Année politique Suisse 1996 : Eléments du système politique / Problèmes politiques fondamentaux et conscience nationale / Grundsatzfragen
Mitte Februar präsentierte die vom Neuenburger Staatsrat Francis Matthey (sp) geleitete Arbeitsgruppe die
Machbarkeitsstudie zur Landesausstellung im Jahr 2001. Dem Bundesrat war die Studie bereits Ende Dezember 1995 zugegangen. Für die unter dem Titel "die Zeit, oder die Schweiz in Bewegung" stehende Expo im Bereich der drei Westschweizer Binnenseen wird ein Gesamtbudget von 496 Mio Fr. veranschlagt. Davon sollten 170 Mio durch einen Kredit der Eidgenossenschaft gedeckt werden
[10].
In der
öffentlichen Meinung erhielt das Projekt nicht nur Beifall. Insbesondere wurde bemängelt, dass die Organisation zu stark von Politikern beherrscht werde, die sich am Machbaren anstatt an Visionen orientierten. Diese Meinung vertrat namentlich die Berner Regierungsrätin Elisabeth Zölch (svp), selbst Mitglied des strategischen Komitees des Vereins Landesausstellung
[11]. Dieses trug der Kritik Rechnung, indem es die Organisationsstrukturen dezentralisierte und mehrere Persönlichkeiten aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Mitarbeit an der Ausgestaltung der Ausstellungsinhalte aufrief
[12].
Nachdem er bereits im März - unter gewissen Vorbehalten gegenüber dem Ausstellungskonzept - seine grundsätzliche Zustimmung gegeben hatte, präsentierte der Bundesrat am 22. Mai seine
Botschaft zur Landesausstellung. Darin spricht er den Organisatoren einen Bundesbeitrag von 130 Mio Fr. zu, wovon 20 Mio in Form einer Defizitgarantie. 80 Mio Fr. sollen zur Deckung der Infrastruktur- und Finanzierungskosten, die restlichen 50 Mio als Beiträge an Kultur- und Ausstellungsprogramme verwendet werden. Damit liegt die finanzielle Leistung des Bundes unter den Vorstellungen der Veranstalter. Die Gewährung des Beitrags ist an zwei Bedingungen geknüpft: Die finanzielle Beteiligung der die Landesausstellung tragenden Kantone und die Beachtung der vom Bundesrat aufgrund der Machbarkeitsstudie formulierten Anforderungen im Bereich des Umweltschutzes, der Raumplanung, der Verkehrsinfrastruktur sowie der Organisationsform
[13].
Die erste Bedingung wurde im Berichtsjahr von je drei der beteiligten Kantone und Städte erfüllt; die Entscheidungen der Kantone Bern und Jura sowie der Stadt Yverdon stehen noch aus. Mit Spannung erwartet wurde die diesbezügliche
Volksabstimmung in der Stadt Biel, die einzige Volksbefragung zum Projekt der Expo 2001. Am 1. Dezember sprachen sich dort rund 60% der Stimmenden für den Acht-Millionen-Kredit aus
[14].
Auf die Organisationsform, an welcher in der Öffentlichkeit besonders grosse Kritik lautgeworden war, und auf die umweltrelevanten Aspekte der Landesausstellung ging der Bundesrat in einem
Ergänzungsbericht vom 6. September besonders ein. Hinsichtlich der Organisation wird darin an der bereits in der Machbarkeitsstudie vorgesehenen Aufteilung in eine strategische und eine operationelle Ebene festgehalten. Zur Erhöhung ihrer Effizienz wird erstere aus einer einzigen Körperschaft, dem "Verein Expo 2001", gebildet und einem Präsidium unterstellt. Neben diesem werden im "Verein Expo 2001" ein von drei unabhängigen Persönlichkeiten geführtes Büro, die Schweizerische Eidgenossenschaft, die Gruppe der neun beteiligten Kantone und Städte sowie die übrigen Kantone - durch eine Delegation der Konferenz der Kantonsregierungen oder der CH-Stiftung für die eidgenössische Zusammenarbeit - vertreten sein
[15].
Der
Ständerat trat in der Herbstsession ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein. Ein von Onken (sp, TG), Frick (cvp, SZ), Gentil (sp, JU) und Iten (fdp, ZG) eingebrachter Minderheitsantrag für die ausnahmslose verbindliche Festschreibung der vom Bundesrat beantragten umweltpolitischen Rahmenbedingungen scheiterte. Der Bundesbeschluss selbst wurde einstimmig verabschiedet
[16].
Einen schwereren Stand hatte die Vorlage im
Nationalrat. Dort standen ihr zwei Rückweisungsanträge seitens der Fraktion der Grünen und von Schlüer (svp, ZH) entgegen, die beide die mangelnde Konzeptführung beinhalteten. Schlüer liess sich vom Plenum, vor dem Berichterstatter in allen vier Landessprachen auftraten, überzeugen, seinen Antrag zurückzuziehen; derjenige der Grünen wurde mit grosser Mehrheit verworfen. In der Debatte wurden nicht weniger als sieben Änderungsanträge gestellt. Davon betrafen allein fünf den Bereich des Umweltschutzes. Trotz teilweise hoher Zustimmung drang nur ein Begehren durch. Darin wird auf den vom Nationalrat eingeforderten Ergänzungsbericht vom 5. November 1996 Bezug genommen und die dort umschriebenen Anforderungen hinsichtlich des Umweltschutzes in den Bundesbeschluss aufgenommen. Der von der Nationalratskommission neu eingeführte Passus hinsichtlich einer umweltverträglichen Planung und Durchführung der Landesausstellung wurde vom Plenum ebenfalls gutgeheissen. Der Ständerat übernahm diese Änderungen in seiner Sitzung vom 10. Dezember
[17].
Mitte Dezember stellten die Arbeitsgruppen "Inhalte" und "Szenographie" ihre
Berichte über die Gestaltung der Landesausstellung vor. Die Einzelausstellungen beziehen sich auf zehn Grundfragen hinsichtlich der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklung der Schweiz im 21. Jahrhundert. Diese Fragen werden an den einzelnen Ausstellungsorten unter jeweils verschiedenen Gesichtspunkten und begleitet von fünf Symbolfiguren dargestellt
[18].
[10] Presse vom 14.2.96. Vgl.
SPJ 1995, S. 15 ff.10
[11] Zur Kritik vgl.
Blick, 15.2. und 20.2.96;
SoZ, 18.2.96;
NZZ, 20.2.96. Zölch:
BZ, 23.2.96.11
[12] Presse vom 24.2.96.12
[13]
BBl, 1996, III, S. 337 ff.; Presse vom 19.3.96.13
[14] NE: Presse vom 12.10.96. VD: Presse vom 31.10.96. Biel: Presse vom 2.12.96.14
[15]
BBl, 1996, V, S. 570 ff. Zur Umweltpolitik vgl. die Stellungnahme der Umweltverbände in der Presse vom 7.8.96.15
[16]
Amtl. Bull. StR, 1996, S. 707 ff.16
[17]
Amtl. Bull. NR, 1996, S. 2160 ff. und 2199 ff.;
Amtl. Bull. StR, 1996, S. 1111;
BBl, 1997, I, S. 825.17
[18] Presse vom 14.12.96.18
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