Année politique Suisse 1996 : Economie / Crédit et monnaie
Börse
Das neue
Börsengesetz konnte nicht wie ursprünglich geplant auf den 1. Juli in Kraft gesetzt werden. Grund dafür war die Kritik der Börsenorganisation und der Banken am Vernehmlassungsentwurf für die Vollzugsverordnungen. Diese hatten ihrer Ansicht nach dem im Gesetz festgelegten Grundsatz der möglichst weitgehenden Selbstregulierung zu wenig Rechnung getragen. Im Dezember beschloss der Bundesrat, das Gesetz und die teilweise überarbeiteten Verordnungen gestaffelt ab Februar 1997 in Kraft zu setzten
[57].
Im August wurde die
Elektronische Börse Schweiz (EBS) auch für den Handel mit inländischen Papieren in Betrieb genommen. Der dezentrale Ringhandel "à la criée" in Zürich, Basel und Genf wurde damit eingestellt
[58].
[57]
NZZ, 11.5. und 3.12.96. Vgl.
SPJ 1995, S. 120.57
[58] Presse vom 2.8. und 3.8.96. Vgl.
SPJ 1995, S. 120.58
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