Année politique Suisse 1997 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport / Suchtmittel
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Alkohol
Seit gut zwei Jahren sind in der Schweiz sogenannte Premix-und Alcopops-Getränke auf dem Markt. Diese Mischungen aus Alkohol und Erfrischungsgetränk werden häufig von Jugendlichen und zunehmend auch schon von Kindern konsumiert, weil sie süss sind und - im Gegensatz zu Bier oder Wein - fast keinen Alkoholgeschmack haben. Diese Tatsache veranlasste die GPK des Nationalrates, dem EDI nahezulegen, konkrete Massnahmen in diesem Bereich zu prüfen. Neben der Aufforderung an die Kantone zu einer strikteren Gesetzesanwendung und Vollzugskontrolle schlug sie vor, mit einer neuen Bestimmung in der Lebensmittelverordnung jegliche Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren zu verbieten. Die eidgenössische Alkoholverwaltung reagierte rasch und unterstellte Ende Jahr diese Drinks sowohl einer höheren Besteuerung als auch einem Abgabeverbot für Jugendliche unter 18 Jahren [53].
 
[53] BaZ, 21.2.97; TA, 11.11.97; Presse vom 25.11. und 29.11.97. Ein Postulat von NR Meier (ldu, AG), welches diese Softdrinks den gleichen Werbebeschränkungen wie die gebrannten Wasser unterstellen wollte, wurde von Widrig (cvp, SG) bekämpft (Amtl. Bull. NR, 1997, S. 514) und damit vorderhand dem Entscheid entzogen. Hingegen wurde ein Postulat Fässler (sp, SG) überwiesen, welches die Durchführung einer nationalen Aufklärungskampagne anregte (Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2839). Zur Alkoholprävention bei Jugendlichen siehe SPJ 1996, S. 242.53