Année politique Suisse 1997 : Enseignement, culture et médias
Enseignement et recherche
Le Conseil fédéral a retiré son projet de cantonalisation de la formation professionnelle. - Le parlement l'a chargé d'effectuer une réforme fondamentale de la formation professionnelle qui doit mettre sur un pied d'égalité les professions "OFIAMT" et non "OFIAMT" et établir un système modulaire de la formation professionnelle et de la formation continue. - 60 millions de francs ont été débloqués afin d'améliorer à court terme l'offre de places d'apprentissage. - Le gouvernement a mis en consultation un projet de révision de la loi sur l'aide aux universités qui vise à améliorer la coordination entre les universités, les EPF et les HES ainsi qu'à accroître l'efficacité et la concurrence entre les hautes écoles. - La procédure relative à la reconnaissance des HES a pris du retard. En novembre, la commission fédérale ad hoc a proposé au Conseil fédéral de ne reconnaître comme telles que sept écoles. - A la suite de la grande chambre, le Conseil des Etats a lui aussi recommandé le rejet sans contre-projet de l'initiative "Pour la protection génétique". Le Conseil fédéral a pour sa part mis en consultation le paquet "Gen-Lex" censé combler les lacunes de la législation existante en matière de génie génétique.
Grundschulen
Eine komplete Übersicht zu den kantonalen Gesetzen im Bildungsbereich befindet sich im Teil II, 6a-d.
Eine Teilstudie des Nationalen Forschungsprogramms "Wirksamkeit unserer Bildungssysteme", in der die Leistungen von 13 000 Schweizer Jugendlichen des 6. bis 8. Schuljahres im internationalen Vergleich ausgewertet wurden, stellte dem Schweizer Schulsystem bezüglich
Naturwissenschaften nur
mittelmässige Noten aus. Während Schweizer Schüler in Mathematik zwar hinter Ostasien, aber in Europa doch an der Spitze stünden (Rang 8), so besetzten sie bei den Naturwissenschaften lediglich Rang 18 und seien damit auch in Europa nur Mittelmass. Als Hauptgrund nennt die Studie eine der weltweit niedrigsten Stundenzahlen in Naturwissenschaften (2,5 Std.)
[1].
Um im Schulunterricht den Blick für globale Umwelt- und Entwicklungsfragen zu schärfen und damit einer Forderung der "Agenda 21" nachzukommen, gründeten die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza), die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), private Hilfswerke und Lehrerverbände die
Stiftung "Bildung und Entwicklung". Das Budget soll 1998 2,1 Mio Fr. betragen, woran sich der Bund mit 1,6 Mio Fr. beteiligen will
[2].
Der
Trend zu erweiterten Lernformen und zur ganzheitlichen Beurteilung von Schülerinnen und Schülern, zur Einführung der
Fünftagewoche und zur Neukonzipierung des Fremdsprachenunterrichts (zweisprachiger Unterricht, frühere Einführung der ersten Fremdsprache) fand Eingang in weitere kantonale Schulreformen
[3].
Der
Walliser Grosse Rat nahm in erster Lesung eine weitreichende Schulreform "Education 2000" an, die einen individualisierten Unterricht mit zweijährigen Lernzyklen, "Lehrerteams" sowie eine Teilautonomie für Schulen bringen soll. Kritik löste jedoch insbesondere die angestrebte Verkürzung der Dauer des Gymnasiums von fünf auf vier Jahre aus; künftig sollen die Gymnasiasten das neunte Schuljahr in einem Maturitätszug an der Orientierungsschule (7. bis 9. Schuljahr) absolvieren. Generell soll das Schema mit sechs Primar-, drei Oberstufen- und vier Gymnasiumsklassen gelten, fähige Schüler sollen die Primarschule in fünf Jahren durchlaufen können. Der
Aargauer Grosse Rat beschloss in erster Lesung die erste von drei Etappen einer Revision des Schulgesetzes und schuf damit die Grundlagen für die Einführung von Tagesschulen und der Fünftagewoche, eine flexible Einschulung, integrative Schulungsformen, das Klassen-Überspringen und die Anhebung der Mindestschülerzahl in Primarschulen kleiner Gemeinden (von 6 auf 12)
[4].
In
Baselstadt löste im Herbst die Weiterbildungsschule (8. und 9. Schuljahr) die bisherige Real- und Sekundarschule ab. 71% der Schüler traten von der Primar- und Orientierungsschule - diese hatte vor drei Jahren ihren Betrieb aufgenommen - in die Weiterbildungsschule über, der Rest in das neu fünf Jahre dauernde Gymnasium. Drei Fächer werden an der Weiterbildungsschule in zwei Niveaus erteilt. Eine breit angelegte Konsultation der Baselbieter Regierung zur Zukunft der Sekundarstufe I und zur Integration von Progymnasium, Sekundar- und Realschule ergab in
Baselland wenig Zustimmung, hingegen wurde ebenfalls mehr Durchlässigkeit zwischen den Stufen gefordert. Die
Zürcher Stimmbürger nahmen eine
Oberstufenreform an, wonach Gemeinden künftig wählen können, ob sie Jugendliche zwischen dem 7. und dem 9. Schuljahr in eine - dem traditionellen Muster folgende - dreiteilige Oberstufe (Sekundar-, Real- und Oberschule) oder in das seit zwanzig Jahren entwickelte gegliederte Modell für die Oberstufe der Volksschule schicken wollen. Mit dieser salomonischen Lösung wurde ein langjähriger Streit über das bessere System beendet. Das gegliederte Modell kennt zwei Stammklassen mit unterschiedlichen Anforderungen und drei Niveaugruppen für einzelne Fächer. Auch beim traditionellen dreiteiligen Modell wurde die Durchlässigkeit zwischen den Stufen aber erhöht
[5].
In St. Gallen wurden die
Fünftagewoche für die ganze Volksschule
und
Blockzeiten für die Primarschule ab dem Sommer Realität. Auch Thurgau und Glarus beschlossen die Streichung des Samstagunterrichts, während die Regierung Schaffhausens, wo seit 1994 Versuche mit der Fünftagewoche laufen, deren definitive Einführung in die Vernehmlassung gab. Appenzell Innerrhoden führte eine Konsultativabstimmung zur Fünftagewoche durch. Die Aargauer Regierung sprach sich zuerst dafür aus, die Einführung der Fünftagewoche und Blockzeiten den Gemeinden zu überlassen, wie dies etwa auch Zürich kennt, schwenkte aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse dann aber auf eine Kantonslösung mit Dispensmöglichkeit für infrastrukturell überforderte Gemeinden ein. Baselstadt beschloss die definitive Einführung der Blockzeiten an den Primarschulen, die seit 1995 als Versuch laufen. Für die Genfer Primarschülerinnen und Primarschüler gilt seit dem Sommer gar die
Viertagewoche [6].
Die Schwyzer Regierung machte einen Reformschritt von 1993, wonach
Hausaufgaben in der Primarschule in den Schulunterricht integriert werden sollen, wieder rückgängig. Von seiten der Lehrer wie der Eltern bestanden Ängste bezüglich Leistungsabbau und dem Verlust der Brücke zwischen Schule und Elternhaus. Der Kanton St. Gallen wollte an den Volksschulen ein neues Notensystem einführen, das
Fleiss und soziales Verhalten aufwerten und gar der Leistungsnote gleichsetzen sollte. Weil sich viele Lehrer aber dagegen wehrten, wurde die Einführung verschoben. Im Aargau löste ein Vorschlag der Regierung, Notenzeugnisse erst ab der dritten Klasse und später nur ein Zeugnis pro Jahr abzugeben, in Lehrerkreisen Protest aus
[7].
Im Tessin lancierten die Privatschulen eine Initiative für die freie Schulwahl und die Einführung eines
Bildungsbonus. Zwei Monate später konnten sie die auch von der CVP unterstützte Initiative mit fast 25 000 Unterschriften einreichen. Familien, die ihr Kind an eine Privatschule schicken, sollen vom Kanton einen Beitrag in der Höhe von 20 bis 50% derjenigen Kosten erhalten, auf die sich die staatliche Schule belaufen hätte
[8].
Die Stimmbürger Graubündens stimmten einer Teilrevision des Schulgesetzes zu, wonach auch die deutschsprachigen Schülerinnen und Schüler bereits in der
Primarschule eine
Zweitsprache erlernen sollen. Sie waren gesamtschweizerisch die einzigen, die erst auf der Sekundarstufe eine Zweitsprache erlernten. Die Gemeinden können ab 1999 entscheiden, ob sie von der vierten Klasse an Italienisch oder Romanisch als obligatorische Zweitsprache erteilen wollen. Der Erziehungsrat des Kantons Zürich eröffnete eine Vernehmlassung zur Einführung des
obligatorischen Englischunterrichts an der Volksschuloberstufe und in den unteren Klassen des Langzeitgymnasiums. Dafür sollte der Französischunterricht um eine Wochenlektion reduziert werden. Der geplante Abbau beim Französisch löste landesweit Proteste aus. Nachdem sich in der Vernehmlassung jedoch eine klare Mehrheit für einen möglichst frühen Unterricht in der Weltsprache aussprach, entschied der Erziehungsrat, dass auf 1999 hin Englisch ab dem 7. Schuljahr obligatorisch wird. Eine Expertenkommission soll prüfen, wie Englisch in den Fremdsprachenunterricht integriert werden kann, ohne dass Französisch und Italienisch deklassiert werden
[9].
In verschiedenen Kantonen wurde eine
Neuverteilung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden im Bereich Volksschule diskutiert, jedoch vorläufig ohne konkrete Auswirkungen. In Baselland wehrten sich Lehrerkreise erfolgreich gegen mehr Entscheidungsbefugnisse für die Gemeinden, da sie uneinheitliche Anstellungsbedingungen fürchteten. Aber auch die Forderung einer Zentralisierung beim Kanton hatte im Landrat keine Chance. Klar stimmten die Baselbieter in einer Volksabstimmung jedoch der Übernahme der Realschul-Trägerschaft durch den Kanton zu. In Schaffhausen löste der Vorschlag des Finanzdepartements, die Volksschule zu kommunalisieren, beim Erziehungsdepartement wenig Freude aus. Der Solothurner Regierungsrat setzte eine zweite Arbeitsgruppe zur Kommunalisierung der Volksschule ein, nachdem sich eine erste Arbeitsgruppe für mehr kantonale Entscheidungskompetenzen ausgesprochen hatte. Die Luzerner Regierung legte ein Gesetz über die Volksschulbildung vor, das die Volksschule zur Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden machen will
[10].
