Année politique Suisse 1996 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport / Sozialhilfe
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Opferhilfe
Mehr Menschen als erwartet haben in den beiden ersten Jahren seit Einführung des Opferhilfegesetzes (OHG) Beratungen und Entschädigungen in Anspruch genommen. Dies ging aus dem ersten Zwischenbericht des Bundesamtes für Justiz hervor, der auch feststellte, dass die Kantone den Vollzug des OHG im grossen und ganzen gut erfüllt haben. So sei der Auftrag, für Beratungsstellen zu sorgen, in allen Kantonen ausgeführt worden; auch dem Persönlichkeitsschutz sowie der Besserstellung der Opfer im Strafverfahren werde in der Praxis nachgelebt. Die vom Gesetz vorgesehenen Entschädigungs- und Genugtuungsleistungen seien vor allem bei Körperverletzungen, Tötungs- und Sexualdelikten ausgerichtet worden [67].
Der Nationalrat überwies ein Postulat einer Minderheit der Rechtskommission, welches den Bundesrat ersucht, eine Kampagne gegen die Alltagsgewalt im sozialen Nahraum zu lancieren. Ziel der Kampagne müsste sein, in diesem tabuisierten Bereich Öffentlichkeit als Voraussetzung für eine wirksame Prävention zu schaffen [68].
Der Schutz der Kinder vor Misshandlung und sexueller Ausbeutung wird unten, Teil I, 7d (Kinder) resp. oben, Teil I, 1b (Strafrecht) behandelt.
 
[67] NZZ, 11.1.96; SGT, 4.4.96; SHN, 4.10.96. Siehe SPJ 1994, S. 213. Im Kanton BE stieg die Summe der Entschädigungs- und Genugtuungszahlungen innerhalb von zwei Jahren (1994-1996) von rund 210 000 Fr. auf knapp 670 000 Fr. (Bund, 25.3.97).67
[68] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 919 ff. Für den Schutz der Gesellschaft vor besonders gefährlichen (Trieb-)Tätern siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).68