Année politique Suisse 1996 : Eléments du système politique / Droits, ordre public et juridique / Strafrecht
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Geldwäscherei
Am 17. Juni legte der Bundesrat die Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor vor. Dieses soll Lücken im zur Zeit gültigen Gesetz schliessen, indem zusätzlich zu den Banken auch andere Leistungsanbieter des Finanzsektors einbezogen werden. Damit würde ein den ganzen Finanzsektor abdeckender einheitlicher Standard der Sorgfaltspflichten geschaffen, welcher insbesondere die Identifizierungs- und Ausweispflicht für Kunden sowie die Feststellung der effektiv wirtschaftlich berechtigten Person umfasst. Als auch den Bankensektor betreffende Neuerung sieht der Entwurf zudem eine Meldepflicht für Transaktionen vor, bei denen ein begründeter Verdacht auf Geldwäscherei besteht. Ist eine derartige Meldung an die Behörden erfolgt, müssen die entsprechenden Vermögenswerte automatisch blockiert werden; der Kunde oder Dritte dürfen jedoch über die Meldung nicht informiert werden. Der Kritik der Banken am ursprünglichen Vernehmlassungsentwurf von 1994 wurde insofern Rechnung getragen, als die Meldepflicht (nicht aber das Melderecht) entfällt, wenn auf die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung verzichtet worden ist. Zur Entgegennahme der Meldungen soll gemäss Vorschlag des Bundesrates eine zentrale Stelle im Bundesamt für Polizeiwesen geschaffen werden, welche die Informationen koordiniert und sie an die kantonalen Strafverfolgungsbehörden weiterleitet [37].
Die Rechtskommission des Nationalrats hatte an der Vorlage wenig auszusetzen und verabschiedete sie im November einstimmig [38].
 
[37] BBl, 1996, III, S. 1101 ff.; Presse vom 18.6.96. Vgl. auch SPJ 1995, S. 26 und Lit. Kunz.37
[38] SGT, 21.11.96.38