Im Kanton Zürich lief das Projekt "
teilautonome Volksschulen" an. 20 Primar- und Oberstufenschulen erhielten ein Globalbudget und vollständige Freiheit in der Gestaltung der Stundenpläne. 1999 sollen die Grundsatzentscheide über eine allgemeine Einführung fallen
[11].
In diversen Kantonen kam es wegen Sparmassnahmen und der Streichung von Stellen zum Konflikt zwischen Regierung und Lehrern. Der Basler Erziehungsrat sah sich aufgrund einer Sparvorgabe gezwungen, die
Lektionenzahl vom fünften Schuljahr an um 5% zu reduzieren. Den Rektoraten steht frei, ob sie grössere Klassen einführen oder auf Wahlfächer verzichten wollen. Zusätzlich wurde die Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte um eine Lektion erhöht. Lehrerkreise ergriffen das Referendum. Im Kanton Luzern müssen die Lehrkräfte der Sekundarstufe II und des Untergymnasiums ab 1998 wöchentlich ein bis zwei Lektionen und in Obwalden die Gymnasiallehrer zwei Lektionen mehr erteilen. Mehrere Kantone diskutierten zudem die Einführung von
Leistungslöhnen für Lehrer; die Zürcher Regierung gab ein konkretes Beurteilungsmodell in die Vernehmlassung. Aufgrund der verschiedenen Reformen im Kanton Zürich forderten rund 1200 Volksschullehrer an einer Kundgebung "weniger Reformhektik und mehr Mitsprache". In einem Punkt entgegen kam die Berner Regierung den Primarlehrern: Um der hohen
Lehrerarbeitslosigkeit zu begegnen, können sich diese 1998 mit 60 Jahren ohne Renteneinbusse pensionieren lassen
[12].
Aufgrund der Annahme der Empfehlungen zur Lehrerbildung und zu den Pädagogischen Hochschulen der EDK von 1995 sind alle Kantone daran, ihre Lehrerbildung neu zu gestalten und
kantonale, regionale und interkantonale Pädagogische Hochschulen zu errichten (Tertiärisierung). Als letzter Zentralschweizer Kanton stimmte die Schwyzer Regierung einer Pädagogischen Hochschule
Zentralschweiz zu, an der alle künftigen Lehrpersonen für den Kindergarten und die obligatorische Schulzeit ausgebildet werden sollen. Insbesondere in Zug und Luzern ist der Widerstand gegen eine einheitliche Lehrerausbildung, die die Auflösung der Seminare zur Folge hätte, jedoch gross. In Luzern wurde eine kantonale Initiative für den Erhalt der Seminare auf Primarlehrerstufe lanciert. Die Regierungen der Kantone Aargau, Zürich, St. Gallen und Graubünden gaben die Grundlagen für je eine eigene Pädagogische Hochschule in die Vernehmlassung. Zürich prüfte die Ausbildung aller Lehrkräfte auf Volksschulstufe zu
Fächergruppenlehrern; die Abschaffung der Formel "Pro Klasse eine Lehrkraft" und des Allrounderprinzips stiess in der Vernehmlassung bei Lehrkräften jedoch fast durchweg auf Ablehnung. Auf Primarstufe, nicht aber auf Oberstufe, nahm die Regierung deshalb Abstand von diesem Konzept. Auch St. Gallen will künftig alle Lehrkräfte zu Klassenlehrern ausbilden. Damit würde die Ausbildung der Handarbeits- und Hauswirtschaftslehrerinnen aufgegeben
[13].
Mittelschulen
Entgegen heftigem linken Widerstand sprach sich der Zürcher Kantonsrat in erster Lesung für die Einführung eines Schulgeldes von jährlich 800 Fr. für Mittelschulen ab dem 10. Schuljahr und 1200 Fr. für Lehrerseminarien aus, in zweiter Lesung wurde der Vorschlag dann allerdings verworfen. Bisher verlangen sieben Kantone (FR, GR, LU, OW, SZ, UR und VD; 1998 kommt für Seminare BS dazu) Mittelschulgelder, deren Tarife liegen aber allesamt unter jenen, die Zürich vorgeschlagen hatte. Auch die beiden Appenzell, Bern, Baselland, Nidwalden und Neuenburg stellten die Einführung eines Schulgeldes für Mittelschulen und Seminare zur Diskussion.
Angesichts der Lehrstellenknappheit erfreut sich das
freiwillige 10. Schuljahr für berufsunentschlossene Schüler, das eine Mehrzahl der Kantone anbietet, steigender Beliebtheit. Die Genfer Regierung prüfte die Einführung eines freiwilligen 10. Schuljahrs, entschied jedoch ablehnend. Der Kanton Bern plant eine restriktivere Zulassung zum freiwilligen 10. Schuljahr auf das Jahr 2000
[15].
Das 1995 vom Bundesrat und der EDK erlassene neue
Maturitätsanerkennungsreglement (MAR), das gesamtschweizerisch die Rahmenbedingungen für die Anerkennung von Maturitätsausweisen festlegt und die Ersetzung der bisherigen Maturitätstypen A bis E zugunsten von "
Maturprofilen" bringt, muss von den Kantonen bis 2003 umgesetzt werden. Entsprechend gaben weitere Kantone ihre revidierten Maturreglemente und Rahmenlehrpläne in die Vernehmlassung (AG, FR, GR, VD) oder beschlossen diese (SG, SO, NE). Die zweite Richtlinie des MAR bildet die
Verkürzung der
Ausbildungsgänge. Als weiterer Kanton beschloss im Berichtsjahr Solothurn die Verkürzung der Ausbildung bis zur Matur von 12,5 auf 12 Jahre. In Baselland kam eine Initiative "für eine Maturität ohne Qualitätsabbau" zustande, die sich gegen die von Landrat und Regierung geforderte Reduktion der Gymnasialzeit von 3,5 auf 3 Jahre wehrt und eine Verteilung der bisherigen Gesamtstundenzahl auf vier Jahre propagiert
[16].
Das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft legte im Juni die Kriterien für die Anerkennung der
zweisprachigen Matur fest, wie sie das MAR vorsieht. So müssen unter anderem mindestens zwei Fächer mit Maturnote in der zweiten Sprache abgeschlossen werden, wobei eines aus dem Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften stammen muss. Die Kantone Freiburg, Wallis und Waadt kennen die zweisprachige Matur bereits, sie hatte bisher aber nur kantonale Gültigkeit. Ab 1998 wird auch Bern an den Gymnasien Biel und - als erste rein deutschsprachige Stadt - Thun eine solche anbieten
[17].
Berufsbildung
Im Rahmen der Neuordnung des Finanzausgleichs hatte der Bundesrat im letzten Jahr eine
Kantonalisierung der Berufsbildung in Aussicht gestellt. Dies stiess jedoch auf starken
Widerstand der Kantone und Parteien. In der Sommersession überwies der Nationalrat mit 149 zu 6 Stimmen eine Motion seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK), die vom Bundesrat fordert, das Projekt der Kantonalisierung der Berufsbildung nicht weiterzuverfolgen, damit die Arbeiten an der Berufsbildungsreform und der Einführung der Fachhochschulen nicht erschwert werden. Die Projektorganisation "Neuer Finanzausgleich" bot daraufhin einen
Kompromiss an, wonach Bund und Kantone weiterhin gemeinsam für die Grundausbildung verantwortlich sein sollen. Im Bereich der beruflichen Weiterbildung soll der Bund künftig aber nur noch Rahmenbedingungen festlegen müssen, insbesondere für anerkannte Abschlüsse. Die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte sowie der Bau von Berufsschulen soll ganz zur Kantonsaufgabe werden. Im Sinne des Bundesrates überwies der Ständerat die Motion der WBK in der Herbstsession als Postulat. Mit einem weiteren Postulat forderte er den Bundesrat auf zu prüfen, ob die berufliche Grund- und Weiterbildung nicht integral zur Verbundaufgabe von Bund und Kantonen erklärt werden sollte
[18].
Beide Räte behandelten den vom BIGA verfassten und im September 1996 vom Bundesrat verabschiedeten
Berufsbildungsbericht, der 37 Massnahmen zur Verbesserung der Berufsbildung vorschlägt. National- wie Ständerat erteilten dem Bericht aber
schlechte Noten. Er beschränke sich auf eine oberflächliche Standortbestimmung, sei zu zaghaft und weder innovativ noch zukunftsweisend
[19].
Um eine grundlegende Reform der Berufsbildung zu forcieren und um den anhaltenden Lehrstellenmangel (siehe weiter unten) zu bekämpfen, reichte die WBK des Nationalrates auf die Sommersession hin drei Motionen ein, die vom Nationalrat alle mit klaren Mehrheiten überwiesen wurden. Eine erste Motion verpflichtet den Bundesrat, ein
gesamtheitliches Bildungskonzept zu erarbeiten, das eine "integrale, innovative und europakompatible Bildung" sicherstellt, und in diesem Zusammenhang die Schaffung eines
Bundesamtes für Bildung zu prüfen. Eine Ratsminderheit warnte vergebens davor, dass ein gesamtheitliches Konzept zu einer Zentralisierung der Bildung führe. Die zweite Motion beauftragt den Bundesrat mit der Ausarbeitung einer Botschaft zur Revision des Berufsbildungsgesetzes bis Ende 1998. Die Revision soll dabei erstens die
Gleichstellung der BIGA- und Nicht-BIGA-Berufe bringen und damit die traditionelle Trennung zwischen den technisch-gewerblich orientierten BIGA-Berufen und den Nicht-BIGA-Berufen, wie sie im Sozial- und Pflegebereich dominieren, aufheben. Damit könnten die vorwiegend von Frauen gewählten bisherigen Nicht-BIGA-Berufe aufgewertet werden. Zweitens ist in der beruflichen Grund- und Weiterbildung ein
modularer Aufbau
nach Berufsfeldern zu schaffen, um die Berufslehre zu flexibilisieren und die lebenslange Um- und Weiterbildung zu erleichtern. Bundesrat Delamuraz versprach die Botschaft für den Herbst 1998, wies allerdings darauf hin, dass die Unterstellung der Nicht-BIGA-Berufe unter das Berufsbildungsgesetz einer Verfassungsänderung bedürfe. Gemäss der dritten Motion muss der Bund die notwendigen finanziellen Mittel zur Realisierung des Konzepts "modulare Weiterbildung im Baukastensystem" bereitstellen
[20].
