Année politique Suisse 1997 : Eléments du système politique / Institutions et droits populaires / Verwaltung
Das im Berichtsjahr verabschiedete neue Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) erlaubt dem Bundesrat, einzelne Verwaltungsstellen nach den Prinzipien des New Public Management (NPM), das heisst mit Leistungsaufträgen und Globalbudgets zu führen. Siehe dazu und zu den Diskussionen um die Einwirkungsmöglichkeiten des Parlaments oben, Regierung.
Im Berichtsjahr nahm der Bundesrat eine
Umorganisation der Departemente vor. Er stützte sich dabei auf Vorschläge der Beratungsfirma Arthur Andersen und auf die ihm vom neuen RVOG (siehe dazu oben, Regierung) zugesprochene alleinige Kompetenz zur Strukturierung der Departemente. Die Sportschule Magglingen und das Bundesamt für Zivilschutz wurden vom EDI resp. dem EJPD zum EMD umgeteilt. Das Bundesamt für Umweltschutz, Wald und Landschaft (BUWAL) - ohne Landeshydrologie und -geologie - sowie die Abteilung Strassenverkehr wechselten vom EDI resp. dem EJPD zum EVED. Durch die Verlagerung der Einwanderungssektion vom EVD zum EJPD wurden sämtliche mit Migrationsfragen befassten Stellen in einem Departement vereinigt. Ähnliches geschah im Bereich der Forschung, wo eine Konzentration der dafür zuständigen Stellen von vier auf zwei Departemente (EDI und EVD) erfolgte
[36]. Als Konsequenz aus dieser Umverteilung beschloss der Bundesrat, die Namen von zwei Departementen auf Anfang 1998 ihren erweiterten Tätigkeitsgebieten anzupassen: Aus dem EMD wurde das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (
VBS), aus dem EVED das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (
UVEK)
[37].
Verschiedene Vorkommnisse förderten in der Öffentlichkeit den Eindruck, dass das
BIGA, welches sich infolge der Wirtschaftskrise gewachsenen Anforderungen gegenübersah, umorganisiert werden müsse. Im November beschloss der Bundesrat auf Antrag des EVD-Vorstehers Delamuraz, das BIGA aufzuteilen in ein neues
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (inklusive Fachhochschulen) und ein
Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (BWA), in welchem die Abteilungen Arbeitsmarkt, Arbeitslosenversicherung, Wirtschaftsförderung und Regionalpolitik zusammengefasst sind. Das bisherige Bundesamt für Konjunkturfragen wurde aufgelöst und die von dieser Stelle bisher vorrangig betriebene Forschung zu allgemein wirtschaftlichen Fragestellungen in das Zentralsekretariat des EVD integriert
[38].
Zu der im Berichtsjahr beschlossenen Reform der PTT, welche eine Aufspaltung und Teilprivatisierung brachte, siehe unten, Teil I, 6b.
Auch die
Rüstungsbetriebe des EMD mit ihren rund 4500 Beschäftigten wurden 1997 mit einer neuen Rechtsform ausgestattet. Diese soll ihnen einerseits die Kooperation mit in- und ausländischen Partnern erleichtern und andererseits genügend Handlungsspielraum geben, um auch ausserhalb ihres Kernbereichs aktiv zu werden. Hintergrund für diese Neuerung bildeten die Armeereform und das gekürzte EMD-Budget, welche das Auftragsvolumen dieser Staatsbetriebe stark haben schrumpfen lassen. Für die vier Rüstungsbetriebe schlug der Bundesrat den Übergang von unselbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten in gemischtwirtschaftliche
Aktiengesellschaften des Privatrechts vor. Dabei sollen die Beteiligungen des Bundes in einer als Aktiengesellschaft organisierten Holding zusammengefasst werden, in welcher das EMD die Aktionärsrechte des Bundes wahrnimmt. Eine Veräusserung der Aktienmehrheit dieser Gesellschaft muss durch das Parlament bewilligt werden. Verbunden mit dieser Reform ist die Ablösung der öffentlich-rechtlichen durch privatrechtliche Anstellungsverhältnisse des Personals. Diese von den Personalverbänden bekämpfte Lösung wurde vom Bundesrat als notwendig erachtet, um den Betrieben die zum Überleben erforderliche Flexibilität zu verschaffen
[39].
Das
Parlament verabschiedete die Vorlage noch im Berichtsjahr; der Beschluss wurde auf den 1. Januar 1998 in Kraft gesetzt. Im Nationalrat kämpfte die Linke vergeblich gegen die Umwandlung der öffentlich- in privatrechtliche Anstellungsverhältnisse. Ein von der SP und der LdU/EVP-Fraktion unterstützter Antrag, anstelle von privatrechtlichen spezialrechtliche Aktiengesellschaften zu bilden, unterlag mit 73 zu 46 Stimmen. Mit ähnlichen Stimmenverhältnissen abgelehnt wurden auch ein Antrag Alder (sp, SG), dem Personal einen gesetzlichen Anspruch auf Vertretung im Verwaltungsrat der Holding zu garantieren, und ein Antrag Hubacher (sp, BS) für eine Lohn-Besitzstandsgarantie für das heutige Personal bei der Überführung in privatrechtliche Anstellungsverhältnisse. Die
in allen Punkten unterlegene SP votierte in der Gesamt- und in der Schlussabstimmung gegen das neue Gesetz oder enthielt sich der Stimme. Im Ständerat unterlag ein Antrag Danioth (cvp, UR), der die Wahl zwischen spezial- oder privatrechtlichen Aktiengesellschaften dem Bundesrat überlassen wollte mit 25 zu 12 Stimmen. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der SGB-Präsidentin Brunner (sp, GE), der die Unternehmen auf dem Gesetzesweg verpflichten wollte, mit den Gewerkschaften Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen und eine Schiedskommission für arbeitsvertragliche Konflikte einzurichten
[40].
Beide Ratskammern forderten mit gleichlautenden Postulaten ihrer GPK (NR) resp. Finanzkommission (StR) die Regierung auf, in einem Bericht darzustellen, nach welchen Kriterien der Bundesrat seine
Vertreter in Verwaltungsräte von Aktiengesellschaften mit Bundesbeteiligung delegieren wird, und wie diese die Bundesinteressen wahrnehmen sollen
[41].
[36]
NZZ, 24.1. und 11.9.97; Presse vom 21.2.97;
SGT, 27.2.97;
NQ, 30.11.97.36
[37]
BaZ, 11.10.97 (VBS);
SGT, 30.10.97 (UVEK). Siehe auch
Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2844 (Postulate Schenk, svp, BE und Keller, sd, BL).37
[38]
SGT, 9.10.97;
NZZ, 15.11.97; Presse vom 21.11.97. Zu den erwähnten Vorkommnissen gehörten beispielsweise diffamierende Äusserungen des Vizedirektors über Arbeitslose, Indiskretionen und Fehler bei Materialanschaffungen (vgl. dazu
Ww, 9.10.97;
Lib., 4.11.97 sowie unten, Teil I, 7c, Arbeitslosenversicherung).38
[39]
BBl, 1997, III, S. 769 ff.;
NLZ, 17.4.97. Siehe auch unten, Teil I, 3 (Organisation militaire) sowie die Interpellation von Allmen (sp, BE) in
Amtl. Bull. NR, 1997, S. 560 f.39
[40]
Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1409 ff. und 2328;
Amtl. Bull. StR, 1997, S. 808 ff. und 1024;
BBl, 1997, IV, S. 787 ff.40
[41]
Amtl. Bull. NR, 1997, S. 541 f.;
Amtl. Bull. StR, 1997, S. 321 ff.41
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