Année politique Suisse 1996 : Chronique générale / Finances publiques / Sanierungsmassnahmen
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Legislaturfinanzplan 1997-99 und Finanzplan 1998-2000
Der Legislaturfinanzplan vom 18. März 1996 ergab mit jährlichen Defiziten in der Grössenordnung von 7,1 bis 8,6 Mia Fr. (1997: 7,1 Mia; 1998: 8,6 Mia; 1999: 8,1 Mia) ein höchst unbefriedigendes Bild der künftigen Haushaltsentwicklung und zeigte, dass der Bundeshaushalt weiterhin strukturell überlastet ist. Trotz günstigen Wirtschaftsannahmen bewegt sich die Defizitquote in den Jahren 97-99 zwischen 1,9% und 2,2%, und die Verschuldung des Bundes dürfte die 100-Milliarden-Grenze 1998 überschreiten. Das jährliche Ausgabenwachstum liegt mit durchschnittlich 3,5% auf der Höhe des prognostizierten BIP, in der gleichen Zeit können aber die Einnahmen mit einem jährlichen Wachstum von 2,7% mit den Ausgaben nicht Schritt halten. Den durchschnittlich stärksten Ausgabenanstieg weist mit 6,4% der Schwerpunkt Umwelt und Infrastruktur auf. Dabei haben die Ausgaben für den Verkehrsbereich den grössten Anteil, wo sich die Investitionen für "Bahn 2000" und "AlpTransit" sowie die neue Rechnungsdarstellung des Bundes auswirken [33].
Der Nationalrat wünschte mehr Tempo bei der Haushaltsanierung als der Bundesrat. Im Rahmen der Beratungen des Legislaturfinanzplans 1997-1999 stimmte er mit 113:55 Stimmen einer Richtlinien-Motion seiner Finanzkommission zu, die für 1997-2000 eine Beschränkung des Ausgabenwachstums auf durchschnittlich maximal die Hälfte der Teuerung pro Jahr und den Ausgleich der Staatsrechnung bereits im Jahre 2000 fordert. Unter anderem sollte der Personalaufwand um 5% reduziert werden. Als Zweitrat lehnte der Ständerat die Motion mit 28:8 Stimmen aber ab, da das rasche Sanierungstempo unrealistisch sei. Er unterstützte stattdessen den Bundesrat auf seinem eingeschlagenen Kurs und hiess mit 31:4 Stimmen eine Motion seiner Spezialkommission gut, die bis Ende 1997 ein striktes Ausgabenmoratorium und die Beseitigung des Haushaltdefizits bis spätestens im Jahr 2001 vorschreibt sowie keine zusätzlichen Abgaben und Lohnprozente - mit Ausnahme der AHV und der Infrastrukturprojekte - zulässt. Der Nationalrat überwies den Vorstoss ebenfalls, womit die im Legislaturfinanzplan festgehaltenen Massnahmen zur verbindlichen Forderung des Parlamentes wurden [34].
Noch weiter als die nationalrätliche Finanzkommission ging eine Motion Blocher (svp, ZH), die das Bundesbudget über Minderausgaben innerhalb von nur zwei Jahren ausgleichen und ab 1999 mit dem Schuldenabbau beginnen wollte. Neben der SVP unterstützte jedoch lediglich die FP den Vorstoss; mit 130:38 Stimmen wurde die vom Bundesrat als "Rosskur" bezeichnete Motion vom Nationalrat abgelehnt [35].
Angesichts der Spitzendefizite überarbeitete das EFD die Planung rigoros und erzielte wesentliche Verbesserungen: Der Finanzplan 1998-2000 des Bundes, den der Bundesrat Ende August vorlegte, weist für die Jahre 1998 bis 2000 noch Defizite von 4,8 bis 5,9 Mia Fr. aus (1998: 5,9 Mia; 1999: 5,2 Mia; 2000: 4,8 Mia) und entlastet den Bundeshaushalt gegenüber dem Legislaturfinanzplan 97-99 um gegen 3 Mia Fr. pro Jahr. Die Verbesserungen sollen in erster Linie durch weitreichende Sparmassnahmen sowohl im Eigen- wie auch im Transferbereich erreicht werden. Die Ausgabenplafonds sind im Finanzplanjahr 1998 um 1,8 Mia Fr. und 1999 gar um 2,1 Mia Fr. reduziert worden. Dabei wirkt sich die Kreditsperre, die für 1998/1999 auf 2,5% und für das Jahr 2000 auf 3% festgelegt wurde, in der Grössenordnung von jährlich 700 Mio Fr. aus. Mit 500 bis 600 Mio Fr. jährlich soll der Verkehrsbereich und mit gegen 400 Mio. Fr. die Landesverteidigung zur Haushaltsentlastung beitragen. Bei der sozialen Wohlfahrt konnten die Ausgabenpläne um 200 bis 500 Mio Fr. pro Jahr redimensioniert werden, die Leistungen für die ALV mussten jedoch insbesondere für 1998 angehoben werden. Die Einnahmenprognosen wurden gegenüber dem Legislaturfinanzplan um rund 800 Mio Fr. nach oben revidiert, welche die vorgesehene Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 10 Rp/l sowie die Umwidmung und Anhebung der geltenden pauschalen Schwerverkehrsabgabe einbringen sollen. Trotz einschneidenden Massnahmen wird sich bis zum Jahr 2000 aber eine Neuverschuldung von weit über 20 Mia Fr. ergeben, womit die Schuldengrenze von 100 Mia Fr. (26% des BIP) deutlich überschritten werden wird. Trotz tiefer Zinssätze werden die Passivzinsen bis ins Jahr 2000 auf 4 Mia Fr. ansteigen und damit mehr als 9% der Gesamtausgaben ausmachen. Als Folge der Sanierungsbemühungen sollte die Staatsquote allerdings auf 11,3% zurückgehen [36].
 
[33] BBl, 1996, II, S. 335 ff. Der Ausgabenzuwachs im Legislaturfinanzplan 1997 ist weitgehend die Folge der erstmaligen Erfassung der SBB-Darlehen in der Finanzrechnung, der Einnahmeneinbruch ist teilweise bedingt durch den Wegfall des Einnahmenüberschusses der PKB sowie von Zinserträgen aus den SBB-Darlehen. 1998 schlagen sich die Auswirkungen der Bahnreform im Finanzplan nieder. Für 1999 wird mit geringeren Ausgaben für die SBB-Darlehen und die Bahnreform gerechnet.33
[34] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 812 f. und 1522 ff.; Amtl. Bull. StR, 1996, S. 447 ff.; Presse vom 11.6.96; Bund, 19.6.96.34
[35] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 813 f.; Presse vom 11.6.96.35
[36] Bericht des BR zum Finanzplan 1998-2000 in Botschaft zum Voranschlag 1997, S. 151 ff.; Presse vom 29.8. und 23.10.96. Gemäss Finanzhaushaltgesetz nehmen die eidg. Räte von der Finanzplanung lediglich Kenntnis.36