Année politique Suisse 1996 : Politique sociale / Assurances sociales
 
Unfallversicherung
Eine Motion Steinemann (fp, SG) für die Privatisierung der SUVA wurde vom Nationalrat selbst in Postulatsform abgelehnt. In der Beratung meldeten sich neben dem Motionär und Bundesrätin Dreifuss, die darauf hinwies, dass der Bundesrat bereits eine Überprüfung der Effizienz der SUVA angeordnet habe, nur noch zwei Vertreter der FDP-Fraktion zu Wort, allerdings mit diametral entgegengesetzten Auffassungen. Müller (ZH) unterstützte die Privatisierung, Gysin (BL) wandte sich dagegen, da er befürchtete, ein obligatorischer Versicherungsschutz wäre auf dem freien Markt zu einem vernünftigen Preis nicht zu haben; zudem bestehe für den Bund hier auch kein Sparpotential, da die SUVA keine Subventionen bezieht [50].
Die SUVA führt auf 1997 das Bonus-Malus-System auch bei der Nichtberufsunfallversicherung ein. Rund 1400 Betriebe insbesondere im Dienstleistungsbereich werden in Zukunft niedrigere, etwa 1200 Firmen vor allem im Baugewerbe hingegen höhere Prämien bezahlen; für die Mehrheit bleiben die Prämien unverändert [51].
Der Nationalrat hatte im Vorjahr einer parlamentarischen Initiative Suter (fdp, BE) zur Aufhebung der Leistungskürzungen bei grobfahrlässig herbeigeführten Unfällen im Nichtberufsbereich vorläufig Folge gegeben. Damit sollte sichergestellt werden, dass Nichtberufsunfälle den Berufsunfällen, bei denen es aufgrund übergeordneten Rechts keine Leistungskürzungen mehr geben darf, gleichgestellt werden. Bei der konkreten Ausgestaltung der Vorlage durch die Kommission wurde die Möglichkeit der Leistungskürzung im Interesse der Prävention zwar beibehalten, allerdings auf die Taggelder beschränkt, die während maximal zwei Jahren um höchstens 50% gekürzt werden können. Um nicht unschuldige Angehörige mit zu bestrafen, wurden für grobfahrlässig begangene Unfälle die Kürzungen im Bereich der Renten aufgehoben. Vorbehalten bleiben aber weiterhin Unfälle, die in Ausführung eines Verbrechens oder Vergehens herbeigeführt werden. Dies betrifft vor allem das Fahren in angetrunkenem Zustand, welches weiterhin durch Kürzungen im gesamten Leistungsbereich geahndet werden kann [52].
Seit Anfang des Berichtsjahres sind alle Arbeitslosen bei der SUVA gegen Nichtbetriebsunfälle versichert; bisher erstreckte sich der Schutz lediglich auf jene Arbeitslosen, die schon vorher versichert waren. Die Prämie - derzeit 3,1% - wird von der Arbeitslosenentschädigung abgezogen [53]. Eine Motion Brunner (sp, GE) im Ständerat und eine analoge Motion Steinegger (fdp, UR) im Nationalrat, welche beantragten, dass ein Teil dieser Prämie von der Arbeitslosenversicherung übernommen werden soll, wurden auf Antrag des Bundesrates, der die Angelegenheit noch vertieft prüfen möchte, nur als Postulat überwiesen [54].
 
[50] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1411 ff. Siehe SPJ 1995, S. 250.50
[51] SHZ, 23.5.96; Presse vom 29.10.96. Vgl. SPJ 1994, S. 226 f.51
[52] Presse vom 13.9.96. Siehe SPJ 1995, S. 250.52
[53] Presse vom 25.1.96; Gysin, R., "Die Arbeitslosen haben das Nachsehen", in Plädoyer, 1996, Nr. 2, S. 10 ff.53
[54] Amtl. Bull. StR, 1996, S. 441 ff.; Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1194 f.54