Année politique Suisse 1996 : Politique sociale / Assurances sociales
 
Krankenversicherung
Die immer deutlicher werdenden Vollzugsprobleme beim revidierten KVG gaben in der Frühjahrssession der eidgenössischen Räte Anlass zu zahlreichen Vorstössen. In drei dringlichen Interpellationen stellten die Fraktionen der CVP, SP und SVP im Nationalrat eine Reihe von Fragen. Diese betrafen vorab die Prämienentwicklung sowie die kantonalen Prämienverbilligungen. Von sozialdemokratischer Seite wurde Dringlichkeitsrecht gefordert, um die Kantone zur vollen Ausschöpfung des Prämienverbilligungsvolumens zu zwingen. In der Debatte stimmte zwar die Mehrheit des Rates mit der auch von Bundesrätin Dreifuss geäusserten Meinung überein, dass es nach kaum drei Monaten verfrüht wäre für eine fundierte Kritik des neuen Gesetzes, da insbesondere die teilweise erst geplanten Mechanismen zur Kostendämpfung mehr Zeit bräuchten, um ihre Wirkung zu entfalten. Unwidersprochen blieb demgegenüber die Feststellung, dass das Gesetz überstürzt - d.h. ohne ausreichende Vorbereitungs- und Anpassungszeit - eingeführt worden sei. Zu vielen unbestimmten Begriffen fehle noch die authentische Interpretation, was zu weiterer Verunsicherung beitrage [36].
Tags darauf widmete sich auch der Ständerat den Fragen um die Krankenversicherung. Mit 24 zu 6 Stimmen lehnte er es ab, eine Motion Brunner (sp, GE) zu unterstützen, die einen dringlichen Bundesbeschluss zur Senkung der Krankenkassenprämien für Familien verlangte. Die Motionärin bezweckte damit, die von den Kantonen nicht beanspruchten Prämienverbilligungsbeiträge den Familien zugute kommen zu lassen [37].
In der Sommersession lehnte die kleine Kammer recht deutlich eine Motion Rochat (lp, VD) ab, welche eine Änderung des KVG in dem Sinn verlangte, dass es für die Kassen möglich sein soll, das dritte Kind und alle weiteren Kinder einer Familie von der Prämie zu befreien. Bundesrat und Ratsmehrheit verwiesen darauf, dass eine der zentralen Bestimmungen des neuen KVG die Gleichbehandlung aller Versicherten in der Grundversicherung sei. Mit ähnlichem Stimmenverhältnis verwarf der Rat auch eine Empfehlung Rochat zur Neubemessung der finanziellen Reserven der Krankenkassen. Hingegen nahm er ein Postulat Saudan (fdp, GE) an, welches anregt, jenen Kantonen, die dies wünschen, ein gewisses Mitspracherecht bei der Festsetzung der Prämien einzuräumen [39].
Auch der Nationalrat überwies in der Sommersession mehrere Postulate, welche sich mit den Vollzugsproblemen des KVG befassten. Das Anliegen der Befreiung von der Beitragspflicht ab dem dritten Kind wurde von der Waadtländer FDP-Abgeordneten Langenberger aufgenommen, welche auch die Möglichkeit verlangte, während des Militärdienstes die Krankenkasse sistieren zu können, wie dies im alten KVG der Fall war. Eymann (lp, BS) regte an, der Bundesrat solle eine Arbeitsgruppe einsetzen, um Massnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz des neuen KVG und flankierende Massnahmen auszuarbeiten, die allenfalls in Beiträge zur Kostensenkung münden könnten. Grobet (sp, GE) verlangte eine Verordnungsänderung, mit welcher die Aufsichtskompetenz des Bundes auf die Kantone ausgedehnt werden soll, damit auch diese Regelwidrigkeiten, insbesondere in bezug auf die Versicherungsprämien und die von den Leistungserbringern verursachten Kosten, feststellen können [40]. Hingegen lehnte der Rat eine Motion Gonseth (gp, BL), welche mit einer Änderung des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag die Gleichstellung von Frau und Mann auch in den Zusatzversicherungen erreichen wollte, selbst in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Postulatsform ab [41]. Eine Motion David (cvp, SG), welche verlangte, dass der Bundesrat den Prozentsatz des anrechenbaren Einkommens und Vermögens für die Prämienverbilligung mit dem Ziel eines einheitlichen Vollzugs solle bestimmen können, wurde in der Wintersession auf Antrag des Bundesrates als Postulat überwiesen. Dieser erinnerte daran, dass dieses Modell ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagen war, dass aber das Parlament - auf Drängen der Kantone - bewusst einer föderalistischen Lösung zugestimmt habe, weshalb es kaum statthaft wäre, nach so kurzer Zeit diese zentrale Bestimmung wieder zu verändern [42].
