Année politique Suisse 1996 : Eléments du système politique / Institutions et droits populaires / Parlament
Nach der 1994 erfolgten Ablehnung durch den Ständerat unternahm das Büro des Nationalrats einen neuen Anlauf zur Verbesserung der
Vorsorgeentschädigung für Ratsmitglieder. Es beantragte mit einer parlamentarischen Initiative eine Heraufsetzung der gebundenen Jahresbeiträge des Bundes an die private Altersvorsorge von 2500 auf 6000 Fr. Im weitern schlug es eine Teuerungsanpassung bei der Spesenrückerstattung vor, welche zudem teilweise pauschalisiert werden soll. Das Büro verzichtete jedoch darauf, eine Teuerungsanpassung bei der seit 1988 auf 30 000 Fr. festgelegten Grundentschädigung und den seit 1991 unveränderten Taggeldern vorzuschlagen. Der Bundesrat begrüsste angesichts der angespannten Finanzlage diese Zurückhaltung und erklärte sich mit den beantragten Verbesserungen einverstanden. Der Nationalrat übernahm die Vorschläge seines Büros mit einigen Detailkorrekturen
[28].
Der
Ständerat lehnte zuerst mit 28 zu 8 Stimmen einen
Nichteintretensantrag Büttiker (fdp, SO) ab, welcher sich angesichts der hohen staatlichen Defizite und der schlechten Wirtschaftslage grundsätzlich gegen eine Besserstellung der Parlamentarier ausgesprochen hatte. In der Detailberatung übernahm der Rat weitgehend die Beschlüsse der grossen Kammer. Er erwies sich aber als etwas knausriger, indem er die Anpassung der Übernachtungsentschädigung von 130 auf 160 Fr. ablehnte. Den Beitrag an die Vorsorge reduzierte er auf die Höchstsumme für steuerlich anerkannte Einzahlungen an die private Selbstvorsorge (3. Säule) von 5587 Fr. (Stand 1996). In der Differenzbereinigung beharrte der Nationalrat erfolgreich auf einer Erhöhung der Übernachtungsspesen und fügte sich beim Beitrag für die Vorsorgeentschädigung dem Beschluss des Ständerats
[29].
[28]
BBl, 1996, III, S. 129 ff. und 140 (BR);
Amtl. Bull. NR, 1996, S. 970 ff.;
TA, 17.6.96. Vgl.
SPJ 1994, S. 39. Der NR schrieb danach seine 1994 vom StR abgelehnte parlamentarische Initiative ab (
Amtl. Bull. NR, 1996, S. 973).28
[29]
Amtl. Bull. StR, 1996, S. 673 ff., 801 f., 838 und 853;
Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1527 ff., 1729 und 1923 f.;
BBl, 1996, IV, S. 819 f.;
AS, 1997, S. 541 ff.;
BaZ, 3.8.96.29
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