Année politique Suisse 1997 : / La législation dans les cantons / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG - ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
AARGAU: Volksinitiative der EVP "Bessere Information bei Majorzwahlen". Vom Grossen Rat zur Annahme empfohlen. In der Volksabstimmung vom 28.9. mit 77,0% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 40,9% (AT, 18.6., 29.9.; vgl. SPJ, 1995, S. 321).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Volksinitiative für die Einführung der Urnenabstimmung bei Verfassungsfragen. Gegenvorschlag der Regierung: Grundsätzliche Entscheidung über die Abschaffung oder Beibehaltung der Landsgemeinde. An der Landsgemeinde vom 27.4. wird die Volksinitiative verworfen und der Gegenvorschlag angenommen. Abschaffung der Landsgemeinde in der Volksabstimmung vom 28.9. mit 54,0% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 61% (SGT, 28.4., 28.9.; vgl. SPJ 1996, S. 338).
BERN: Revision des Gesetzes über die politischen Rechte. Vereinfachung des Wahlversands. Finanzielle Entlastung der Parteien beim Versand ihres Werbematerials. Vom Grossen Rat angenommen (Bund, 11.3.).
GRAUBÜNDEN: Teilrevision der Verfassung: Einführung der Variantenabstimmung. Vom Grossen Rat verabschiedet (BüZ, 25.3.).
NIDWALDEN: Neuregelung der Wahlen und Abstimmungen nach der Abschaffung der Landsgemeinde. Zusammenlegung der Wahlen von National- und Ständerat; Wahl der Gerichte alle zwei Jahre zusammen mit der Wahl der Gemeinderäte; Festlegung des 1. Juli als Beginn der Amtsperiode; Einführung des konstruktiven und fakultativen Referendums und des doppelten Ja. Vom Landrat angenommen (NLZ, 13.3.).
OBWALDEN: Nachtrag zur Abstimmungsgesetzgebung. Pflicht, das Einverständnis zur Kandidatur schriftlich vorzulegen. Vereinfachung der brieflichen Stimmabgabe. Vom Landrat in 1. Lesung angenommen (NLZ, 15.11.).
URI:
1) Volksinitiative der Grünen Bewegung Uri für gleiche Wahlchancen. Von Regierungsrat und Landrat für ungültig erklärt (NLZ, 2.5., 5.6.) - 2) Volksinitiative eines Komitees unter der Führung des Erstfelder Anwalts Walter A. Stöckli für die Abschaffung der Proporzwahl beim Landrat. In der Volksabstimmung vom 28.9. mit 70,5% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 30% (NLZ, 29.9.; vgl. SPJ 1996, S. 338).
ZUG: Revision der Kantonsverfassung: Änderung des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen betreffend Wahlart der Behörden. Übergang zum Majorzwahlverfahren bei der Wahl des Regierungsrats, der Gemeinderäte und der gemeindlichen Rechnungsprüfungskommissionen. Übergang vom Listen- zum Kandidatenstimmensystem (Nationalratsproporz) bei der Wahl des Kantonsrats, des Grossen Gemeinderats der Stadt Zug und der richterlichen Behörden. In der Volksabstimmung vom 8.6. wird die Revision der Kantonsverfassung mit 50,1%, die Änderung des Gesetzes mit 50,06% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung 38%. Korrektur des Abstimmungsergebnisses nach nochmaliger Auszählung der Stimmen. Der Regierungsrat erklärt die Abstimmung für ungültig. Wiederholung der Volksabstimmung am 28.9.: Die Revision der Kantonsverfassung wird mit 50,5%, die Änderung des Gesetzes mit 50,6% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 44,7% (NLZ, 9.6., 11.6., 19.6., 29.9.).
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