Die Krankenversicherung war auch das Hauptthema der von-Wattenwyl-Gespräche der vier Bundesratsparteien vor der Wintersession. Die Spitzen von CVP, FDP, SP und SVP waren sich einig, dass trotz Missbehagen in der Bevölkerung das neue KVG nicht schon wieder revidiert werden sollte. Einmal mehr wurde festgestellt, dass man vor dem Inkrafttreten des Gesetzes den Vollzugsaufwand unterschätzt habe. Daraus leiteten die Parteien allerdings unterschiedliche Forderungen ab. Während die SP darauf pochte, dass die Kantone die Prämienverbilligungsbeiträge des Bundes vermehrt auslösen und allenfalls dazu gezwungen werden müssten, setzten sich die Bürgerlichen für Zurückhaltung bei der Erweiterung des Leistungsangebots in der Grundversicherung ein und erwogen allenfalls eine Erhöhung der Franchisen. Bundesrätin Dreifuss versprach, das BSV werde inskünftig die Prämien der Krankenkassen nicht nur buchhalterisch kontrollieren, sondern auch für mehr Transparenz bei der Tarifgestaltung sorgen. Sie drohte jenen Kantonen, welche die Bundesbeiträge nicht voll ausschöpfen mit einer Intervention des Bundes, falls nicht mindestens jene Personen in den Genuss von Verbilligungen kämen, denen dies in der Abstimmungskampagne versprochen worden sei [43].
Zu kantonalen Volksinitiativen für die 100%ige Ausrichtung der Prämienverbilligungen in den Kantonen siehe unten, Teil II, 5c. Für die Vorstellungen der SP im Krankenversicherungsbereich, wie sie am Parteitag vom November in Davos zum Ausdruck kamen, siehe unten, Teil IIIa, SPS.
Im Sommer beschloss der Bundesrat, bei der Festsetzung des Bundesbeitrags an die Prämienverbilligungen auch die durchschnittlichen Prämien der Krankenversicherung in den einzelnen Kantonen einzubeziehen. So sollten nach dem neuen Verteilschlüssel die Kantone Waadt (+17,2 Mio Fr.), Genf (+15 Mio Fr.), Zürich (+6,2 Mio Fr.), Tessin (+2,6 Mio Fr.) und Baselstadt (+2 Mio Fr) bedeutend stärker unterstützt werden, währenddem die Subventionen an die Kantone St. Gallen (-8,4 Mio Fr.), Thurgau (-4,9 Mio Fr.), Graubünden (-3,7 Mio Fr.) und Appenzell Innerrhoden (-315 000 Fr.) zum Teil drastisch gekürzt würden. Dies rief jene Kantone aus der Ost- und Zentralschweiz auf den Plan, welche sich seit Jahren durch eine bescheidenere medizinische Infrastruktur für eine Eindämmung der Gesundheitskosten eingesetzt hatten. Ihnen stiess besonders auf, dass mit dieser Massnahme jene Kantone (BS, GE, ZH) zu den Profiteuren zählen, welche ein besonders hohes Volkseinkommen aufweisen, und die in den vergangenen Jahren kaum Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen ergriffen haben. Elf Ost- und Zentralschweizer Kantone - Schaffhausen, Thurgau, Graubünden, St. Gallen, beide Appenzell, Aargau, Nidwalden, Glarus, Schwyz und Luzern - beschlossen daraufhin, über Standesinitiativen den Bundesrat zu veranlassen, seinen Entscheid wieder rückgängig zu machen. Im Ständerat wurde die Abstimmung über eine gleichlautende Empfehlung Schiesser (fdp, GL) bis zur Behandlung der Standesinitiativen aufgeschoben [44].
