, 17.8.95; LNN, 2.10.95.29
[30] BBl, 1995, IV, S. 901 ff.; Lit. Hausammann; Frauenfragen, 1995, Nr. 1, S. 25 ff.; Bund, 5.8.95; Presse vom 23.8.95.30
[31] Documenta, 1995, Nr. 3, S. 17 f. (Ansprache von BR Dreifuss); Presse vom 15.8., 18.8., 23.8., 8.9. und 16.9.95. In ihrem Länderbericht zuhanden der UNO bezeichnete die Schweiz als Schwerpunkte ihrer Frauenpolitik das Gleichstellungsgesetz, die Mutterschaftsversicherung, die Einführung des Splittings in der Altersvorsorge, die Anerkennung von Betreuungsarbeit in Form eines Erziehungsbonus und die einheitliche Regelung der Familien- und Kinderzulagen (NZZ, 14.1.95). Weltweit stehen für die Schweiz aus Frauensicht die folgenden Themen im Vordergrund: Menschenrechte, Gesundheit, Gewalt gegen Frauen, Auswirkungen von kriegerischen Konfliktsituationen auf Frauen, Mitwirkung der Frauen in Politik, Wirtschaft und Entwicklung (JdG, 22.8.95). Für die weitere Umsetzung der Weltfrauenkonferenz siehe die Ausführungen des BR in Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1863 f.31
[32] Presse vom 1.9.95.32
[33] Express, 24.2., 29.11. und 9.12.95; NQ, 6.9.95; Presse vom 7.9.95.33
[34] NF, 14.1.95; Bund, 14.1. und 18.1.95; QJ, 9.3., 15.3., 21.3., 23.3., 1.7., 20.10. und 7.12.95; WoZ, 17.3.95; BZ, 20.3.95; SoZ, 27.8.95; NQ, 21.9.95; Ww, 9.11.95; TA, 22.11., 12.12. und 19.12.95; Presse vom 30.11.95. Für den Protest von neun repräsentativen Frauenorganisationen gegen diese Massnahmen siehe NZZ, 12.12.95. In der Stadt Bern wurde hingegen neu eine Fachstelle für Gleichstellungsfragen eingerichtet (Bund, 10.8. und 16.11.95).34
[35] Presse vom 23.10. und 27.11.95. Für die Strategien der Parteien zur Frauenförderung siehe BZ und SGT, 4.1.95; NQ, 16.1.95. Erstmals vor eidgenössischen Wahlen organisierten die Frauen der drei bürgerlichen Parteien FDP, CVP und SVP ein gemeinsames Wahlfest (Presse vom 18.9.95).35
[36] Lit. Bundesamt; Presse vom 18.12.95. Insgesamt bewarben sich 990 Frauen und 1844 Männer um ein Nationalratsmandat; der Frauenanteil bei den Kandidaturen stieg somit von 32,6% bei den Wahlen von 1991 auf neu 35% (Presse vom 23.9.95). Eine Studie der Eidg. Kommission für Frauenfragen zeigte, dass die Medienpräsenz der Kandidatinnen für den National- und Ständerat 1995 zwar besser war als 1991, dass die Frauen aber dennoch zum Teil unter dem prozentualen Anteil ihrer Kandidaturen in Erscheinung traten (Lit. Eidg.).36
[37] Lit. Meuli / Ladner. Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse: U. Meuli, "Frauen in der Lokalpolitik", in Frauenfragen, 1996, Nr. 1, S. 54 ff.37
[38] BBl, 1995, III, S. 112 f.38
[39] Presse vom 8.6.95. Siehe auch J. Wyttenbach, "Parlamentarische Vorstösse und Initiativen zu Quoten und Zielvorgaben", in Frauenfragen, 1996, Nr. 1, S. 41 ff. Im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen wurden alle Kandidatinnen und Kandidaten nach ihren Positionen zur allgemeinen Frauenförderung und zur Quotenregelung im besonderen befragt. Die Antworten liessen auf eine grosse Akzeptanz parteiinterner Frauenförderung schliessen, zeigten aber eine deutliche Skepsis gegenüber Quoten. Die Linken und die Grünen befürworteten Quoten eher als die Bürgerlichen (NZZ, 30.9.95).39
[40] Bund und BZ, 28.4. und 11.9.95.40
[41] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 185 ff.; Presse vom 1.2.95. Siehe SPJ 1994, S. 238 f.41
[42] Amt. Bull. StR, 1995, S. 317 ff. und 439; Amtl. Bull. NR, 1995, S. 761 ff. und 1008 ff. In der Schlussabstimmung im NR wurde das neue Gesetz lediglich von Vertretern des rechtsbürgerlichen Lagers abgelehnt. Als einzige Frau stimmte Sandoz (lp, VD) dagegen. Die ebenfalls sehr kritische Berner FDP-Nationalrätin Aubry enthielt sich der Stimme. Das von Arbeitgeber- und Gewerbekreisen angedrohte Referendum wurde nicht ergriffen (NZZ, 8.4., 12.4. und 17.7.95), weshalb das Gesetz auf den 1. Juli 1996 in Kraft treten kann (Presse vom 27.10.95).42
[43] Lit. Baumann; TA, 27.11.95. Eine im Frühjahr 1995 im Auftrag des Schweizerischen Kaufmännischen Verbandes durchgeführte Studie, die über 10 000 Einzellöhne in 350 Unternehmen umfasste, zeigte, dass die Frauen in Sachen Lohn umso mehr benachteiligt sind, je älter und je höher sie auf der Karriereleiter gestiegen sind. Für gleiche Arbeit erhalten die Frauen - bei gleicher Funktionsstufe, Branche und Alter - bis zu 35% weniger Lohn als Männer (Presse vom 9.6.95). Für weitere vergleichende Studien zur Stellung der Frauen im Berufsleben bzw. zur Lohndiskriminierung von Frauen siehe auch oben, Teil I, 7a (Arbeitswelt und Löhne).43
[44] NZZ, 3.7.95; Presse vom 1.12.95. Vgl. SPJ 1992, S. 253.44
[45] LNN, 2.2. und 12.9.95; TA, 20.2. und 21.6.95; Bund, 25.4.95; LZ, 13.9.95. Siehe SPJ 1994, S. 240.45
[46] Presse vom 29.3.95. Vgl. SPJ 1993, S. 252.46