Année politique Suisse 1995 : Enseignement, culture et médias / Culture, langues, églises / Kulturpolitik
Nach dem Ständerat hiess auch der Nationalrat ein Postulat gut, welches den Bundesrat ersucht zu prüfen, inwiefern ein "
domaine public payant" zugunsten der Allgemeinheit eingeführt werden könnte. Der Vorstoss regt an, in Anlehnung an den 1991 vom weltberühmten Geiger Sir Yehudi Menuhin geschaffenen "Mozart-Fonds" auf Werken, die nicht mehr der Schutzdauer unterstehen, Urheberrechtsgebühren zu erheben, unter der Bedingung, dass der Ertrag karitativen Werken zugute kommt
[19].
Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde aus Nutzer- und Urheberkreisen teilweise gut, weshalb die von den Importeuren und Herstellern zu entrichtenden Abgaben auf unbespielten Video- und Audiokassetten noch einmal überprüft werden müssen. Bis zur Neufestlegung bleibt es aber beim Tarif der Eidgenössischen Schiedskommission. Eine
Einigung konnte hingegen
bei den Fotokopien erzielt werden. Als Berechnungsgrundlage für die jährlichen Entschädigungen dient die Vergütung von 3,5 Rappen pro Seite für das Kopieren einer urheberrechtlich geschützten Vorlage. Die staatlich konzessionierte Verwertungsgesellschaft Pro Litteris rechnet mit jährlichen Einnahmen von rund 10 Mio Fr., welche je hälftig auf die Autoren und die Verleger aufgeteilt werden
[20].
Für die Restrukturierung des Bundesamtes für geistiges Eigentum siehe oben, Teil I, 1c (Verwaltung).
[19]
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 955. Das Anliegen wurde parteiübergreifend vorgetragen: im StR hatte Petitpierre (fdp, GE) das Postulat eingebracht, im NR war es Zbinden (sp, AG). Siehe
SPJ 1994, S. 265.19
[20] Presse vom 25.3.95;
NZZ, 27.3.95;
TA, 26.7. und 24.9.95;
Bund, 8.12.95. Siehe
SPJ 1994, S. 265.20
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