Der Nationalrat hatte 1996 einstimmig einer parlamentarischen Initiative Suter (fdp, BE) Folge gegeben, welche verlangte, dass im
Gleichstellungsartikel der Bundesverfassung (Art. 4) neben den Frauen auch
die Behinderten in einem separaten Abschnitt
explizit erwähnt werden. Im Berichtsjahr befasste sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) mit der konkreten Umsetzung des Anliegens. Eine Mehrheit der Kommission wollte dabei nur gerade den Grundsatz aufnehmen, nicht aber die Präzisierungen, die Suter vorschwebten (Gleichheit in Schule, Ausbildung und Beruf sowie im Bereich der öffentlichen Transporte, der Kommunikation und der öffentlichen und privaten Bauten). Eine Minderheit der Kommission wollte die Spezifizierungen zwar aufnehmen, sie aber mit dem Zusatz abschwächen, dass dies nur im Rahmen des Möglichen zu gelten habe. Mitte August demonstrierten rund 80 Behinderte vor dem Bundeshaus gegen diese Verwässerung ihres Anliegens. Die Kommission des Nationalrats zur Totalrevision der Bundesverfassung übernahm den Vorschlag der SGK. Sie schlug im Rahmen der Verfassungsnachführung eine neue Bestimmung vor (Art. 7.4), welche für die Gleichstellung der Behinderten ein spezielles Gesetz mit entsprechenden Massnahmen verlangt
[85].
[85]
JdG, 14.8.97; Presse vom 15.8.97;
TA, 16.8.97;
BBl, 1998, S. 370 (Verfassungskommission). Die Verfassungskommission des StR übernahm diesen Artikel nicht. Siehe auch
SPJ 1996, S. 288.85