Ausserdem überwies der Nationalrat ein Postulat seiner WBK, das den Bundesrat auffordert,
ergänzende, zukunftsgerichtete Massnahmen zum Berufsbildungsbericht erarbeiten zu lassen. So sei auch die Situation der Erwachsenenbildung zu untersuchen, und in Berufs- und Weiterbildung seien Förderprogramme für die Verbesserung der Chancengleichheit zu implementieren. Ausserdem sei nach Möglichkeiten zu suchen, wie zwischen Ausbildungsstätten zweier oder dreier Länder die Zusammenarbeit erleichtert werden könne. Die gegenseitige Anerkennung von Diplomen müsse sichergestellt und grenzüberschreitende Pilotexperimente im Bildungsbereich gefördert werden
[21].
Als Zweitrat
drängte in der Herbstsession
auch der Ständerat auf rasche Reformen in der Berufsbildung. Wie der Nationalrat forderte er in Motionsform eine rasche Revision des Berufsbildungsgesetzes und die Gleichstellung von Nicht-BIGA und BIGA-Berufen. Die Forderungen des Nationalrates betreffend ein gesamtheitliches Bildungskonzept, die Schaffung eines modularen Aufbaus der beruflichen Grundausbildung sowie der Fort- und Weiterbildung nach Berufsfeldern überwies er aber nur in Postulatsform, um den Bundesrat in seinen politischen Gestaltungsmöglichkeiten nicht zu sehr einzuschränken. Namens der WBK argumentierte Gemperli (cvp, SG) ausserdem, dass die modulare Grundausbildung nur massvoll sein dürfe. Die Grundsäule sei das geschlossene System, das durch modulare Elemente lediglich ergänzt werden könne. Der dritten Motion des Nationalrats bezüglich der Bereitstellung finanzieller Mittel für ein modulares Weiterbildungssystem stellte die WBK des Ständerats ein eigenes, den Auftrag umfassender definierendes Postulat gegenüber, das diskussionslos überwiesen wurde. Mit einem weiteren Postulat forderte der Ständerat den Bundesrat ausserdem auf, der Entwicklung auf dem Gebiet der
Informationstechnologien Rechnung zu tragen und die Lehrpläne und Ausstattung sämtlicher Berufsschulen so rasch wie möglich anzupassen
[22].
Eine Motion Tschäppät (sp, BE), die den Bundesrat aufforderte, eine vom Schweizerischen Kaufmännischen Verband und vom Schweizerischen Arbeitgeberverband vorgesehene Kampagne zur Förderung der beruflichen Weiterbildung zu unterstützen, wurde als Postulat überwiesen. Mit der Kampagne soll unter anderem die Einführung eines WQ (
Weiterbildungsquotient) für Unternehmen und die einzelnen Mitarbeiter propagiert werden
[23].
Diskussionslos überwies der Nationalrat eine Motion Vollmer (sp, BE), die den Bundesrat auffordert, mit allem Nachdruck auf jene Kantone einzuwirken, welche das seit zwanzig Jahren bestehende Obligatorium für
Sportunterricht an den Berufsschulen immer noch nicht umgesetzt haben. Ausserdem überwies er ein Postulat Grossenbacher (cvp, SO), das den Bundesrat ersucht, die Strukturen für die Nutzung von
Internet an den Berufsschulen bereitzustellen
[24].
Im Juli fand in St. Gallen die
34. Berufs-Olympiade statt, an der mit 532 jugendlichen Spitzenfachleuten aus 31 Ländern und 38 Berufen soviele wie noch nie teilnahmen. Die Schweiz war nach 1968 zum zweiten Mal Gastgeberin. Die Schweizer Teilnehmenden erreichten den 5. Platz, hinter Österreich, Liechtenstein, Korea und Taiwan. Mit 155 000 Besuchern übertraf das Interesse am Berufswettbewerb alle Erwartungen
[25].
Die
Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (15 000 Lehrverhältnisse) machte einen wegweisenden Schritt in der Berufsbildung, indem sie 17 Spezialistenausbildungen auf vier neue Generalistenberufe (Polymechaniker/in, Konstrukteur/in, Automatiker/in und Elektroniker/in) straffte. Das neue Berufsmodell gilt ab Januar 98
[26].
Nach langer Konzeptionsphase stellte das BIGA zu Beginn des Jahres eine
Reform der kaufmännischen Ausbildung - mit rund 30 000 Auszubildenden der gewichtigste Lehrbereich - auf 1999 in Aussicht. Als bedeutendste Neuerung schlug die Projektleitung vor, künftig die zentrale Lehrabschlussprüfung aufzuheben und durch ein Bonussystem zu ersetzen, das verstärkt auf die Kernkompetenzen des Lehrbetriebs und die individuellen Fähigkeiten der Auszubildenden ausgerichtet ist. Der Schweizerische Kaufmännische Verband (SKV) stellte sich jedoch gegen die Abschaffung der Lehrabschlussprüfung und forderte eine Promotionsordnung, die mehr Durchlässigkeit zwischen den Ausbildungswegen schafft. Weiter forderte er im Widerspruch zu BIGA und Frauenorganisationen, die zweijährige Bürolehre auf drei Jahre auszubauen und sie in Richtung kaufmännische Lehre und Berufsmatur zu öffnen. Im November trat die Projektleitung zurück
[27].
Ab dem Frühjahr veröffentlichte das BIGA erstmals alle zwei Monate ein "
Lehrstellen-Barometer". Während die ersten repräsentativen Umfragen bei Arbeitgebern und Jugendlichen noch ergaben, dass mindestens 4500 Lehrstellen fehlen, zeichnete sich im Verlauf des Jahres eine deutliche Verbesserung des Lehrstellenangebotes ab
[28].
Gemäss BFS schlossen 1996 knapp 54 000 Lehrlinge und Lehrtöchter ihre Berufslehre ab, gleich viel wie im Vorjahr. Damit kam der seit zehn Jahren anhaltende Rückgang der
Lehrabschlüsse zum Stillstand
[29].
Eine Nationalfonds-Studie bezifferte die Kosten der Lehrlingsausbildung auf jährlich 6,7 Mia Fr. (Basisjahr 1994). 2,9 Mia Fr. erbringen die von den Kantonen getragenen Berufsschulen, 3,8 Mia Fr. die Betriebe. Dank der Arbeitsleistung der Lehrlinge, die mit 2,1 Mia Fr. zu Buche schlägt, betragen die Nettokosten für die Betriebe noch 1,7 Mia Fr. Die Autoren kamen jedoch zum Schluss, dass nicht die finanzielle Belastung, sondern die
zeitintensive Betreuung der Jugendlichen und deren von vielen Betrieben als ungenügend beurteilter Ausbildungsstand nach Absolvierung der obligatorischen Schulzeit die Hauptgründe dafür sind, dass in der Schweiz das Lehrstellenangebot kontinuierlich sinkt und über zwei Drittel der Betriebe überhaupt keine Lehrlinge mehr ausbilden
[30].
Im Rahmen des Investitionsprogrammes beantragte die WAK des Ständerates unter dem Motto "Bildung statt Beton",
60 Mio Fr. für die Verbesserung des Lehrstellenangebots anstatt für die Substanzerhaltung von Bundesbauten freizugeben. Sie schlug dabei vor, Arbeitgeber pro zusätzliche Lehrstelle mit 5000 Fr. zu entschädigen, womit 12 000 Lehrstellen hätten geschaffen werden können. Die WAK des Nationalrates schloss sich der Kreditforderung von 60 Mio Fr. an, beantragte aber, die Einsetzung der Mittel dem BIGA zu überlassen. In diesem Sinne stimmten auch die Räte und verabschiedeten den
Bundesbeschluss über die Förderung von Lehrstellen in der April-Sondersession mit grosser Mehrheit. In einer Verordnung konkretisierte der Bundesrat den für die Ausbildungsjahre 1997 bis 1999 geltenden dringlichen Bundesbeschluss. Danach erhöht der Bund vorübergehend die Beiträge für bestehende obligatorische Einführungskurse (42-57%, je nach Finanzkraft der Kantone) und für die Schaffung neuer Einführungskurse durch anerkannte Lehrwerkstätten, Berufsverbände und Berufsbildungsinstitutionen sowie für die Erweiterung bestehender Einführungskurse (52-67%). Höher fallen auch die Zuschüsse für Vorlehren, Betriebspraktika und Integrationskurse für Jugendliche ohne Lehrstellen aus (47-67%). Neue Massnahmen der Kantone im Bereich Erhaltung oder Erschliessung neuer Lehrstellen sowie neue Ausbildungsverbünde unterstützt der Bund - je nach Quoten der Jugendarbeitslosigkeit und Lehrstellenmangel - mit 40% bis 80% der Aufwendungen
[31].
Um der Lehrstellenknappheit längerfristig zu begegnen, gab der Nationalrat in der Sommersession ausserdem einer parlamentarischen Initiative Strahm (sp, BE) Folge, die dem Bundesrat die Kompetenz einräumen will, ein Anreizsystem oder einen Lastenausgleich zugunsten von Lehrbetrieben zu schaffen. Für den Initianten steht ein Bonus-Malus-System zwischen Betrieben ohne Ausbildungsaufwendungen und Betrieben, die sich in der Berufsbildung engagieren, im Vordergrund, da diese Lösung budgetneutral wäre. Er stellte aber auch Begünstigungen für Lehrbetriebe durch Steuererleichterungen oder durch staatliche Zuwendungen zur Diskussion. Die WBK erhielt den Auftrag, eine entsprechende Ergänzung des Berufsbildungsgesetzes auszuarbeiten.