Zum Preisdruck durch die Neuregelung der Spitex-Dienste und für die Kontroverse um die Ultraschalluntersuchungen bei Schwangerschaft siehe oben, Teil I, 7b (Gesundheitspolitik).
Mit einem Postulat verlangte Nationalrat und Konsumentenschützer Vollmer (sp, BE), die Krankenkassenprämien seien in den Landesindex der Konsumentenpreise aufzunehmen, da sie ein bedeutender Faktor der generellen Teuerung seien. Das für die Erstellung des Teuerungsindexes verantwortliche Bundesamt für Statistik konterte, die Krankenkassenprämien hingen nicht nur vom Preis der Gesundheitspflege, der bereits im Index enthalten ist, sondern auch von der Menge der erbrachten Leistungen ab. Aus diesem Grund würde die Aufnahme der Krankenkassenprämien in die für die Festsetzung des Preisindexes massgebende Liste der Güter und Dienstleistungen diese in unzulässiger Weise verzerren. Das Postulat wurde dennoch angenommen [45].
Das neue KVG verpflichtet die Kantone zur bedarfsgerechten Spitalplanung und zur Erstellung einer Liste mit jenen Spitälern, die künftig die Berechtigung erhalten, Patienten zu Lasten der sozialen Krankenversicherung zu behandeln. Ende November stellte Zürich als erster grosser Kanton seine Spitalliste vor und gab diese in eine Vernehmlassung. Die Umsetzung dieser Vorschläge würde zu einem radikalen Reinemachen im Gesundheitswesen führen, soll doch bis ins Jahr 2005 in Zürich ein knappes Viertel der Akutbetten in den öffentlichen Spitälern verschwinden. Im Zeichen grösserer Effizienz durch Synergie will die Zürcher Gesundheitsdirektion im gleichen Zeitraum sechs Regionalspitäler schliessen oder zusammenlegen. Sie erhofft sich davon Einsparungen von 60 Mio Fr. pro Jahr [46].
Nachdem auch mehrere kleine Kantone der Ost- und Zentralschweiz ihre Spitallisten publiziert hatten, gingen beim BSV reihenweise Beschwerden von Privatspitälern ein, welche in dieser Aufzählung nicht berücksichtigt worden waren. Der Bundesrat hiess die Beschwerden zumindest teilweise gut und verfügte, dass die Kantone ihre Spitalplanung noch einmal überprüfen müssen und dabei gehalten sind, sämtliche bestehenden Kapazitäten einzubeziehen, also sowohl die kantonalen wie die ausserkantonalen, die öffentlich subventionierten Spitäler wie die Kliniken mit privater Trägerschaft. In seinen Erwägungen betonte der Bundesrat, dass die Spitalplanung eines der Hauptinstrumente zur Kosteneindämmung darstelle. Er räumte ein, dass die Kriterien für eine objektive und transparente Evaluation der verschiedenen Leistungserbringer in den meisten Fällen fehlen. Erst wenn die öffentlichen und privaten Spitäler ihre Kosten und Leistungen nach einer einheitlichen Methode berechneten, könne das beste Preis/Leistung-Verhältnis ermittelt werden. Die Ausführungsbestimmungen zum neuen KVG verlangen deshalb von den Kantonen, bis Ende 1996 dem Bundesrat einen gemeinsamen Vorschlag über die Kostenberechnung und die Leistungsstatistik vorzulegen [47].
