Année politique Suisse 1997 : Politique sociale / Assurances sociales
 
Unfallversicherung
Diskussionslos wurde einer Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung in dem Sinn zugestimmt, dass die Nichtberufsunfälle den Berufsunfällen bei Vorliegen einer Grobfahrlässigkeit annähernd gleichgestellt werden. Seit 1993 ist eine Kürzung der Leistungen bei Berufsunfällen aufgrund von übergeordnetem Recht nicht mehr zulässig. Mit der nun beschlossenen Änderung können die Renten und Hilflosenentschädigungen bei einem grobfahrlässig herbeigeführten Unfall nicht mehr gekürzt werden. Um dennoch den Gedanken der Prävention aufrecht zu erhalten, kann bei den Taggeldern eine Kürzung um maximal die Hälfte vorgenommen werden. Diese Änderung geht auf eine parlamentarische Initiative Suter (fdp, BE) zurück [54].
 
[54] BBl, 1997, III, S. 619 ff. und 627 ff. (BR); Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1967 f. Siehe SPJ 1996, S. 263.54