Eine Subkommission "Anreizsysteme für Lehrstellen" diskutierte neben einem Bonus-Malus-System und steuerlichen Erleichterungen auch das im Kanton Genf praktizierte Modell, das Lehrbetrieben eine Entschädigung pro eingestelltem Lehrling bezahlt. Weiter stellte sie ein
Gütezeichen zur Diskussion, das innerhalb eines Verbandes an Betriebe vergeben würde, die in der Berufsbildung aktiv sind
[33].
Beide Räte überwiesen eine Motion der FDP-Fraktion, die den Bundesrat zu einer Reihe von
Massnahmen in der Lehrlingsausbildung auffordert. So seien für Betriebe, die nicht über genügend Ausbildungskapazitäten für eine vollständige Lehrlingsausbildung verfügen, betriebsübergreifende Teilausbildungen zu fördern. Weiter sollen die speziell für schulisch Schwächere geeigneten Konzepte der Anlehre und der Vorlehre in der Öffentlichkeit besser bekannt gemacht werden. Für Spätentwickler sei zudem die Möglichkeit zu schaffen, die Lehrabschlussprüfung in Raten zu absolvieren
[34].
Der Nationalrat überwies zusätzlich ein Postulat der WBK, das den Bundesrat einlädt, eine
permanente Lehrstellenmarktbeobachtung zu errichten und bei Betriebsschliessungen die Umplazierung von Lehrlingen mit Mitteln der Arbeitslosenversicherung zu ermöglichen. Wie die parlamentarische Initiative Strahm verlangt das Postulat ausserdem, Steuererleichterungen und ein Bonus-Malus-System zur Lehrstellenförderung zu prüfen
[35].
Hochschulen
Im November 1996 hatte die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) den Entwurf für eine
neue interkantonale Hochschulvereinbarung vorgestellt. Basel und Zürich hatten diesen jedoch nicht akzeptiert und Jura und Neuenburg sich der Stimme enthalten, weshalb eine Bereinigung nötig wurde. Im Februar konnte die EDK einstimmig die für 1999 vorgesehene definitive Fassung verabschieden, die als Kompromiss die Erreichung der maximalen Hochschulbeiträge bereits im Jahr
2002 anstatt erst 2003 vorsieht. Die neuen Hochschulbeiträge selbst, die erstmals nach Fachgruppen unterschieden werden, blieben gegenüber dem Entwurf unverändert
[36].
Ende Jahr gab das EDI den Entwurf für eine Revision des Hochschulförderungsgesetzes (HFG) in die Vernehmlassung. Diese soll spätestens Anfang 2000 in Kraft treten und den Lehr- und Forschungsplatz Schweiz auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereiten. Hauptziel ist die verbesserte Koordination zwischen Bund und Kantonen sowie zwischen Universitäten, ETH und zukünftigen Fachhochschulen. Der Entwurf enthält als wichtigste Elemente eine Neuregelung der Führungsstrukturen und der Finanzierungsinstrumente des Bundes. Bund und Kantone sollen ihre hochschulpolitischen Strategien enger aufeinander abstimmen und ihre jeweiligen Kompetenzen im Hochschulbereich vermehrt gemeinsam ausüben. Dies soll über drei Gremien geschehen: Eine zu bildende Regierungskonferenz soll als Aussprachegremium zwischen Bund und Kantonen dienen. Neu geschaffen werden soll ausserdem eine Universitätskonferenz, die als gemeinsames Hochschulorgan funktioniert. Im Unterschied zur heutigen Hochschulkonferenz, die nur Empfehlungen abgeben kann, soll diese in einigen wenigen, klar definierten Bereichen für Bund und Kantone bindende Beschlüsse fassen können. So sollen eine gesamtschweizerische Aufgabenteilung im Hochschulbereich (Bildung von Kompetenzzentren) und gesamtschweizerische Rahmenbedingungen über die Anerkennung von Studiengängen, -abschnitten und -abschlüssen verwirklicht und sichergestellt werden. Als drittes Organ ist die Rektorenkonferenz als interuniversitäres Organ der Hochschulleitungen vorgesehen. Da die Zuständigkeit des Bundes nicht ausreicht, um der Universitätskonferenz die erwähnten Kompetenzen zu übertragen, sehen die Universitätskantone vor, unter sich ein Konkordat abzuschliessen, das der Universitätskonferenz die selben Befugnisse erteilt, wie sie ihr von seiten des Bundes mit dem neuen Hochschulförderungsgesetz übertragen werden.
Bei der Finanzierung durch den Bund soll von der am Aufwand orientierten Subventionierung der kantonalen Hochschulen zur
leistungsbezogenen Ausschüttung von Bundesmitteln übergegangen werden. Die Sockelbeiträge sollen volumenbezogen, also nach der Zahl der Studierenden berechnet werden, wobei neu die Fachbereiche gewichtet werden und die anrechenbare Studiendauer 12 Semester betragen soll. Als Bemessungsgrundlagen für die Forschungstätigkeit an den Universitäten werden von einer Arbeitsgruppe des Bundes und der Universitätskantone konkrete Modelle entwickelt. Als Kriterien werden etwa die Zahl der wissenschaftlichen Veröffentlichungen, die Entwicklung der zugeflossenen Drittmittel oder die Zahl der vom Nationalfonds bewilligten Forschungsmittel geprüft. Als Anreiz für ein gesamtschweizerisches Hochschulsystem sollen neu Beiträge an Projekte für spezifisch nationale Aufgaben ausgerichtet werden. In Abweichung zum geltenden Gesetz schlägt der Entwurf zudem vor, dass nicht mehr alle Investitionsvorhaben der Kantone subventionsberechtigt sind. Verzichtet werden soll insbesondere auf Pauschalbeiträge an Hochschulklinikbauten der Humanmedizin und an die Förderung von Studentenwohnheimen
[37].
Die Schweiz sprach sich für die
neue europäische Hochschulkonvention aus, die im April an einer Konferenz des Europarates und der Unesco in Lissabon verabschiedet wurde. Das "Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in den europäischen Regionen", das die sechs bisherigen Hochschulkonventionen, denen die Schweiz 1991 beigetreten ist, ersetzen soll, sieht neu die Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen, die Transparenz und Fairness des Anerkennungsentscheides sowie zuverlässige Informationen über die nationalen Bildungssysteme der Teilnehmerstaaten vor
[38].
Im Auftrag des Schweizerischen Wissenschaftsrats (SWR) untersuchte eine internationale Expertengruppe die
Geisteswissenschaften an Schweizer Universitäten. Ihre Bilanz fiel gemischt aus: Während sie die Vielfalt, Produktivität und Qualität der wissenschaftlichen Arbeiten positiv beurteilte, kritisierte sie, dass es an einer kohärenten Wissenschaftspolitik und an der Koordination der wissenschaftlichen Arbeit fehle. Einen eigentlichen Notstand ortete sie bei den Arbeitsbedingungen des akademischen Mittelbaus. Im Vergleich zum Ausland daure es zu lange, bis Dissertationen oder Habilitationsschriften abgeschlossen sind, weil Assistenten mit zuviel administrativer Arbeit eingedeckt würden. Zwischen Assistenten- und Professorenstellen seien ausserdem mehr Positionen wie befristete Dozenturen zu schaffen, damit Assistenten wegen der langen Wartezeit bis zu einer Berufung nicht ins Ausland abwandern. Das System sei insgesamt zu sehr auf Ordinariate zugespitzt
[39].
An den
Universitäten Lausanne und Zürich kam es zu Demonstrationen und
Streiks. In Lausanne protestierten im April und im Dezember Studierende und Assistenten gegen die Sparpläne der Regierung. In Zürich wehrten sich die Studierenden im Dezember gegen das neue Universitätsgesetz, das eine bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat durchgesetzt hatte. Dieses sieht die Möglichkeit eines Numerus clausus - nicht begrenzt auf die Medizin - ebenso vor wie höhere Gebühren und eine Studienzeitbeschränkung. Neu soll Drittmittel-Beschaffung bzw. Sponsoring durch die Privatwirtschaft möglich sein. Nichts wissen wollte der Zürcher Kantonsrat dagegen von einer öffentlich-rechtlichen Anerkennung der Studentenorganisation sowie von einem expliziten Gleichstellungsartikel
[40].
Die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) sprach sich angesichts im Berichtsjahr erneut fehlender Studienplätze in der Medizin dafür aus, die Vorbereitung für einen
Numerus clausus 1998 unverzüglich aufzunehmen
[41].
Die Universitäten Bern, Neuenburg und Freiburg, die in der Benefri-Konvention zusammengeschlossen sind, schufen erstmals ein
interuniversitäres Departement. Für die Studienrichtung Erdwissenschaften vergeben sie neu ein gemeinsames Diplom; die Studierenden müssen für das Hauptstudium zwischen den drei Universitäten pendeln
[42].
Nicht zustande kam eine Zusammenarbeit der Universitäten Bern und Zürich bei den
Islamwissenschaften, nachdem Bern, das zu einem Schwerpunkt hätte ausgebaut werden sollen, mit der Besetzung seines zweiten Lehrstuhls auf sich warten liess. Ausserdem bildete sich in Zürich eine starke Lobby für die Beibehaltung der eigenen Islamwissenschaften
[43].
Nachdem die Zahl der Studierenden in den letzten zwei Jahren rückläufig war, stieg sie im Wintersemester 1996/97 auf
Rekordhöhe an. Mit 91 408 Eingeschriebenen betrug die Zunahme im Vergleich zum Vorjahr 3,6%. Insbesondere die Universitäten St. Gallen (+22,9%) und Zürich (+12%) verzeichneten eine starke Zunahme der Studienanfänger, während Freiburg (-13,2%) und Lausanne (-6,3%) an Popularität einbüssten. Die neugegründete Universität der italienischen Schweiz hatte in ihrem ersten Jahr 322 Studierende. 42,6% (1996: 41,8%) der an Schweizer Hochschulen eingeschriebenen Studierenden waren Frauen
[44].