Eine parteiübergreifende Parlamentariergruppe bestehend aus den Abgeordneten Gross (sp, TG), Heberlein (fdp, ZH), Eymann (lp, BS) und Hochreutener (cvp, BE) übernahm eine alte Forderung von Gesundheitsökonomen und propagierte die Abschaffung der kantonalen Subventionen für die öffentlichen Spitäler. Diese sollten stattdessen direkt den Versicherten zukommen. Dies würde zu gleich langen Spiessen für öffentliche und private Spitäler sowie für die stationären und die (nicht subventionierten) ambulanten Behandlungen führen. Dadurch würden auch die Versicherten mehr Einblick in die effektiven Kosten erhalten. Dieser Vorschlag erhielt Unterstützung vom Präsidenten der Sanitätsdirektorenkonferenz und - etwas weniger einhellig - von den Krankenkassen. Er wurde jedoch von einer Arbeitsgruppe der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit unter Hinweis auf die Kompetenz der Kantone abgelehnt [48].
Für die Lancierung einer Volksinitiative "für freie Arzt- und Spitalwahl" siehe oben, Teil I, 7b (Gesundheitspolitik).
Eine vom Bundesrat eingesetzte Arbeitsgruppe empfahl neue gesetzliche Regelungen, um den Persönlichkeitsschutz der Krankenversicherten zu gewährleisten. In ihrem Bericht warnten die Experten, dass die heutigen Auskunftspraktiken zur Diskriminierung in Arbeit und Gesellschaft führen könnten. Der Bericht machte auf die zahlreichen Schnittstellen zwischen Arbeitswelt und Krankenversicherung aufmerksam. Sie forderten insbesondere, dass Betriebsärzte nicht zugleich als Vertrauensärzte einer Krankenkasse wirken dürfen, wenn der Versicherte im selben Betrieb arbeitet. Die Versicherungen sollen ärztliche Unterlagen, die sie zur Prüfung von Arztrechnungen erhalten, spätestens nach fünf Jahren vernichten. Zudem sei der Datenaustausch zwischen verschiedenen Versicherungszweigen (Grund-, Taggeld-, Privatversicherung) zu beschränken. In gleicher Weise äusserte sich auch der Datenschutzbeauftragte, der die Forderung der Krankenkassen zurückwies, mit den Arztrechnungen stets auch über medizinische Diagnosen informiert zu werden. Diese Verquickung der Daten stösst auch der FMH sauer auf; sie bemängelte, trotz Verschlüsselung seien immer noch Rückschlüsse von Medizinalstatistiken auf einzelne Personen und sensible Daten über sie möglich [49].
 
[36] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 388 f. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR in a.a.O., S. 645 und 1896 f. sowie die Stellungnahme von zwei Spitzenbeamten des BSV in CHSS, 1996, Nr. 2, S. 85 ff. Vgl. auch Presse vom 27.3.96; Ww, 4.4.96; BaZ und NQ, 24.4.96 (Kritik der Ombudsstelle). Im Anschluss an seine Monsterdebatte überwies der Rat ein Postulat Jöri (sp, LU) für einen jährlichen Bericht über die Durchführung der Prämienverbilligungen in den Kantonen und wies eine Motion Zisyadis (pda, VD) ab, welche verlangte, die Kinder unentgeltlich in die Krankenversicherung aufzunehmen (Amtl. Bull. NR, 1996, S. 419 ff.). Anfang Oktober wurde bekannt, dass für 1997 mit einem Prämienschub von durchschnittlich 12% gerechnet werden muss (CHSS, 1996, Nr. 6, S. 317 ff.).36
