Année politique Suisse 1996 : Enseignement, culture et médias / Culture, langues, églises / Kulturpolitik
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Filmförderung
Anlässlich des Filmfestivals von Locarno beklagte die Eidg. Filmkommission, dass der Schweizer Film in Europa mit immer grösseren Schwierigkeiten zu kämpfen hat. Seit dem EWR-Nein der Schweiz und dem damit verbundenen Ausscheiden aus den EU-Förderprogrammen erwachsen dem einheimischen Filmschaffen zahlreiche Wettbewerbsnachteile. Die Schweiz als Produktionsstandort hat für die europäische Filmindustrie an Attraktivität verloren, und es ist schwieriger geworden, für Schweizer Filme Partnergesellschaften im europäischen Ausland zu finden [7].
Um diese Problematik etwas zu entschärfen, wird ab 1997 - vorerst in einem fünfjährigen Versuch - als "zweite Säule" neben der selektiven Förderung des Bundes die erfolgsabhängige Filmförderung eingeführt. Ihr Ziel ist ein kontinuierliches Filmschaffen und mehr Kinopräsenz von Schweizer Filmen, da mit diesem Finanzierungsmodell, welches im Ausland bereits seit längerem erfolgreich umgesetzt wird, Filmschaffende sowie Produzenten ein Startkapital für einen weiteren Film erhalten und die Verleiher resp. die Kinobesitzer ermuntert werden, vermehrt Schweizer Filme in ihr Programm aufzunehmen. Spielfilme erhalten 10 Fr. pro Eintritt als Guthaben, Dokumentarfilme Fr. 12.50. Um die Bedenken vor allem der Filmschaffenden auszuräumen, dass damit inskünftig Filme vermehrt nach kommerziellen denn nach künstlerischen Gesichtspunkten hergestellt würden, wurde die beitragsberechtigte Höchstgrenze auf 100 000 Eintritte beschränkt.
Das BAK bezifferte die jährlichen Kosten der erfolgsabhängigen Filmförderung auf 3,5 bis 3,6 Mio Fr. Weil die Kredite für die selektive Filmförderung im europäischen Vergleich bereits heute klein sind und die neue Massnahme als zusätzliche Investitionsspritze gedacht ist, soll das Geld nicht von der bisherigen Filmförderung abgezogen werden. Der Bund, die SRG, die Kulturstiftung der Verwertungsgesellschaft Suissimage, der Pay-TV-Sender Teleclub und Procinema, der Dachverband der Kinos und Filmverleiher, schlossen sich deshalb zu einem Trägerschaftsverein ("Succès cinéma") zusammen. Eidgenossenschaft, SRG und Suissimage werden jährlich je eine Mio Fr. beisteuern, der Teleclub 300 000 Fr., während sich Procinema verpflichtet hat, die Administration und einen Teil der dadurch anfallenden Kosten zu übernehmen [8].
Unter dem Titel "Pacte de l'audiovisuel" schlossen sich zudem die SRG und die Verbände der Schweizer Filmbranche zusammen, um sowohl die einheimischen Filmschaffenden wie die unabhängigen TV-Produzenten zu unterstützen. Die neue Regelung trägt dem Trend Rechnung, dass es inländische Produktionen auf dem internationalen Kinomarkt oft schwer haben, auf dem Fernsehmarkt aber begehrt sind. In diesem Rahmenabkommen verpflichtet sich die SRG, ab 1997 jährlich 9,3 Mio Fr. (bisher 6,2 Mio Fr.) ins unabhängige Schweizer Filmschaffen zu investieren. 4,5 SRG-Millionen fliessen in die Kinoproduktion, 2,5 Mio Fr. in unabhängige TV-Produktionen; mit 1,3 Mio Fr. soll nach erfolgsorientierten Kriterien die Ausstrahlung von Kinofilmen im Fernsehen abgegolten werden, und eine Million geht, wie schon erwähnt, in die erfolgsabhängige Filmförderung [9].
 
[7] CdT, 6.8.96; Presse vom 14.8.96; Bund, 2.11.96. Siehe dazu auch die Äusserungen von BR Dreifuss in Giornale di Locarno, 10.8.96. Für die Stellung der Schweiz im Filmfonds des Europarates ("Eurimages") vgl. Presse vom 25.9.96.7
[8] Presse vom 3.7.96; JdG, 21.12.96. Vgl. auch SPJ 1995, S. 291 f.8
[9] Facts, 14.3.96; Bund, 12.8.96; CdT, 13.8.96; BZ, 15.8.96; Presse vom 17.8.86.9