Gemäss einer Studie des BFS wird die Zahl der Studierenden
bis zum Jahr
2004 um fast ein Viertel auf rund
110 000 ansteigen. Hauptgründe sind die steigende Zahl von Maturanden, die kürzere Ausbildungsdauer an den Gymnasien sowie neue Studienangebote, namentlich auch durch die neue Tessiner Universität. Diese rechnet bei Vollbelegung ab 2001 mit rund 2000 Immatrikulationen. Im internationalen Vergleich weist die Schweiz aber nach wie vor eine sehr tiefe Studierendenquote auf. Von den OECD-Ländern stand sie 1995 vor der Türkei und Mexiko an drittletzter Stelle
[45].
Anlässlich einer Umfrage des BFS zur
geographischen Mobilität gaben nur 11% der Studierenden an, während des Studiums einen Gastaufenthalt an einer anderen Hochschule verbracht zu haben. 42% dieser mobilen Studierenden gingen im Rahmen des binnenschweizerischen Mobilitätsprogramms "CH-Unimobil" weg, in 15% der Fälle handelte es sich um ein anderes Austauschprogramm; 43% organisierten ihren Gastaufenthalt selbst. Gemäss der Studie sind Westschweizer Studierende nicht mobiler als Deutschschweizer
[46].
Fachhochschulen
Bis Ende Februar hätte die erst im letzten November eingesetzte Eidgenössische Fachhochschulkommission (
EFHK) unter Leitung von Ascom-Direktor Hansjürg Mey dem Bundesrat eine Auswahlempfehlung zu den Fachhochschulen bekanntmachen sollen, damit dieser im Frühjahr die entsprechenden Anerkennungen hätte erteilen können. Nur so hätten die ersten Studierenden im Schuljahr 1997/98 an den Fachhochschulen ihre Ausbildung beginnen können. Der in einem eher unhelvetischen Tempo geplante Umbau der rund 60 Höheren Fachschulen der Bereiche Wirtschaft, Technik und Gestaltung in "ungefähr zehn" Fachhochschulen bis zum Jahr 2003 geriet jedoch in Verzug: Die EFHK äusserte im Februar aufgrund der bislang eingegangenen Gesuche qualitative und strukturelle Bedenken und bemängelte insbesondere, dass Ansätze zur Schwerpunktbildung und Interdisziplinarität fehlten. Der vielzitierte Aufbruch der Reform erschöpfe sich noch vielerorts im Prinzip der regionalen Besitzstandwahrung. Um zu verhindern, dass über bestehende Strukturen einfach der Titel Fachhochschule gesetzt wird und um ein konkretes Anforderungsprofil für Fachhochschulen erstellen zu können, erwirkte die EFHK beim Bundesrat eine
Verschiebung des Anerkennungsverfahrens von Februar auf November 97. Damit wird der Bundesrat erst im Frühjahr 1998 über die Gesuche entscheiden. Um den Start der Hochschulreform aber nicht de facto um ein Jahr verschieben zu müssen, setzte die EFHK eine
Übergangsregelung durch, gemäss der die Fachhochschulstudiengänge rückwirkend auf Beginn des Studienjahres 1997/98 (1. Oktober 1997) anerkannt werden. Wer im Herbst 1997 sein Studium in einem Lehrgang aufnahm, der die rückwirkende Genehmigung nicht erhält, kann entweder ein Diplom alter Ordnung mit nachträglicher Aufwertung zu einem Fachhochschuldiplom anstreben oder in einen genehmigten Fachhochschul-Studiengang wechseln, sofern die dafür notwendigen Bedingungen erfüllt werden
[47].
Mitte April legte die EFHK das
Konzept eines dreistufigen Anerkennungsverfahrens, das zwischen Studiengang, Teilschule und Fachhochschule unterscheidet, und einen entsprechenden
Kriterienkatalog vor. Als Fachhochschul-Studiengang gilt eine Lehrveranstaltung, bei der mindestens 15 Studierende unterrichtet oder jährlich wenigstens zehn Diplome ausgestellt werden. Als Teilschule einer Fachhochschule bewerben kann man sich, wenn der rechtlich-politische Einbau in die Fachhochschule gewährleistet ist, mindestens drei anerkannte Studiengänge angeboten werden, 80% der Lehrkräfte über einen Hochschulabschluss verfügen, ein System der Qualitätssicherung fest installiert ist und für Dozierende ein Anreizsystem für die Übernahme von Forschungs- und Entwicklungsaufgaben besteht. Den
Titel Fachhochschule schliesslich erhält nur, wer unter seinem Dach mindestens je eine anerkannte Technikerschule (HTL), Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV) sowie möglichst eine Gestaltungsschule (HFG) vereinigen kann, die über interdisziplinäre Lehrveranstaltungen verbunden sind. Weitere Kriterien sind u.a. die klare Trennung von strategischer und operativer Leitung, die Spezialisierung auf ein Schwerpunktstudium sowie die Sicherstellung von angewandter Forschung und Entwicklung und die Zusammenarbeit mit Hochschul- und Forschungseinrichtungen im In- und Ausland. Dozierende brauchen in der Regel einen Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss
[48].
Weiter gab die EFHK die Empfehlung ab, gesamtschweizerisch nur sieben Fachhochschulen zu schaffen. Nachdem 1996 zehn Gesuche gestellt worden waren, stieg die Zahl bis Mitte Berichtsjahr aber auf
insgesamt 14 Gesuche an. Neun kamen aus der Deutschschweiz, je eines aus dem Tessin und der Westschweiz und drei von Privaten (Akad, Fern-FH-Brig sowie die in einem Verein zusammengeschlossenen Feusi Bern, Kaderschule St. Gallen und Regensdorf). Der Anstieg der Gesuche hatte insbesondere damit zu tun, dass der geplante
Fachhochschulverbund Zürich - Ostschweiz (SG, TG, SH, GL, GR, AI und AR) im Frühjahr
scheiterte. Der Kanton Zürich entschied sich für den Alleingang, weil er mit der Forderung nach mehr Mitspracherecht für Standortkantone von Fachhochschulen nicht durchkam. Die Ostschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz reichte deshalb vier individuelle Gesuche - Zürich, St. Gallen, Rapperswil/Wädenswil (SG/ZH) und Chur/Samedan/Buchs (GR/SG) - ein. Die EFHK empfahl jedoch, in der
Ostschweiz lediglich zwei Fachhochschulzentren entstehen zu lassen: eines in der Südostschweiz mit Standorten in Buchs, Chur, Samedan und dem liechtensteinischen Schaan sowie eine in Zürich, der auch die Schulen in Rapperswil und St. Gallen angeschlossen werden sollen. Ausserdem forderte sie in der
Nordwestschweiz einen Verbund der Kantone Aargau, Solothurn und der beiden Basel, die drei individuelle Gesuche eingereicht hatten
[49].
Die
Westschweiz bekundete mit dem Aufruf zur Regionalisierung weniger Mühe. Zu Beginn des Jahres stellten die sechs französisch- oder zweisprachigen Kantone (GE, VD, NE, VS, FR und JU) die Haute école spécialisée de Suisse occidentale vor. Insbesondere aus Genf erhob sich zwar Widerstand gegenüber einer gemeinsamen Westschweizer Fachhochschule. Im Juni lehnten die Genfer Stimmbürger eine Volksinitiative der Linken, die eine eigene Fachhochschule für Genf verlangte, um den Bildungsstandort Genf zu sichern, jedoch ab
[50].
Ende November
beantragte die EFHK dem Bundesrat definitiv, nur sieben Fachhochschulzentren zu genehmigen: Westschweiz, Südschweiz (Tessin), Bern-Mittelland, Zentralschweiz, Südostschweiz, Nordwestschweiz (BS, BL, AG und SO) sowie Zürich-Nordostschweiz. Rund 30 der heute 240 Studiengänge sollen aufgehoben werden, wobei vor allem das Ingenieurwesen, die Architektur und Raumplanung sowie die Betriebswirtschafts- und Verwaltungslehre betroffen sind. Das Bewilligungsverfahren für die Schulen für Gestaltung verzögerte sich um einige Monate. Im Herbst 98 sollen die Schulen offiziell als Fachhochschulen den Lehrbetrieb weiterführen können. Im kurzen
Vernehmlassungsverfahren, das bis zum 15. Dezember dauerte, wehrten sich insbesondere die beiden Basel, Aargau und Solothurn einmal mehr gegen den geplanten "Zwangsverbund" Nordwestschweiz. Die Erziehungsdirektorenkonferenz der Ostschweizer Kantone beantragte, die FHS Südostschweiz in FHS Ostschweiz umzubenennen und das Technikum Rapperswil (ITR), das der FHS Zürich-Nordostschweiz zugeordnet wurde, der FHS Ostschweiz anzugliedern
[51].
Nationalrat Randegger (fdp, BS) machte auf die Ungleichbehandlung der Hochschulen und der in Gründung begriffenen Fachhochschulen bezüglich
erwirtschafteter Erträge aufmerksam. Indem den Fachhochschulen solche von dem für die Bundesbeiträge anrechenbaren Gesamtaufwand abgezogen werden sollen, bestünden keinerlei Anreize mehr für Wissens- und Technologietransfer in Wirtschaft und Gesellschaft. Der Nationalrat überwies ein Postulat zur Prüfung dieser Frage
[52].
Forschung
Zur künstlichen Fortpflanzung und zur Xenotransplantation siehe oben, Teil I, 7b (Gesundheitspolitik).
Staatssekretär Heinrich Ursprung, der seit 1990 der Gruppe für Wissenschaft und Forschung vorstand, trat in den Ruhestand. Zu seinem Nachfolger ernannte der Bundesrat auf den 1. Oktober den national wenig bekannten Gesundheitsökonomen
Charles Kleiber, der zuletzt Chef des Waadtländer "Service des Hospices cantonaux" war, und wählte damit einen aussenstehenden Reformer. Die Wahl stiess bei Wissenschaftlern und Forschern, die sich jemanden aus ihren Kreisen gewünscht hätten, auf wenig Freude. Der Vorort zeigte sich in einer ersten Reaktion befremdet
[53].
