Année politique Suisse 1996 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport / Gesundheitspolitik
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Medizinprodukte
Der Bundesrat setzte die Verordnung für Medizinprodukte auf den 1. April in Kraft. Als Medizinprodukte gelten etwa Herzschrittmacher, künstliche Gelenke, Röntgenapparate und Kontaktlinsen. Die Verordnung legt die Anforderungen bezüglich Sicherheit, Wirksamkeit und Zuverlässigkeit fest. Im Gegensatz zu den Arzneimitteln bestanden für Medizinprodukte bisher in der Schweiz keine umfassenden Qualitätsstandards. Verschiedene Ereignisse, wie etwa die Diskussion um die Sicherheit von Silikon-Implantaten, machten die Notwendigkeit einer umfassenden Regelung der Medizinprodukte deutlich [14].
 
[14] Presse vom 25.1.96; BAG-Bulletin, Nr. 24, S. 8 f. Siehe SPJ 1994, S. 203 f.14