Année politique Suisse 1997 : Politique sociale / Groupes sociaux / Familienpolitik
Ende Februar
ratifizierte die Schweiz das Uno-Übereinkommen über die Rechte des Kindes, allerdings
mit fünf Vorbehalten (Recht auf Zusammenleben mit der Familie, Zuerkennung des Schweizer Bürgerrechts, Strafverfahren, Trennung von Jugendlichen und Erwachsenen im Strafvollzug sowie Beibehaltung der elterlichen Gewalt)
[78].
Der Bundesrat gab die Ratifikation des 1993 verabschiedeten
Haager Adoptions-Übereinkommens und den dazugehörigen Entwurf für ein Bundesgesetz in die Vernehmlassung. Damit sollen Missbräuche bei der Adoption ausländischer Kinder verhindert und garantiert werden, dass internationale Adoptionen stets im Interesse des Kindes liegen und die dem Kind zustehenden Grundrechte respektiert werden. Verwirklicht werden sollen diese Ziele durch eine systematische Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten. Dabei teilen sich die Herkunfts- und Aufnahmestaaten vor allem in die Abklärung, ob Kind und Adoptiveltern für die Adoption geeignet sind. Zudem stellt das Übereinkommen die gegenseitige Anerkennung von Adoptionen sicher
[79].
Die
internationale Kinderarbeits-Konferenz in Oslo einigte sich auf die schnellstmöglichste Ächtung der unerträglichsten Formen von Kinderarbeit und deren vollständige Abschaffung innerhalb von 15 Jahren. Der Schweizer Delegationsleiter sagte, die Schweiz setze sich besonders für eine Verbesserung der Lebensbedingungen und die Föderung der Schulbildung ein. Ein Verbot der Kinderarbeit habe nämlich keinen Sinn, wenn es an Schulen mangle und es keinen Ersatz für den Erwerbsausfall gebe. Die Schweiz unterstütze auch Labels, die garantierten, dass Produkte nicht unter Ausbeutung von Kindern hergestellt werden
[80].
Zur Bestrafung von Sexualdelikten an Kindern siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).
[78]
Lib., 27.2.97. Siehe
SPJ 1996, S. 285 ff.78
[79] Presse vom 13.2.97.79
[80] Presse vom 1.11.97;
NZZ, 3.11.97. Der StR überwies eine Petition des Schweizerischen Komitees gegen Kinderarbeit diskussionslos zur Kenntnisnahme an den BR (
Amtl. Bull. StR, 1997. S. 339 f.). Zu einer Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Kinderarbeit siehe
Die Volkswirtschaft, 70/1997, Nr. 4, S. 51.80
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