Im Oktober verabschiedete der Bundesrat die "
Ziele der Forschungspolitik des Bundes nach dem Jahr 2000", die als Vorgabe für die Mehrjahresprogramme der Forschungsorgane (u.a. Hochschulen, Schweiz. Nationalfonds und Akademien) dienen. Die heutige Spitzenposition der Schweizer Forschung bezeichnete er als für die Zukunft nicht gesichert, da diese vor allem in traditionellen Bereichen stark, in zukunftsweisenden Bereichen aber untervertreten sei. Beim Technologietransfer gäbe es gravierende Mängel. Weiter sei es beunruhigend, dass Schweizer Unternehmen ihre F&E-Aktivitäten (Forschung und Entwicklung) immer stärker ins Ausland auslagerten. Der freien Forschung sollen künftig wieder mehr Mittel zufliessen. Für die orientierte Forschung legte der Bundesrat aufgrund der Vorschläge des Schweizerischen Wissenschaftsrats (SWR) als Schwerpunkte die
Lebenswissenschaften, Geistes- und Sozialwissenschaften, Umwelt und nachhaltige Entwicklung sowie Informations- und Kommunikationstechnologien fest. Die Förderungsmassnahmen unterstehen vier Leitprinzipien: 1.) Förderung des Nachwuchses, da der Mangel an hochqualifizierten Fachleuten ein vordringliches Problem sei, das mit der Schaffung der Fachhochschulen noch grösser werde. Besonders reformbedürftig sei die Nachwuchsförderung in den Geistes- und Sozialwissenschaften. 2.) Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Anwender von Forschungsresultaten und Verstärkung des Dialogs zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit. Die Programme zur Technologiefolge-Abschätzung will der Bundesrat weiterführen und ausbauen. 3.) Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Grundlagenforschung und anwendungsorientierter Forschung, Wirtschaft und Hochschulen sowie zwischen den Ingenieur- und Naturwissenschaften und den Geistes- und Sozialwissenschaften. 4.) Sicherung der Forschungskapazitäten durch Aufgabenteilung und die
Schaffung von nationalen Kompetenzzentren. Der Bundesrat betonte, dass die Ziele der Schweizer Forschungspolitik nur durch die Integration der Schweiz in die internationalen Forschungsnetzwerke erreicht werden können. Erklärtes Ziel sei deshalb die integrale Teilnahme der Schweiz an den Forschungs-Rahmenprogrammen der EU, aber auch die verstärkte bilaterale Zusammenarbeit mit Ländern ausserhalb Europas. Organisation und Verwaltung des Bereichs "Bildung, Forschung und Entwicklung" sollen verbessert
[54] und die Information über Forschungsprojekte von Bundesverwaltung, Nationalfonds und ETH (später sollen alle durch öffentliche Mittel finanzierten Forschungsprojekte aufgenommen werden) über das System ARAMIS besser koordiniert werden. Nach der Strukturreform sei die Rolle der beratenden Organe der Wissenschaftspolitik - heute sind dies in erster Linie der SWR und die Akademien - zu überdenken
[55].
Beide Räte hatten im Berichtsjahr über die Bewilligung einer
Synchrotron-Lichtquelle Schweiz am Paul Scherrer Institut (PSI) zu entscheiden. Diese soll das PSI zusammen mit weiteren bestehenden Anlagen zu einem international attraktiven Zentrum zur Erforschung verschiedenster Stoffstrukturen werden lassen. Die 159 Mio Fr. teure Forschungsanlage war in Wissenschaftskreisen nicht unumstritten, da insbesondere eine ungenügende Auslastung befürchtet wurde. Ausserdem entzöge die teure Anlage anderen Forschungsbereichen dringend benötigte finanzielle Mittel. In den Räten selbst passierte die Kreditvorlage dann allerdings einhellig. Die Synchrotron-Lichtquelle soll Mitte 2001 in Betrieb gehen
[56].
Die Europäische Kommission verabschiedete im Frühjahr das
fünfte
EU-Forschungsrahmenprogramm (1998-2002, operationell ab 1999). Die gleichberechtigte Teilnahme an den EU-Forschungsprogrammen bleibt der Schweiz wegen des EWR-Neins, und weil die bilateralen Verhandlungen auch im Berichtsjahr nicht abgeschlossen werden konnten, allerdings nach wie vor verwehrt. Schweizerische Forschungsinstitutionen können zwar auf Projektebene mitwirken, aber keine Leitungsfunktionen übernehmen. Im Herbst zog das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (BBW) eine
Bilanz der
bisherigen
Beteiligung der Schweiz an den EU-Forschungsprogrammen (1992-1996). Danach nahm die Beteiligung seit 1992 stetig zu. Das BBW kritisierte jedoch, dass die über 1100 Teilnehmer zum überwiegenden Teil aus dem Hochschulbereich stammten, während die Industrie und die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) noch schwach vertreten sind. Die Aufwendungen von insgesamt 336 Mio Fr. kamen mehrheitlich informations- und kommunikationstechnologischen Projekten zugute; an zweiter und dritter Stelle folgten Biowissenschaften und Umweltforschung
[57].
Die Schweizer
Privatwirtschaft erhöhte ihre Ausgaben für Forschung und Entwicklung auch in den Rezessionsjahren: von 1992 bis 1996 um nominal 6%. 1996 gab sie knapp 16 Mia Fr. aus, davon allerdings mehr als die Hälfte im Ausland. An erster Stelle der Ausgaben im In- (38%) und Ausland (45%) steht die Chemie. Im internationalen Vergleich liegt die Schweiz mit einem Forschungsanteil von 1,9% des Bruttoinlandprodukts wie schon 1992 auf dem dritten Rang, nach Schweden und Japan, aber noch vor den USA und Deutschland. Die Beschäftigung in der schweizerischen Forschung und Entwicklung ging zwischen 1992 und 1996 um 1% auf 37 290 Personen zurück
[58].
Die
Kommission für Technologie und Innovation (KTI), das wichtigste Instrument des Technologietransfers zwischen Hochschulen und der Wirtschaft des Bundes, musste sich ab Februar wegen Kreditkürzungen für zahlungsunfähig erklären. Im Rahmen des Investitionsprogrammes vom April zwackte der Nationalrat deshalb beim Posten Bundesbauten 40 Mio Fr. für die KTI ab. Der Ständerat als Zweitrat wollte auf dem Weg des Investitionsprogrammes jedoch nur 20 Mio Fr. freigeben, ein Kompromiss, auf den der Nationalrat einschwenkte. Beide Räte überwiesen aber zusätzlich eine Motion der ständerätlichen WAK, die weitere 20 Mio Fr. für die KTI per Nachtrag zum Budget 97 forderte und für die Jahre 1998 und 1999 eine Erhöhung der Verpflichtungskredite für KTI-Tätigkeiten verlangte. Im Dezember stimmte der Nationalrat einstimmig einer Sonderfinanzierung für die KTI von je 15 Mio Fr. für die Jahre 1998 und 1999 zu
[59].
In der Frühlingssession hatte sich als Zweitrat der Ständerat mit der Volksinitiative "Zum Schutz von Leben und Umwelt vor Genmanipulation" (
Gen-Schutz-Initiative) der Schweizerischen Arbeitsgruppe Gentechnologie (SAG) zu befassen. Diese will Herstellung, Erwerb und Weitergabe genetisch veränderter Tiere, die Freisetzung genetisch veränderter Organismen sowie die Patentierung genetisch veränderter Tiere und Pflanzen verbieten. Die
WBK des Ständerates hatte die als forschungsfeindlich eingestufte Volksinitiative zuvor einstimmig verworfen, dafür aber ausführlich einen moderateren Gegenvorschlag Zimmerli (svp, BE) diskutiert, der im wesentlichen die Anliegen der
Gen-Lex-Motion übernahm. Diesen aus der Feder von Nationalrat Randegger (fdp, BS) stammenden Vorstoss hatte der Nationalrat letztes Jahr überwiesen. Er verlangt die schnellstmögliche Regelung der ausserhumanen Gentechnik in allen Gesetzen, die für die Anwendung der Gentechnik von Belang sind. Hauptforderungen sind eine Bewilligungspflicht für gentechnische Eingriffe, eine Haftpflichtregelung, eine Deklarationspflicht und die Schaffung einer Ethik-Kommission. Ein Patentierungsverbot lehnt die Gen-Lex-Motion dagegen strikte ab. Für einen Gegenvorschlag hätte das Argument gesprochen, die von der Motion angesprochenen Zielsetzungen auf Verfassungsstufe zu heben. Eine deutliche Kommissionsmehrheit betonte aber, dass der vom Nationalrat gewiesene Weg mit einem detaillierten Gesetzgebungsauftrag wesentlich rascher ans Ziel führe
[60].
Im
Ständerat wichen die Meinungen weit weniger voneinander ab als im Nationalrat, wo es immerhin zu über 50 Gegenstimmen resp. Enthaltungen gekommen war. Er
verwarf die Volksinitiative oppositionslos, mit 37 zu 0 Stimmen. Neben vielen bürgerlichen Vertretern, die den Forschungsplatz Schweiz gefährdet sahen, verglich Ständerat Gian-Reto Plattner (sp, BS) die Gentechnologie in einer vielbeachteten Rede mit der Zähmung des Feuers, die die heutige Zivilisation erst ermöglicht habe. Er warnte vor einem schweizerischen Alleingang und stellte bei Annahme der Initiative einen Abbau von mindestens 2500 Stellen in Basel in Aussicht. Neben dem Bekenntnis zum Forschungsplatz Schweiz warnten aber auch viele Ratsmitglieder davor, die Ängste der Bevölkerung vor der Gentechnologie zu unterschätzen; die Volksinitiative sei nicht chancenlos. Um bei der Abstimmung nicht mit leeren Händen dazustehen, machte sich Ständerat Onken (sp, TG) für einen direkten Gegenvorschlag stark, der wie die Initianten ein Patentierungsverbot für Tiere und Pflanzen verankern wollte. Die Freisetzung von gentechnisch veränderten Tieren wäre gemäss Vorschlag Onken verboten worden, nicht aber die Freisetzung von gentechnisch veränderten Mikroorganismen und Viren, wenn therapeutische oder öffentliche Interessen nachgewiesenermassen überwiegen. Die Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen sowie die Erzeugung, Haltung und Verwendung transgener Tiere wäre bewilligungspflichtig geworden. Dieser Vorschlag ging dem Rat aber entschieden zu weit und wurde mit nur drei Gegenstimmen abgelehnt.
