Année politique Suisse 1997 : Economie / Crédit et monnaie
 
Börse
Auf den 1. Februar wurde der erste Teil des neuen Börsengesetzes mit den dazugehörenden Verordnungen in Kraft gesetzt. Es handelte sich dabei um die kaum umstrittenen Bestimmungen über die Ablösung der kantonalen Vorschriften über den Effektenhandel durch eidgenössische Bestimmungen. Den zweiten Teil, welcher die Vorschriften über öffentliche Kaufangebote und die Offenlegungspflicht für Beteiligungen enthält, setzte der Bundesrat auf den 1. Januar 1998 in Kraft [57].
 
[57] Bund, 1.2.97 (1. Teil); NZZ, 14.8. und 29.11.97 (2. Teil). Vgl. auch JdG, 6.11.97 und NZZ, 23.12.97. Siehe SPJ 1996, S. 124. Die Bankiervereinigung erliess ab dem 1. August geltende neue Standesregeln für Effektenhändler, welche ihr Verhalten gegenüber den Kunden regeln (NZZ, 7.2.97).57