[37] Amtl. Bull. StR, 1996, S. 216 ff. Siehe auch P. Coullery / R. Kocher, "Der Rechtsbegriff der "bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnisse" nach Artikel 65 KVG", in CHSS, 1997, Nr. 1, S. 24 ff. Vgl. SPJ 1995, S. 249 f.37
[39] Amt. Bull. StR, 1996, S. 386 ff. Der Kanton Genf verlangt die Aufsichtskompetenz über die Kassen als ausschliessliches Recht der Kantone über eine Standesinitiative (Verhandl. B.vers., 1996, IV, Teil I, S. 24). Ähnliche Anregungen kamen auch aus dem TI (TA, 16.10.96; Giornale del Popolo, 29.10.96). VD und NE sowie die Sanitätsdirektorenkonferenz verlangen, bei den Prämienentscheiden zumindest mit einbezogen zu werden (TdG, 11.10.96; NZZ, 22.11.96). Nachdem auch der StR in diesem Sinn an BR Dreifuss geschrieben hatte, reichte NR Berberat (sp, NE) ein von 104 Kolleginnen und Kollegen mitunterzeichnetes diesbezügliches Postulat ein (Verhandl. B.vers., 1996, IV, Teil 2, S. 87).39
[40] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1201 f. und 1203 f.; TW, 3.2.96. Aufgrund all dieser Kritiken gab das EDI im August eine entsprechende Verordnungsänderung in die Vernehmlassung (Presse vom 23.8.96).40
[41] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 757 ff.41
[42] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 2392 f.42
[43] Presse vom 9.11.96. Siehe auch die Ausführungen von BR Dreifuss am Parteitag der SP: Presse vom 18.11.96. Die zahlreichen zu diesem Thema eingereichten parlamentarischen Vorstösse werden erst anlässlich ihrer Diskussion in den Räten behandelt. Dies gilt auch für die Vorschläge einer Arbeitsgruppe der zuständigen NR-Kommission.43
[44] JdG, 22.5.96; NQ, 4.6.96; Presse vom 18.6., 27.7., 23.8., 28.8., 26.9., 20.11. und 3.12.96; Verhandl. B.vers., 1996, IV, Teil I, S. 21 ff.; Amtl. Bull. StR, 1996, S. 783 ff. Schiesser reichte auch ein pa.Iv. ein, mit welcher dem BR die Kompetenz in diesem Bereich entzogen werden soll. Eine analoge pa.Iv. wurde im NR von Raggenbass (cvp, TG) eingereicht (Verhandl. B.vers., 1996, IV, Teil I, S. 38 und 45). Siehe auch R. Kocher, "Die Wirkung der Prämienverbilligung in den Kantonen", CHSS, 1996, Nr. 3, S. 134 ff.; JdG, 18.3.96; Presse vom 27.3.96.44
[45] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1428 f.; Cash, 12.1.96; Presse vom 1.2.96.45
[46] Presse vom 23.11.96 (Zürich). Vgl. K. Müller, "Bedarfsgerechte Spitalversorgung - Voraussetzungen und Kriterien zur Erfüllung des KVG", in CHSS, 1996, Nr. 4, S. 205 ff. Zur immer wieder in die Diskussion gebrachten Rationierung von medizinischen Leistungen siehe P. Atteslander, "Der Patient als Ware. Medizin im Spannungsfeld gesellschaftlicher Erwartungen", in NZZ, 1.3.96. Vgl. auch L'Hebdo, 9.5.96 (Dossier) und Ww, 4.7.96.46
[47] NZZ, 3.7.96; Presse vom 25.10.96. Die schweizerische Gesellschaft für Chirurgie sprach sich in diesem Zusammenhang für den Ausbau der ambulanten Tageschirurgie aus, da damit von den heute bestehenden 40 000 Akutbetten bis zu 30 000 abgebaut werden könnten (Bund, 25.10.96).47
[48] Bund, 25.6., 15.7., 17.8. und 21.8.96; Presse vom 25.10.96.48
[49] Bericht der Arbeitsgruppe "Datenschutz und Analysenliste / Krankenversicherung", Bern (BSV) 1996; SGT, 12.7.96; BaZ, 17.7.96.49