Année politique Suisse 1996 : Politique sociale / Groupes sociaux / Familienpolitik
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Schwangerschaftsabbruch
Die Rechtskommission des Nationalrates hiess mit 15 zu 5 Stimmen eine Änderung der Artikel 118-121 des Strafgesetzbuches gut, welche einen Schwangerschaftsabbruch in den ersten 14 Wochen und unter ärztlicher Aufsicht erlauben würde. Ein später vorgenommener Abbruch soll dann straffrei bleiben, wenn er praktiziert wird, um einen schweren körperlichen oder seelischen Schaden von der Frau abzuwenden. Den Anstoss zur Gesetzesrevision hatte eine parlamentarische Initiative Haering-Binder (sp, ZH) gegeben, welche der Nationalrat 1995 angenommen hatte.
Auf Antrag des Bundesrates lehnte der Nationalrat eine Motion Zwygart (evp, BE) ab, welche die Landesregierung verpflichten wollte, durch geeignete Massnahmen dafür zu sorgen, dass die Abtreibungspille RU486 in der Schweiz nicht zugelassen wird [76].
 
[76] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 180 f. Die EVP reichte eine Petition mit 46 000 Unterschriften gegen die RU486 bei der Sanitätsdirektorenkonferenz ein, welche sich im Vorjahr für eine Zulassung ausgesprochen hatte (SGT, 11.12.96; SPJ 1995, S. 271). Eine Kommission der CVP sprach sich für die Zulassung von RU486 zu, verlangte allerdings strenge Richtlinien für deren Anwendung (Presse vom 15.3.96).76