Année politique Suisse 1997 : Enseignement, culture et médias / Culture, langues, églises / Kulturpolitik
Auf den 1. Januar trat die auf einen fünfjährigen Versuch angelegte sogenannte erfolgsabhängige Filmförderung des Bundes in Kraft. Gleichzeitig wurde die selektive Filmföderung neu geordnet. Im Dezember des Vorjahres hatte das EDI die dafür notwendigen Reglemente erlassen. Die Verordnung zur erfolgsabhängigen Förderung bildet die Rechtsgrundlage für deren Trägerschaft "Succès cinéma". Beteiligt sind, neben dem Bund, die Kulturstiftung "Suissimage", die SRG und der Teleclub. "Procinema", der Dachverband für Kino und Filmverleih, übernimmt einen Teil der administrativen Kosten. Das Prinzip dieser zweiten Säule der Filmförderung sieht vor, dass sich Schweizer Filme mit jedem Zuschauer ein Guthaben erarbeiten, das in die Projektentwicklung, die Produktion oder in den Verleih neuer Filme investiert werden kann. Neben der Regie, der Produktion und dem Verleih profitieren auch die Kinobetriebe von dieser neuen Form der Filmförderung. Damit soll ein Anreiz zur besseren Auswertung von Schweizer Filmen geschaffen werden.
Bedeutsamste Änderung bei der
selektiven Filmföderung ist eine klare Unterscheidung bei der Herstellungsförderung. Künftig muss ein Filmprojekt entweder auf eine prioritäre Auswertung im Kino oder auf eine solche im Fernsehen ausgerichtet sein. Dazu gibt es anstelle des bisherigen Begutachtungsausschusses deren zwei, die alternativ tagen werden. Im Reglement definiert sind die Kriterien, die das Filmprojekt und sein unabhängiger Produzent erfüllen müssen; ebenso sind die Kompetenzen zwischen begutachtender und entscheidender Instanz geregelt, ferner Abrechnungspflicht und -kontrolle. Auch mit den filmkulturellen Organisationen, die regelmässig unterstützt werden, sollen ab 1998 Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Angestrebt wurde damit ein zielgerichteter und besser koordinierter Einsatz für den "wertvollen" Film. Für alle Bereiche wurden auch die Kriterien der Subventionierung umschrieben
[7].
[7]
NZZ, 3.1. und 24.1.97;
CdT, 9.1.97;
BZ und
Bund, 23.1.97. Siehe
SPJ 1996, S. 308. Mitte Juni konnte "Succès cinéma" erstmals Subventionsgutschriften vergeben: 2,95 Mio Fr. wurden auf 51 Schweizer Filme verteilt (
Bund, 14.6.97). Zur selektiven Filmförderung siehe
NZZ, 5.8.97. Vgl.
SPJ 1996, S. 308.7
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