Stattdessen überwies er diskussionslos die Gen-Lex-Motion des Nationalrates. Bundesrat Delamuraz versicherte, dass die Verwaltung daran sei, diese so rasch wie möglich in konkrete Gesetzesbestimmungen umzusetzen
[61].
Im Juli veröffentlichte das federführende Bundesamt für Veterinärwesen ein
Gutachten des Rechtsprofessors Rainer J.
Schweizer, das die noch bestehenden Lücken der Gesetzgebung in der ausserhumanen Gentechnologie aufzeigte. Schweizer trat dafür ein, neben den verschiedenen Erlassen in den anwendungsbezogenen Gesetzen - vom Umwelt- über das Natur- und Heimatschutz- bis zum Tierschutz- und Lebensmittelgesetz - ein
Rahmengesetz zur Gentechnologie im ausserhumanen Bereich zu erlassen. Weiter schlug er insbesondere die Einführung einer Bewilligungspflicht für gentechnische Eingriffe an Tieren, gesetzgeberische Massnahmen zur Wahrung der "Würde der Kreatur", die Einsetzung einer einflussreichen nationalen Ethikkommission, die Verschärfung der Haftpflicht und die Ausweitung der Deklarationspflicht im Lebensmittelbereich vor
[62].
Im Verlauf des Jahres formierten sich diverse
Gruppierungen pro oder contra Gentechnik. Während sich etwa Hochschulforscher mit einem "Manifest für die Menschenwürde - Klonen beim Menschen: nein" bemühten, das Bild einer verantwortungsbewussten Wissenschaftsgemeinschaft zu vermitteln, lehnten namhafte Schweizer Kulturschaffende mit einer "Erklärung von Zürich" die Gentechnik als Trägerin zu grosser unbekannter Risiken ab. Die Diskussion um Nutzen und Risiken der Gentechnologie polarisierte sich zusehends. Medienberichte über ausländische Forschungsversuche, wie etwa das geklonte Schaf "Dolly", aber auch die schweizerische Zulassung des Imports von gentechnisch verändertem Soja
[63] führten zu zusätzlicher
Verunsicherung. Im August reichte die Stiftung für Konsumentenschutz Strafanzeige gegen die von der Pharmaindustrie finanzierte Inseratekampagne für Gentechnologie ein, da diese irreführend und täuschend sei und damit gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb verstosse. Ebenfalls im August fasste der Parteivorstand der
SP ausserdem bereits die
Ja-Parole und löste damit heftige Kritik in der Spitzenforschung aus. Im November unterzeichneten über 750 Personen aus Forschung, Medizin, Verwaltung, Politik und Wirtschaft (darunter Nobelpreisträger Rolf Zinkernagel) die "Berner Konvention", die der Gen-Schutz-Initiative den Kampf ansagt und für einen "verantwortungsbewussten Umgang mit Bio- und Gentechnologie" plädiert. Die Gentechnologie-Gegner ihrerseits stellten gar ein internationales Unterstützungskomitee auf die Beine, dem u.a. die indische Umweltaktivistin und Gewinnerin des alternativen Nobelpreises Vandana Shiva angehört. Schweizer Nahrungsmittel- und Biotechnologie-Konzerne gründeten die Vereinigung "Internutrition", um den Dialog mit der Bevölkerung zu fördern und ihr die Ängste vor gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln zu nehmen. Der teuerste in der Schweiz je geführte Abstimmungskampf begann sich abzuzeichnen
[64].
Ende Jahr eröffnete der Bundesrat die
Vernehmlassung zur Gen-Lex-Vorlage als eine Art indirekter Gegenvorschlag zur Gen-Schutz-Initiative. Im wesentlichen nahm er die Vorschläge Schweizers auf, verzichtete aber auf ein Rahmengesetz und legte stattdessen Anpassungen von insgesamt acht Gesetzen, drei Verordnungen und einem Bundesbeschluss vor
[65]. Die wichtigsten Anpassungen betreffen das Umweltschutzgesetz (USG), das zu einer Art Grundgesetz für die Gentechnologie werden soll. Neben der Sicherheit für Mensch und Umwelt verlangt das USG neu ausdrücklich auch, dass die "biologische Artenvielfalt und deren nachhaltige Nutzung" nicht durch gentechnologische Anwendungen beeinträchtigt und die "
Würde der Kreatur" bei Tieren und Pflanzen nicht missachtet werden darf. Die Herstellung transgener Tiere stellt gemäss Bundesrat keine prinzipielle Verletzung der Würde der Kreatur dar. Die Herstellung und der Umgang mit transgenen Tieren (im Tierschutzgesetz geregelt) und auch die Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen und Organismen unterstehen jedoch einer
erweiterten Bewilligungspflicht, zudem muss vor gentechnischen Veränderungen am Erbmaterial von Tieren und Pflanzen eine Güterabwägung im Hinblick auf die Würde der Kreatur vorgenommen werden. Der Bundesrat erhält weitreichende Verordnungskompetenzen, um regulierend eingreifen zu können. Er erhält aber auch die Ermächtigung, Ausnahmen von der Bewilligungspflicht zuzulassen, "wenn nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung eine Gefährdung der Umwelt oder des Menschen, eine Missachtung der Würde von Tieren und Pflanzen oder eine Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt und deren nachhaltiger Nutzung ausgeschlossen ist". Bei den Bewilligungsverfahren soll das
Öffentlichkeitsprinzip herrschen, wonach jede Person Anspruch auf Zugang zu Informationen über Bewilligungsgesuche hat, allerdings erst nach Erteilung der Bewilligung.
Die
Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel soll erweitert werden. Um die Wahlfreiheit der Konsumenten zu schützen, soll der Bundesrat auch Vorschriften über eine Negativdeklaration erlassen können ("Dieses Produkt enthält keine GVO"). In den USA sind solche verboten. Ferner soll der Bundesrat eine Deklarationspflicht auch für Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs wie zum Beispiel Kosmetika erlassen können. Im Epidemiengesetz sollen immunbiologische Produkte und Gegenstände kennzeichnungspflichtig werden, die Erreger enthalten oder aus Erregern gewonnen werden, die gentechnisch verändert sind. Schliesslich sollen wegen allfälliger Langzeitschäden die Verjährungsfristen für die
Haftpflicht nach oben korrigiert werden: neu sollen eine relative Frist von drei Jahren (seit Entdeckung) und eine absolute Frist von dreissig Jahren (seit Schadenereignis) gelten, wie sie auch das Atomrecht kennt. Die Produktehaftung wird ausgedehnt auf gentechnisch veränderte Landwirtschaftsprodukte, womit sich das Haftungsrisiko für Landwirte, die solche Produkte erzeugen, erhöht. Im Landwirtschaftsgesetz wird ausserdem festgelegt, dass gentechnisch veränderte Nutztiere erst gezüchtet oder eingeführt werden dürfen, "wenn wichtige Gründe die Produktion und den Absatz rechtfertigen" und die Voraussetzungen des Tierschutzrechts erfüllt sind. Die für die Initianten zentrale Frage der
Patentierung wurde offen gelassen, da man diesbezüglich die europäische Regelung abwarten wolle. Mit allen ethischen Fragen der Gentechnologie soll sich künftig eine
Ethikkommission befassen, wie sie im Bereich der Humanmedizin schon seit längerer Zeit besteht. Zu den Aufgaben der Kommission gehört es, die Behörden zu beraten und bei wichtigen Bewilligungsgesuchen oder Forschungsvorhaben Stellung zu nehmen; sie hat allerdings kein Veto-Recht. Weiter soll sie die Information der Bevölkerung gewährleisten. Die Vernehmlassung dauert bis Ende März 1998
[66].
Die
Gentechnologie-Gegner kritisierten die Vorlage in ersten Stellungnahmen erwartungsgemäss als zu wenig weitgehend. Die Grünen sahen in ihr "viel Verpackung, aber wenig neue Inhalte". Von seiten jener, die die Gentechnologie nicht grundsätzlich ablehnen, wurden insbesondere die vielen Kann-Formulierungen und das "Flickwerk" anstelle eines kompakten Gentechnik-Gesetzes kritisiert, wie auch, dass die Frage der Patentierung offengelassen wurde, und dass Konsumenten- und Umweltschutzorganisationen keinerlei Mitsprachemöglichkeiten wie etwa ein Beschwerderecht in den Bewilligungsverfahren eingeräumt wird. Die Medien wiesen darauf hin, dass die Gen-Lex-Vorlage im Parlament erst Ende 1998 - nach der Abstimmung über die Volksinitiative - behandelt werden wird und dass die Vorlage dann noch abgeschwächt werden könnte
[67].
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Schweizerischer Wissenschaftsrat, Zielvorstellungen für die Entwicklung der schweizerischen Hochschulen, Periode 2000-2003: Vorschläge des SWR an den Bundesrat, Bern 1997.
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Wasescha, L., "Das schweizerische Gentechnologierecht - eine Übersicht", in Die Volkswirtschaft, 71/1998, Nr. 4, S. 26 ff.
