Année politique Suisse 1997 : Politique sociale / Assurances sociales / Berufliche Vorsorge
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Private Altersvorsorge
Mit 109 zu 60 Stimmen gab der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Nabholz (fdp, ZH) Folge, welche eine Öffnung der Dritten Säule für bestimmte Kategorien Nichterwerbstätiger verlangt. Konkret davon betroffen werden insbesondere Hausfrauen sein, die ohne Entlöhnung Erziehungs- und Betreuungsaufgaben wahrnehmen, sowie Arbeitslose und Invalide. Sie sollen inskünftig ebenfalls den Steuerabzug für ihre in der individuellen Selbstvorsorge angelegten Mittel geltend machen können. Eine linke Kommissionsminderheit monierte vergebens, hier handle es sich in erster Linie um ein verkapptes Steuergeschenk an wohlhabende Kreise, da nur sie über die dafür notwendigen zusätzlichen Mittel verfügten, währenddem Arbeitslose und nichterwerbstätige Invalide nur in den seltensten Fällen ein Einkommen erzielten, welches dieses Sparpotential erlaube [37].
Auf den 1. Januar setzte der Bundesrat eine Verordnungsänderung in Kraft, welche es ermöglicht, bei einer Scheidung auch die Ansprüche aus der Säule 3a güterrechtlich aufzuteilen. Die Abtretung unter Ehegatten soll neu immer dann möglich sein, wenn der Güterstand anders als durch Tod aufgelöst wird. Allerdings muss auch bei der Abtretung der Vorsorgezweck der Kapitalien erhalten bleiben. Das heisst, dass der zugesprochene Betrag auf eine Einrichtung der Säule 3a oder auf eine Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule überwiesen werden muss [38].
 
[37] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 500. Siehe SPJ 1996, S. 258 f.37
[38] CHSS, 1997, S. 2.38