Année politique Suisse 1998 :   / La législation dans les cantons / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
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Wählbarkeit und Amtsdauer der Behörden –
Eligibilité et durée du mandat des autorités
BASEL-LANDSCHAFT: Volksinitiative für eine Ausstandspflicht für Staatsangestellte im Landrat. Vom Landrat zugunsten des Gegenvorschlags der Regierung für eine Beschränkung der Ausstandspflicht auf die unmittelbare Betroffenheit (Lohn, Arbeitszeit, Pension) zur Ablehnung empfohlen. Initiative zugunsten Gegenvorschlag zurückgezogen. In der Volksabstimmung vom 7.6. mit 74,8% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 41,6% (BaZ, 23.1., 6.2., 8.6.).
BERN: Amtsdauer von Regierungs- und Grossräten. Verlängerung der Legislaturperiode von Parlament und Regierung von bisher vier auf sechs Jahre. In die Vernehmlassung gegeben (Bund, 20.11.).
LUZERN: Volksinitiative des “Info Clubs für freies Unternehmertum”. Ausschluss von kantonalen Angestellten und Beamten aus dem Grossen Rat. Lanciert (NLZ, 7.1.).
NIDWALDEN: Verfassungsrevision. Änderung der Amtsdauer der Mitglieder des Landratsbüros. In der Volksabstimmung vom 7.6. mit 87,2% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 35,1% (NZZ, 8.6.).
SOLOTHURN: Abschaffung der Volkswahl von Spitzenbeamten in Amtsschreibereien und Oberämter. Massnahme im Rahmen des Sparpakets ”Struma”. Vom Kantonsrat abgelehnt (SZ, 12.11.).
URI: Volksinitiative der Grünen Bewegung für gleiche Wahlchancen. Einführung einer gemässigten Quotenregelung bei der Besetzung öffentlicher Ämter. Eine gegen die Ungültigerklärung durch den Landrat eingereichte Beschwerde der Initianten wird vom Bundesgericht in zwei Punkten gutgeheissen (Quoten für nicht vom Volk gewählte Gremien), so dass das Volksbegehren den Stimmberechtigten vorgelegt werden muss (NZZ, 8.10.; vgl. SPJ 1997, S. 356).
ZÜRICH: Gesetz über die Doppelbesetzung von vollamtlichen Behördenstellen. Doppelbesetzung von vollamtlichen Stellen in Behörden und Ämtern der Gemeinden mit Urnenwahl; Realisation einer Behördeninitiative des Zürcher Gemeinderats. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung angenommen. Von sämtlichen Parteien ausser der SVP, der FP und den SD befürwortet. In der Volksabstimmung vom 27.9. mit 51,5% der Stimmen abgelehnt; Stimmbeteiligung: 45,5% (NZZ, 3.3., 5.9., 12.9., 28.9.).