[1] Presse vom 14.6.97. Die Schweiz hatte 1995 am bisher grössten internationalen Bildungsforschungsprojekt teilgenommen, bei dem die mathematischen und naturwissenschaftlichen Schulleistungen von rund einer halben Million Jugendlichen aus über 40 Ländern getestet wurden.1
[2] Presse vom 19.2.97. Die "Agenda 21" wurde 1992 an der UNO-Konferenz von Rio verabschiedet und strebt die nachhaltige Entwicklung an.2
[3]
Lit. EDK (Reformprojekte Schule Schweiz).3
[4] VS:
NF, 14.10. und 18.10.97;
NZZ, 24.10.97. AG:
AZ, 10.6. und 17.10.97.4
[5] BS:
BaZ, 27.2. und 12.8.97. BL:
BaZ, 8.1.97. ZH:
NZZ und
TA, 13.9.97.5
[6] SG:
SGT, 2.7.97. TH:
SGT, 23.10.97. GL:
TA, 5.5.97. SH:
SN, 11.12.97. AI:
SGT, 22.2.97. AG:
AZ, 11.1. und 10.6.97. BS:
BaZ, 13.11.97. GE:
JdG, 22.8.97.6
[7] SZ: Presse vom 25.2.97. SG:
SGT, 19.6.97. AG:
BaZ, 20.11.97.7
[8]
CdT, 25.2., 14.3. und 29.4.97. Namhafte Politiker publizierten daraufhin ein Manifest für die Verteidigung der öffentlichen Schulen (
CdT, 3.6. und 27.9.97).8
[9] GR:
BüZ, 7.2. und 3.3.97. ZH: Presse vom 13.2. und 17.12.97. BE, BL, VD und JU kennen ein Englisch-Obligatorium ab dem 7. Schuljahr bereits. Für Aufsehen sorgte auch ein von der Regierung wohlwollend aufgenommener FDP-Vorstoss im Zürcher Kantonsrat, der Englisch bereits ab der zweiten Primarklasse fordert (
TA, 29.8.97). Zur nationalen Sprachendiskussion Englisch-Französisch, die aufgrund des Zürcher Modells ausbrach, siehe auch unten, Teil I, 8b (Sprache).9
[10] BL:
BaZ, 16.5. und 29.9.97. SH:
SN, 20.12.97. SO:
SZ, 30.6.97. LU:
NLZ, 11.12.97.10
[12] BS:
BaZ, 28.10. und 6.12.97. LU:
NLZ, 9.9.97. ZH:
TA, 29.10. und 27.11.97. BE:
BZ, 30.10.97.12
[13] Innerschweiz:
NLZ, 8.1. und 24.9.97. AG:
AZ, 14.10.97. GR:
BüZ, 2.5.97. ZH:
NZZ, 6.8.97. Vgl.
SPJ 1995, S. 278 und
1996, S. 293.13
[15] GE:
NQ, 26.3.97. BE:
BZ, 25.10.97.15
[16] AG:
AZ, 25.9.97. GR:
BüZ, 2.5.97. SG:
SGT, 11.3.97. SO:
SZ, 5.6., 3.7. und 7.11.97. NE:
Express, 12.2.97. BL:
BaZ, 31.1. und 16.8.97. Zum MAR vgl.
SPJ, 1994, S. 247 ff. und
1995, S. 279. Vgl. auch
SPJ 1996, S. 294.16
[17]
SZ, 4.8.97. BE:
BZ und
Bund, 24.9.97.17
[18]
Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1064 f.;
Amtl. Bull. StR, 1997, S. 736 und 738; Presse vom 11.6.97;
SGT, 20.8.97. Gegen eine Kantonalisierung der Berufsbildung sprach sich auch BIGA-Direktor Jean-Luc Nordmann aus (
NZZ, 5.5.97). Vgl.
SPJ 1996, S. 303. Siehe auch oben, Teil I, 5 (Finanzausgleich).18
[19]
Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1061 ff. und 1086;
Amtl. Bull. StR, 1997, S. 733 und 738 ff. Vgl.
SPJ 1996, S. 302 f. Zu der im Berichtsjahr geäusserten Kritik am BIGA und einer Neuorganisation dieses Bundesamtes siehe oben, Teil I, 1c (Verwaltung) und 7c (ALV).19
[20]
Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1063 ff.; Presse vom 10.6.97;
SHZ, 10.7.97. Einer Standesinitiative des Kantons Bern zu einer Neuausrichtung der Berufsbildung gaben beide Räte keine Folge, weil sich deren Anliegen weitgehend mit den parlamentarischen Vorstössen deckten (
Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1061 ff.;
Amtl. Bull. StR, 1997, S. 733 ff.).20
[21]
Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1066.21
[22]
Amtl. Bull. StR, 1997, S. 736 f.; Presse vom 24.9.97.22
[23]
Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2218 f. Der WQ hält fest, wieviele Stunden pro Jahr Mitarbeiter/innen einer Firma während eines Jahres für die Weiterbildung absolvierten, in Relation zu den geleisteten Arbeitsstunden.23
[24]
Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2217 (Mo) und 2237 (Po).24
[25] Presse vom 4.7., 5.7. und 11.7.97.25
[26]
BBl, 1997, IV, S. 970 ff.;
NZZ, 20.9.97.26
[27]
NZZ, 9.1.97;
TA, 8.11.97.27
[28] Presse vom 29.3. und 15.10.97.28
[29] Presse vom 20.9.97.29
[31]
NZZ, 12.4.97;
Amtl. Bull. StR, 1997, S. 373 ff. und 408;
Amtl. Bull. NR, 1997, S. 655 ff., 797 und 840;
BBl, 1997, S. 747 ff.; Presse vom 9.5.97;
NZZ, 19.7.97. Zum Investitionsprogramm siehe oben, Teil I, 4a (Konjunkturpolitik).31
[34]
Amtl. Bull. NR, 1997, S. 527 ff.;
Amtl. Bull. StR, 1997, S. 735.34
[35]
Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1066 f.35
[36] Presse vom 21.2.97;
TA, 22.2.97. Vgl.
SPJ 1996, S. 297.36
[37] Presse vom 16.12.97.37
[39] Presse vom 17.2.97.39
[40]
NQ, 16.4. und 31.10.97;
TA, 8.12.97;
WoZ, 11.12.97. Über das neue Universitätsgesetz stimmt der Kanton Zürich im März 1998 ab.40
[41] Presse vom 28.2.97.41
[42]
NZZ und
Lib., 20.6.97. Vgl.
SPJ 1996, S. 299.42
[44] Presse vom 10.5.97.44
[45]
Lit. BFS; Presse vom 29.11.97.45
[47]
NZZ, 12.2.97; Presse vom 18.2.97. Vgl.
SPJ 1996, S. 303 f.47
[49] Presse vom 7.3.97 (Alleingang ZH);
SGT, 29.4.97;
BüZ, 17.10.97 (Ostschweiz); Presse vom 4.7.97.49
[50]
JdG und
Lib., 19.1.97;
JdG, 15.5. und 9.6.97. Die Genfer nahmen stattdessen den Gegenvorschlag der Regierung an, der die Basis für ein gemeinsames Westschweizer Projekt legt und verspricht, nichts am Status der Lehrkräfte zu ändern und den weiterhin kostenlosen Zutritt zu den Schulen zu garantieren. Vgl.
SPJ 1996, S. 303.50
[51] Presse vom 26.11.97. Nordwestschweiz:
BaZ, 10.12. und 17.12.97. Ostschweiz:
SGT, 12.12.97.51
[52]
Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2847 f.52
[53] Presse vom 15.5.97. Zu Interviews mit H. Ursprung über den Wissenschafts- und Forschungsstandort Schweiz siehe z.B.
TA, 18.2.97 und
BaZ, 20.3.97.53
[54] Der BR beschloss, auf 1. Januar 1998 den Bereich "Bildung, Forschung und Entwicklung" von bisher vier Departementen auf zwei, das EDI und das EVD, zu konzentrieren. Vgl. dazu oben, Teil I, 1c (Verwaltung).54
[55]
BBl, 1997, IV, S. 1537 ff.;
NZZ, 23.10.97.55
[56]
BBl, 1997, I, S. 773 ff.;
Amtl. Bull. NR, 1997, S. 443 ff.;
Amtl. Bull. StR, 1997, 645 ff.;
BBl, 1997, III, S. 954 f.;
NZZ, 17.2.97;
BaZ, 19.6.97. Vgl.
SPJ 1996, S. 299 f.56
[57]
NZZ, 10.4. und 20.5.97; Presse vom 9.9.97. 1997 unterstützte der Bund Forschungsprojekte der EU-Rahmenprogramme mit rund 90 Mio Fr.57
[58]
Lit. BFS/Vorort; Presse vom 18.2.98.58
[59]
TA, 18.4.97;
Amtl. Bull. StR, 1997, S. 379 ff. und 409 ff.;
Amtl. Bull. NR, 1997, S. 765, 798 und 2442 ff.; Presse vom 30.4. und 2.5.97. Zur Bedeutung der KTI und ihren Projekten siehe
BBl, IV, S. 1230 ff. Zum Investitionsprogramm siehe oben, Teil I, 4a (Konjunkturpolitik).59
[60] Presse vom 22.1.97. Vgl.
SPJ 1996, S. 300 f.60
[61]
Amtl. Bull. StR, 1997, S. 43 ff., 62 f. und 342; Presse vom 5.3.97.61
[62]
Lit. Schweizer;
SGT, 2.7.97;
NZZ, 14.7.97;
NLZ, 5.8.97.62
[63] Siehe dazu oben, Teil I, 4c (Produits alimentaires).63
[64]
NZZ, 25.3., 23.5. und 26.11.97;
TA, 22.8.97 (SP); Presse vom 3.11.97. Gleichzeitig wurden diverse Umfragen und Studien veröffentlicht. Diese zeigten, dass die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer zwar gentechnisch veränderte Nahrungsmittel ablehnt, aber Gentechnik auf medizinischem Gebiet befürwortet (Presse vom 20.11.97). Gemäss einer Studie der Schweizerischen Gesellschaften für experimentelle Biologie (USGEB) und dem SNF wären allein vom Verbot transgener Tiere 1717 Personen in 442 Forschungsprojekten direkt betroffen (
NZZ, 25.6.97).64
[65] Änderungen: Epidemien-, Produktehaftpflicht-, Landwirtschafts-, Lebensmittel-, Umweltschutz-, Natur- und Heimatschutz-, Tierschutz-, Tierseuchen- und Chemikaliengesetz; VO über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen, Freisetzungs-VO, V0 über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen; BB über die Kontrolle von Blut, Blutprodukten und Transplantaten (
Lit. Wasescha).65
[66] Presse vom 17.12.97. Zur Entwicklung der schweizerischen Gentechnologiegesetzgebung seit 1992, als eine Verfassungsgrundlage für die Fortpflanzungs- und Gentechnologie angenommen wurde, siehe
Lit. Wasescha.66
[67] Presse vom 17.12.97.67
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