Année politique Suisse 1996 : Politique sociale / Assurances sociales / Grundsatzfragen
print
Europäische Sozialcharta
Der Umstand, dass der Nationalrat die bereits traktandierte Ratifizierung der Sozialcharta aus der Sommersession kippte, liess bereits erahnen, dass dieses Regelwerk im Parlament einen schwereren Stand haben dürfte als 1993, als die grosse Kammer noch knapp einer diesbezüglichen parlamentarischen Initiative der SP-Fraktion Folge gegeben hatte [7]. In der Herbstsession übernahm der Nationalrat auf Antrag der CVP-Fraktion weitgehend die inzwischen publizierte Stellungnahme des Bundesrates, wonach eine Ratifizierung aus aussenpolitischen Gründen zwar wünschenswert und juristisch möglich wäre, aus innenpolitischer und wirtschaftlicher Sicht jedoch im jetzigen Moment als nicht zwingend erscheine. Die Vorlage wurde mit 107 gegen 70 Stimmen an die Kommission zurückgewiesen mit dem Auftrag, einen neuen Vorschlag zu unterbreiten, wenn weitere Gesetzesanpassungen vorgenommen seien. Bereits 1995 hatte der Bundesrat, der 1983 und 1987 noch für eine Ratifikation eingetreten war, in seinem 6. Bericht über das Verhältnis der Schweiz zu den Konventionen des Europarates der Ratifizierung der Sozialcharta die Priorität B/C zugeteilt und sie dementsprechend nicht in seine Legislaturplanung 1995-1999 aufgenommen [8].
Hauptstreitpunkt war diesmal Art. 12 Abs. 3 der Charta, welcher die Vertragsparteien verpflichtet, sich zu bemühen, das System der sozialen Sicherheit fortschreitend auf einen höheren Stand zu bringen. Die Mehrheit der FDP, die SVP und die Rechtsaussen plädierten deshalb auf Nichteintreten und erst in zweiter Priorität auf Rückweisung an die Kommission. Sie argumentierten, die Forderung nach einem kontinuierlichen Ausbau des Sozialversicherungssystems stehe völlig quer zur heutigen Wirtschaftslage; zudem atme die Charta den längst überholten Geist der 60er Jahre, als unter dem Eindruck der Hochkonjunktur alles möglich schien. Die Ratslinke stellte demgegenüber dar, dass diese Bestimmung der Charta nicht zwangsläufig zu einem quantitativen Ausbau der Sozialwerke führe; das Kontrollorgan des Europarates lasse durchaus auch qualitative Verbesserungen als solche gelten. Das Abkommen verlange konkret nur Mindeststandards, welche von der Schweiz schon heutzutage bei weitem übertroffen würden. Zudem rücke sich die Schweiz in ein eigenartiges Licht, wenn sie weiterhin neben Liechtenstein und San Marino das einzige Land in Westeuropa bleibe, welches das Regelwerk noch nicht ratifiziert hat. Die CVP schliesslich sprach sich grundsätzlich für eine Genehmigung des Abkommens aus, brachte jedoch aus Angst vor einer neuerlichen Ablehnung den schliesslich erfolgreichen Rückweisungsantrag ein [9].
 
[7] Bund, 1.6.96. Siehe SPJ 1993, S. 215.7
[8] BBl, 1996, I, S. 439 (Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarates) und II, S. 293 ff. (Bericht des BR zur Legislaturplanung); Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1729 ff.; NZZ, 4.5.96; Presse vom 5.5.96; SGT, 10.5. und 11.5.96.8
[9] BBl, 1996, II, S. 721 ff. (SGK-NR) und IV, S. 1271 ff. (BR); Amt. Bull. NR, 1996, S. 1729 ff.; NZZ, 25.4.96; Presse vom 3.10.96.9